ich bin total verwirrt... auf dem Anmeldeformular zum W&T 2009 steht das ein Führungszeugnis nicht älter als 12 Monate sein darf. Aber in den FAQ (englisch) zum W&T steht das es nicht älter als 6 Monate sein darf... was stimmt denn jetzt?
Zitat ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis (“Privatführungszeugnis”) im Original, welches nicht älter als 12 Monate ist
Zitat5. I have applied for a police certificate but have not received it yet. Can I apply with a copy of the receipt of the police certificate applied for and submit the original police certificate once I have received it? No, you have to attach your original police certificate to your application. Please be advised that the police certificate must not be older than 6 months.
im deutschen Text ist dieses anders übersetzt...
Zitat5. Ich habe ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt, dieses aber noch nicht erhalten. Kann ich meinen Antrag mit einer Quittung über das beantragte Führungszeugnis stellen und das Original-Führungszeugnis nachreichen, sobald ich dieses erhalten habe? Nein, Sie müssen den Antrag mit dem polizeilichen Führungszeugnis im Original stellen.
Ah habe gerade an die Botschaft geschrieben und nachgefragt - war ein Fehler auf der Webseite. Hier die Rückantwort für alle die es auch wissen müssen....
ZitatDie Bestimmungen wurden geändert und das Führungszeugnis darf nun nicht älter als 12 Monate sein.