Ich gehe Ende des Jahres mit einem W&T Visum für ein Jahr nach Kanada und habe nun eine Frage zur Versicherung. Ich brauche ja ne private Auslandskrankenversicherung. Aber was ist denn dann hier in Deutschland mit der gesetzlichen Krankenversicherung.Ich werde ja meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, bin hier dann aber ja arbeitslos und ja eigentlich auch gar nicht da, Muss ich mich dann hier in der gesetzlichen Verischerung trotzdem irgendwie freiwillig verischern (es gibt ja eine Versicherungspflicht in Deutschland). so ist das zumindest wenn man Arbeitslos ist und keinen Anspruch auf ALG hat, dann muss man sich für 150 Euro freiwillig versichern oder man beantragt Harz 4 und die übernehmen alls. Aber das will ich ja nicht unbedingt, zumal ich ja eh nicht in Detuschland bin. Mr schwant nur, dass man nicht so einfach aus der Gesetzlichen raus kommt.
Ich gehe Ende des Jahres mit einem W&T Visum für ein Jahr nach Kanada und habe nun eine Frage zur Versicherung. Ich brauche ja ne private Auslandskrankenversicherung. Aber was ist denn dann hier in Deutschland mit der gesetzlichen Krankenversicherung.Ich werde ja meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, bin hier dann aber ja arbeitslos und ja eigentlich auch gar nicht da, Muss ich mich dann hier in der gesetzlichen Verischerung trotzdem irgendwie freiwillig verischern (es gibt ja eine Versicherungspflicht in Deutschland). so ist das zumindest wenn man Arbeitslos ist und keinen Anspruch auf ALG hat, dann muss man sich für 150 Euro freiwillig versichern oder man beantragt Harz 4 und die übernehmen alls. Aber das will ich ja nicht unbedingt, zumal ich ja eh nicht in Detuschland bin. Mr schwant nur, dass man nicht so einfach aus der Gesetzlichen raus kommt.
Kennt sich damit jemand aus
Ohne Wohnsitz und sozialversicherungspflichtige Beschaeftigung waerest du aus der Versicherungspflicht raus. Warum willst du denn irgendwo gemeldet bleiben?
ZitatOhne Wohnsitz und sozialversicherungspflichtige Beschaeftigung waerest du aus der Versicherungspflicht raus. Warum willst du denn irgendwo gemeldet bleiben?
Zum einen ist der deutsche Wohnsitz voraussetzung für das Visum. Zum anderen ist ein deutscher wohnsitzt ebenfalls Voraussetzung für die Gültigkeit meienr Haftpflicht im Ausland und soweit ich weiß auch für die Gültigkeit der zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung.
bei antragsstellung musst du in de gemeldet sein. Bei mir war die Haftpflichtversicherung auch im Ausland für ein Jahr gültig erst wenn du länger bleibst wir die gekündigt. Ausserdem habe ich irgendwo gelesen das alles was länger als ein Urlaub ist, beim zuständigen Eiwohnermeldeamt gemeldet werden muss. In deinem fall dann 2 Wohnsitz...
Ich hatte mich abgemeldet und als ich zurückkam wieder angemeldet.
Die Versicherungen werden sicher nicht beim Einwohnermeldeamt nachfragen, daher ist dieser Aspekt sehr theoretisch. Einen Zweitwohnsitz ohne deutschen Erstwohnsitz gibt es nicht. Auch ist den Kanadiern die deutsche Meldepflicht ziemlich egal, da sie soetwas gar nicht haben. Es geht eher darum, dass du in Deutschland lebst, also moeglichst 183 Tage oder mehr pro Jahr dort verbracht hast zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Hoi, Versicherung anrufen, Lage schildern, Versicherung "kündigen" (aussetzen), in Ausland gehen, wieder nach Deutschland zurück kommen, ALG beantragen und automatisch in die gesetzliche Versicherung rutschen. Ob man seinen Wohnsitz abmeldet und den ganzen Papierkram auf sich nimmt ist eine andere Sache. Ggf. engen Vertrauten (Eltern) "blanko" Vollmachten ausstellen und jmd. für die Post beauftagen und diese öffnen lassen, dann könnte man theoretisch seinen Wohnsitz behalten. (Ich kenne jmd. der im Ausland ist und eine Vorladung von der Polizei bekommen hat weil er vor mehreren Monaten ein Chamäleon im Netz inseriert hat...man weiss nie was kommt also die Post sollte auf alle Fälle gecheckt werden.) Eventuell verlangt die KV eine kostenpflichtige Anwartsschaft, diesbezüglich bitte genau erkundigen, i.d.R. brauch man nämlich keine auch wenn die Versicherung das gerne hätte...
Vorraussetzung ist ein Anspruch auf ALG, sonst sieht es glaube schlecht mit dem Wiedereintritt in die gesetzl.KV aus. Bitte Rücksprache mit der Versicherung und der Agentur für Arbeit halten, dann kann auch nichts schief gehen.
Zitat von schub Eventuell verlangt die KV eine kostenpflichtige Anwartsschaft, diesbezüglich bitte genau erkundigen, i.d.R. brauch man nämlich keine auch wenn die Versicherung das gerne hätte...
Vorraussetzung ist ein Anspruch auf ALG, sonst sieht es glaube schlecht mit dem Wiedereintritt in die gesetzl.KV aus. Bitte Rücksprache mit der Versicherung und der Agentur für Arbeit halten, dann kann auch nichts schief gehen.
mfg schub
PKV verlangt sowas, wollen ja auch von was leben. GKV kann man nach letzter Gesundheitsreform immer in seine alte Kasse zurueckkehren, man hat daher aber glaub ich wirklich nicht die freie Wahl zu einer anderen GKV bei Rueckkehr.
Keine Ahnung, was passiert, wenn man sich wieder bei der Meldebehoerde meldet aber weder arbeitslos meldet noch direkt eine sozialversicherungspflichtige Beschaeftigung aufnimmt. Man koennte ja theoretisch noch mit seiner Provinzversicherung und Auslandskrankenversicherung ein paar Monate ueberbruecken oder ganz unversichert bleiben, theoretisch?
hab mich wohl falsch ausgedrückt, natürlich hat das einwohnermeldeamt nichts mit den versicherungen zu tuen. So wie ich das verstanden habe will er ja angemeldet bleiben mit erstwohnsitz hier in de.
Ich würde mich einfach abmelden und wenn er wieder zurück kommt dann wieder anmelden und gut ist.