vielleicht könnt Ihr mir helfen bezüglich ein paar Fragen. Generell möchte ich einfach wissen wie es bei uns ablaufen würde mit der Einwanderung bzw. dem Antrag. Ich würde auf jedenfall nach dem Punkteprogramm die Vorraussetzungen erfüllen um mich für die Einwanderung zu bewerben. Jetzt besteht aber noch die Frage wie läuft das mit dem Ehepartner/in ab. Wie wird der Antrag gestellt ? Stelle ich nur den Antrag und mein Partner bekommt dann automatisch auch die Aufenthaltsgenehmigung ? Er erfüllt nach dem Punkteprogramm nicht die Vorraussetzungen. Oder ist wie oben erwähnt nur mein Antrag entscheidend und der Ehepartner bekommt dann sowieso auch die Aufenthaltsgenehmgung ?
Dein Ehepartner durchlaeuft MIT dir das Programm und kann,unter Umstaenden fuer Zusatzpunkte sorgen.Er stellt keinen Extraantrag,ist sozusagen *Mitlaeufer*.Sauberes Fuerungszeugnis etc muss er erfuellen.Auch durch den Medicheck muss er laufen.Ansonsten bist du der Hauptantragsteller und gut ist.Lg
Jetzt hab ich doch noch eine Frage und zwar bin ich mir unsicher bei den Punktevergaben in der Liste für Bildung. Und zwar habe ich mittlere Reife (10 Jahre Schule) und danach 2 Ausbildungen gemacht, eine kaufmännische 3 Jahre und danach noch 3 Jahre Ausbildung zum Koch. Wie berechnen sich die Punkte ? Kann ich die Schulzeit von der Ausbildung dazu rechnen oder nicht ? Weil meine Konstellation mit 10 Jahren schule in kombination mit 6 Jahre Ausbildung ich nicht wählen aufgeführt ist.
wo steht das denn geschrieben, dass nur eine Ausbildung zählt ?? Wenn ja welche? Die die ich zuerst gemacht habe oder die die am längsten gedauert hat? Und wie ist das mit dem Schulabschluss zählt dann auch nur der erste??
Die Aussage nur mit dem Master kommst Du auf 16 bzw 17 Jahre stimmt auch nicht so ganz. Zum Beispiel: Abitur und Ausbildung sind schon 16,5 Jahre.
@mac 82
im Zweifel mal die Botschaft in Berlin anmailen und nachfragen.
If you studied less than the number of years listed with your highest degree or diploma, you must award yourself the points that match your years of study.
* Example 1: If you have a master’s degree but have completed only 15 years of full-time study, award yourself 22 points.
also micht die möglichen 25 punkte beim master plus 17 jahre ausbildung
das heißt - die gehen von einem diplom aus - und der anzahl der jahre für dieses diplom plus der schulzeit.
so war es bisher
in diesem fall sind das also 10 jahre plus 3 jahre = 13 jahre
mit dieser sich dann ergebenden punktzahl von 15 punkten zu rechnen ist sicherer - als darauf zu spekulieren, dass er 22 punkte bekommt.
die botschaft sagt dir in der regel - schauen sie auf unserer webseite nach.
darum auch meine frage nach den sprachkenntnissen.
ob die heute großzügiger sind und weitere 3 jahre dazurechnen ist nicht garantiert!
das hängt von der tagesform des officers ab - der kann das entscheiden wie er will - jede heutige auskunft von mitarbeitern der botschaft ist da nur eine basis für spekulation. diese erfahrung haben andere bereits leidvoll machen müüssen.