Hallo, ich habe aus aktuellem Anlass nach langer Zeit auch mal wieder eine Frage . Mein Sohn wohnt hier in NS, wie der Rest der Familie auch, als PR. Seine Freundin aus D ist zuerst als Touristin, im Augenblick mit Work & Travel auch hier in NS und sie haben für Sie von innerhalb Kanadas einen Antrag auf PR (Sponsorship, common law) gestellt. Ihr Work & Travel läuft Ende des Jahres aus und sie versucht eine LMO zu bekommen, ist aber leichter gesagt wie getan (Grund kommt gleich) deshalb fragen wir uns jetzt, wie ist Sie in der Zwischenzeit ab 1.1.10 versichert ist? Mein Sohn hat über seine "benefits" seine Freundin mit bei Blue Cross versichert, doch das gilt nur für Leistungen, die nicht von der NS Health Card übernommen werden. Sie braucht jetzt also eine Krankenversicherung, die sie bis zum Erhalt der PR abdeckt. Kann man das über Blue Cross zusätzlich versichern? Oder wäre eine ADAC Langzeit-Auslandsversichung praktischer? In Deutschland ist sie im Augenblick auch nicht krankenversichert. Dazu kommt noch, daß Sie schwanger ist und im März entbinden wird. Chaos auf der ganzen Ebene also. Ich denke das ist ein klassischen Beispiel wie es besser nicht kommen sollte. Ich surfe die ganze Zeit schon im Internet herum um Lösungsmöglichkeiten zu finden, drehe mich aber irgendwie im Kreis. Ich hoffe auf den unglaublichen Wissenspool hier im Forum und auf jemanden der mir (uns) mal grob weiterhelfen kann. - Habe eben den Thread über KV in Ontario gelesen und werde mich noch mal auf der Blue Cross Seite durchwühlen - Im Voraus schon mal besten Dank! Annett
Würde sich denn für die beiden etwas ändern, wenn sie verheiratet wäre? Ich weiss, viele junge Leute sehen das heutzutage als uncool zu heiraten weil man sich ja doch nach wenige Jahren wieder trennt. Sie sollte sich vielleicht in Deutschland bei ihren eigenen Eltern am Wohnsitz wieder anmelden und dann versichern lassen, aber wenn sie schon schwanger ist, wird es sehr schwierig, weil da ganz sicher Kosten auf die Versicherung zukommen werden.
Hallo Annett, wurde denn der Sponsorshipantrag schon genehmigt? Dann koennte sie ja ohne Probleme ein Open work permit beantragen. Schoene Gruesse Rena
Das beste ist, Du rufst direkt bei der Blue Cross oder auch Manulife an und schilderst denen die Situation und laesst dich persoenlich beraten, da solch spezielle Dinge nur ueber persoenliche Beratung abzuklaeren sind. Uebers Internet sind nur die Standardinfos- und Vertreage zu bekommen. NS Health wuerde ich auch direkt kontaktieren, nur so bekommst Du verlaessliche Informationen. Da sie Schwanger ist, wird es wohl kompliziert,auch mit einer DE Versicherung. Evtl. sollte sie erstmal nach DE zurueckkeheren und dort ohne Sorgen entbinden und ihr Visum abwarten. Ihre Vorversicherung in DE ist gesetzlich gezwungen, egal ob PKV oder GKV, sie wieder aufzunehmen, auch ohne Hartz 4 oder Arbeitslosengeld und der Mindestbeitrag der GKV ist nicht so dolle.
Gruss
Info der Barmer:
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, soll im Krankheitsfall nicht ohne Versicherungsschutz sein.
Der Versicherungsschutz wird über das letzte Krankenversicherungssystem sichergestellt. Unterschieden wird hierbei nach gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, mit Ausnahme von Beamten und versicherungsfreien Arbeitnehmern, seit dem 01.04.2007 diejenigen versicherungspflichtig, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keine vorrangige Versicherungsmöglichkeit haben. Die Versicherung wird dann zwingend von dem Träger durchgeführt, bei dem Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.
Bestand in der Zeit Ihres europäischen Auslandsaufenthaltes eine Krankenversicherung in einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, ist auch in Deutschland ein Träger der privaten Krankenversicherung für die Durchführung der Versicherung für Personen ohne eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall zuständig. Im außereuropäischen Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten bleiben unberücksichtigt.
Zunächst ist jedoch die Möglichkeit einer vorrangigen Versicherung auf freiwilliger Basis zu prüfen.
Wesentlich für eine mögliche Versicherung bei der BARMER ist, dass bereits eine eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Sofern diese grundsätzliche Voraussetzung gegeben ist, kann eine freiwillige Weiterversicherung erfolgen, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten unmittelbar vor der Weiterversicherung oder 24 Monaten in den letzten fünf Jahren erfüllt wird. Im europäischen Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten bestätigt Ihnen der dortige Träger auf dem Formular E104. In Abkommensstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit einem nationalen Gesundheitsdienst muss die Versicherung auf einer Basis bestanden haben, die in Deutschland Versicherungspflicht, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Studentin, erzeugt hätte.
Die freiwillige Weiterversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus einer Pflichtversicherung bzw. einer Familienversicherung zu beantragen.
Der Beitrag richtet sich in beiden Formen der Versicherung nach der Höhe Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt. Dabei werden der Beitragsberechnung Einkünfte von mindestens EUR 840,00 und höchstens EUR 3.675,00 zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich in der Krankenversicherung bei einem Beitragssatz von 14,3 Prozent ein Mindestbeitrag von EUR 120,12 und in der Pflegeversicherung bei einem Beitragssatz von 1,95 Prozent in Höhe von EUR 16,38. Für Kinderlose erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent.
Bei höheren Einkünften bis maximal EUR 3.675,00 berechnet sich Ihr Beitrag entsprechend.
Gegebenenfalls sind Einkünfte eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners zu berücksichtigen.
bzgl. KV: grundsaetzlich besteht die moeglichkeit einer auslands KV (NICHT reiseversicherung), die wird bei den meisten privatversicherern (allianz, dkv, etc.) angeboten und kostet i.d.r. ca. 100 Euro im monat. die leistungen und regelungen sind nach meinem verstaendnis aehnlich wie die von privatverischerten in DE (man tritt in vorleistung und bekommt das geld spaeter erstattet). voraussetzung hierfuer ist ein (angemeldeter) wohnsitz in DE - eine reine postadresse reicht nicht aus. ABER: nach meinem verstaendnis deckt eine KV weitestgehend nur sachen ab, die nach abschluss der versicherung eintreten. d.h. ob kosten einer schwangerschaft gedeckt werden, die bereits vor abschluss der police bestand, weiss ich nicht. alles andere waere aber wohl abgedeckt.
moeglicherweise klaert sich die promblematik der KV von alleine. wie hoch schaetzt ihr die chancen ein, dass sie ein LMO bekommt? in vielen provinzen ist dies derzeitig relativ aussichtslos - auch unter der hinsicht, dass sie schwanger ist und somit dann ab fruehjahr naechsten jahres nicht arbeitsfaehig waere. evtl. macht es sinn sich hier an einen spezialisierten anwalt zu richten (vorallem wenn man den zeitrahmen betrachtet...)
Vielen lieben Dank schon mal für die schnellen Antworten. Ich habe nach einer schlaflosen Nacht vorhin mit meinem Sohn gesprochen und er wird NS Health und Blue Cross gleich anrufen und den Sachverhalt schildern. Mal sehen, was da rauskommt. Seine Freundin selbst spricht heute morgen noch mal mit ihrem momentanen Arbeitgeber, Ausgang dieses Gesprächs ist aber sehr ungewiss. Der Antrag auf PR ist lt. Internet seit Juni "in progress" was immer das heisst. Bisher kam noch nichts Schriftliches. Ich denke ein Rückflug nach D wäre wohl die am wenigsten attraktive Lösung, aber wohl eine Alternative im Fall, daß nichts anderes möglich ist. So, back to work - und nochmals, so far, dank an alle. Gruss Annett