kann man den Antrag abgeben und dann den Englisch Test (IELTS) machen oder muss der Test zuerst gemacht werden? Ist zwar eine blöde Frage, aber vielleicht geht es ja doch irgendwie. Der nächste Test wäre erst im März, aber ich wollte nicht noch mehr Zeit verlieren. Wenn ich Französisch in der Schule hatte, kann ich das auch angeben (Grundkenntnisse) oder müsste ich dafür auch einen Test machen (dann lieber nicht:-)) Vielen Dank im Voraus
Bräuchte schon etwas mehr Info von Dir. Welchen Antrag meinst Du? (Permanent Resident, Temporary Work Permit, etc.)
Beim PR-Antrag zum Beispiel ist es so, dass Du mal erst einen Antrag ohne das Komplettpaket an Unterlagen nach CIO Sydney sendest, die dann das Ganze prüfen, ob du gemäss Papier überhaupt qualifiziert bist für den Antrag und erst anschliessend die Bewerbung inklusive aller Unterlagen (und somit auch inklusive IELTS-Resultat) an die lokale Botschaft schickst.
Somit kannst Du dich jetzt bewerben und dann erst den IELTS-Test machen. Allerdings musst Du bedenken, dass Du, nachdem das OK aus Sydney kommen sollte, nur eine begrenzte Zeit für die Einreichung der Komplettanmeldung hast (90 Tage). Wenn Du dann erst den IELTS machst und nicht genügend Punkte erreichst, bleibt ev. nicht mehr genug Zeit für eine Wiederholung.
D.h. die Zeit bis zum IELTS unbedingt büffeln und nicht zu spät terminieren, das noch Zeit für einen allfälligen zweiten Anlauf bleibt.
Wenn Du für Französisch ebenfalls Punkte erhalten möchtest, musst Du ebenfalls ein entsprechendes Testergebnis liefern. Ansonsten gibts dafür keine Punkte auch wenn Du's in der Schule hattest.
Sorry. man denkt manchmal, dass andere hellsehen können:-) Ich meine den PR-Antrag. Bei dem Formular "Schedule 3: Economic Classes – Federal Skilled Worker (IMM 0008)" wird bei der Nummer 6 gefragt, ob man den Test schon gemacht hat oder nicht. In dem Handbuch dazu steht auch, dass man den Test vorher machen soll. Ich bin die Unterlagen vorher schon mal durchgegangen, um zu gucken, ob ich etwas zu erledigen habe was mir noch fehlt. Muss das aber übersehen haben. Ich schätze, dass die verhindern wollen, dass man sich "überschätzt" bei seinen Englisch-Kenntnissen, nur um die 67 Punkte zu erreichen. Mein Problem ist, dass ich eine bestimmte Punktzahl bei den Sprachen erreichen muss, weil ich an den anderen Kriterien leider nichts machen kann. Mein Beruf steht zwar auf der NOC-Liste. Ich habe einen Bachelor-Abschluss, an den Schuljahren ändert sich nichts, mehr Punkte für die Berufserfahrung gibt es eh nicht usw. Für einen Job kann ich mich erst bewerben, wenn ich vorort lebe. Es bleiben nur die Punkte bei der Sprache. Daher habe ich mir gedacht, dass ich die Unterlagen wegschicke (mit den "notwendigen" Kreuzen und so wie ich mich auch tatsächlich einschätze), damit die schon mal bearbeitet werden. Ich hätte dann genügend Zeit mein Englisch für den Test fit zu machen. Ist zwar ein Risiko, aber ein Versuch ist es wert. Noch eine andere Frage: Wenn man in der Zeit der Bearbeitung ein Kind bekommt, kann man das den einfach noch nachmelden und den Betrag nachüberweisen. Oder ist in der Zeit der Bearbeitung Familienplanungspause?:-)
ich bin jetzt nicht ganz up to date, jedoch war es noch vor der letzten Aenderung der Prozedur, also beim vereinfachten Prozess so, man musste den IELTS rund um die Abgabe des PR Antrags machen. Dabei war es egal ob davor oder danach- wichtig ist nur das es wirklich zeitnah zur Abgabe war. Noch ein Hinweis zur Gueltigkeit, der IELTS ist grundsaetzlich nur ein Jahr gueltig, jedoch ist dies fuer Deinen Antrag nicht relevant. Die Links zur Fundierung dieser Aussage findest Du unter wichtiges fuer potent. Auswanderer unter dem Stichwort Sprachtest f10t74-wichtiges-fuer-potentielle-auswanderer.html?start=0