ich habe gerade mir meiner ehemaligen Uni telefoniert und dort nach Transcripts für einen 2003 abgeschlossenes Studium gefragt. Die konnten sich das Lachen kaum verkneifen, denn niemand dort kann und will mir ein solches Dokument ausstellen. Gründe:
1. Der Studiengang existiert nicht mehr (war Dipl. ist jetzt Master) 2. Einige der Institute existieren nicht mehr 3. Niemand wird sich die Zeit nehmen eine von mir zusammengestellte Liste mit Studieninhalten aus dem letzten Jahrtausend zu prüfen.
Nu stehe ich da mit meinem Zeugnis und meinem Studienbuch. Somit kann ich Studiendauer und Abschluss nachweisen. Mehr nicht. Wie sind eure Erfahrungen? Welche Dokumente habt ihr im Bereich EDUCATION/TRAINING/QUALIFICATIONS eingereicht? Wie verstehe ich das mit dem versiegelten Umschlag? Brauche ich einen neuen Ausdruck des Zeugnisses, obwohl ich schon eines vorliegen habe oder gilt das dann nur für die Transcripts?
reicht es nicht, wenn Du Deinen Abschluß übersetzen und beglaubigen lässt? Ich mache das gerade und bin in der Stufe vor dem medical - mein Uni-Abschluß ist schon 1000 Jahre her und da bin ich nicht die einzige - da steht doch translated and notarized .....genügt das nicht?
reicht es nicht, wenn Du Deinen Abschluß übersetzen und beglaubigen lässt? Ich mache das gerade und bin in der Stufe vor dem medical - mein Uni-Abschluß ist schon 1000 Jahre her und da bin ich nicht die einzige - da steht doch translated and notarized .....genügt das nicht?
LG Marla
Hallo Marla,
danke für die Antwort. Das hoffe ich eben auch, aber ich bin mir nicht sicher. Wenn man in anderen (englischsprachigen) Einwandererforen schaut, wird immer wieder betont, dass es keine Alternative gibt:
Wie ich gelesen habe ist so ein Transcript ein Standarddokument, dass sich Studenten an Nordamerikanischen Unis problemlos ausstellen lassen können. Meine inzwischen ehemalige Studienberaterin, die den Job seit Jahrzehnten macht, sagt aber, dass sie so etwas noch nie ausgestellt hat. Und ich werde sicher nicht der einzige Absolvent dieser Fachrichtung in den letzten 20 Jahren sein, der nach CA auswandern will. Daher meine Hoffnung, dass so ein Dokument kein k.o.-Kriterium für unseren Antrag ist.
Du sagst, dass du beim Medical bist. Hast du die 120 Tage schon rum und es so gemacht "translated and notarized"?
Liebe Grüße
Marcus
PS: War am Samstag in Berlin zum IELTS und guuut war's!!
ich bin vor dem medical - damit meine ich, dass ich gerade in der gleichen Phase bin wie Du offensichtlich und gerade in den letzten Zügen der 120 Tage. Ich arbeite mit einer Auswanderungsagentur in Canada zusammen, das ist deren Tagesgeschäft und die sagen, dass translated und notarized/certified reicht!
schreibe die uni an und lasse dir das schriftlich bestättigen.
Hatte eine ähnliche Situation in einem anderen Kontext..., daher mein Zusatz: so wie Maxim schon gesagt hat, aber nur EINGESCHRIEBEN mit EMPFANGSBESTÄTIGUNG anschreiben! Just in case, falls sie nicht reagieren, können auch hinterher nicht behaupten, nie was von dir erhalten zu haben. Quittung = Dokument! Viel Glück und Grüessli
danke für die hilfreichen Tipps und Anregungen. Ich werde es so machen, wie von Maxim vorgeschlagen und mich heute noch mal an die Uni wenden. Die waren gestern (obwohl ohne Ergebnis) sehr Hilfebereit und werden mir sicher auch schriftlich bestätigen, dass ein solches Transscript nicht erstellt werden kann.
Ich werde dann über den Ausgang der Geschichte berichten.
ich habe unsere Abschlüsse beim Comparative Education Service der University of Toronto annerkennen lassen. Dies wird auch vom Immigration Officer anerkannt.
@all: irgendwie macht ihr das alles wirklich sehr kompliziert. es geht ja anscheinend nur um die transcripts. wie marla schon erwaehnte: orginal diplom zum (certified/notarized) uebersetzer und gut ist. alles andere fuehrt m.e. zu verwirrungen. aber klar, wieso einfach, wenn's auch kompliziert geht...
sofern du deinen abschluss ins kanadische system uebertragen/akkreditieren lassen willst, zwecks bestimmung ob dein diplom ein master oder bachelor ist, das ist eine andere geschichte. aber darum gings ja nicht, oder?
Zitat von hrt2fnd@all: irgendwie macht ihr das alles wirklich sehr kompliziert. es geht ja anscheinend nur um die transcripts. wie marla schon erwaehnte: orginal diplom zum (certified/notarized) uebersetzer und gut ist. alles andere fuehrt m.e. zu verwirrungen. aber klar, wieso einfach, wenn's auch kompliziert geht...
sofern du deinen abschluss ins kanadische system uebertragen/akkreditieren lassen willst, zwecks bestimmung ob dein diplom ein master oder bachelor ist, das ist eine andere geschichte. aber darum gings ja nicht, oder?
Hi andy,
recht hast du, aber wenn in den Anforderungen der Botschaft steht, dass man Transcripts einreichen soll, dann setze ich alle Hebel in Bewegung und versuche diese Unterlage zu beschaffen. Das habe ich getan. Parallel habe ich hier nach euren Erfahrungen gefragt und mich nach der Härte dieses Punktes erkundigt. Handelt es sich um ein k.o.-Kriterium nach dem Motto "keine Unterlagen keine PR" oder ist es ein "kann, wenn vorhanden"-Kriterium? Inzwischen hört es sich nach dem zweiten an, was mich beruhigt. Danke für eure Hinweise und Tipps.
Das ganze Thema zur Übertragung von Abschlüssen, gehe ich demnächst an.
es ist korrekt das man die Übertragung der Abschlüsse nicht notwendigerweise für Berlin benötigt, aber seit Antragsstellung im August 2007 hatte ich jede Menge Zeit und das erledigt was ich schon erledigen konnte. Jetzt nachdem wir endlich auch die Aufforderung zur Zusendung der Unterlagen erhalten haben, habe ich halt weniger Arbeit und schaden tut es bestimmt auch nicht.
Zitat recht hast du, aber wenn in den Anforderungen der Botschaft steht, dass man Transcripts einreichen soll, dann setze ich alle Hebel in Bewegung und versuche diese Unterlage zu beschaffen. Das habe ich getan. Parallel habe ich hier nach euren Erfahrungen gefragt und mich nach der Härte dieses Punktes erkundigt. Handelt es sich um ein k.o.-Kriterium nach dem Motto "keine Unterlagen keine PR" oder ist es ein "kann, wenn vorhanden"-Kriterium? Inzwischen hört es sich nach dem zweiten an, was mich beruhigt. Danke für eure Hinweise und Tipps.
ja, verstehe ich. nur du kannst davon ausgehen, dass wenn die botschaft mit irgendwelchen unterlagen nicht zufrieden ist bzw. fragen hat, dann werden sie sich bei dir melden. deshalb wird dein antrag nicht gleich abgewiesen. ich habe bei meiner PR auch zwei schleifen drehen muessen. ist aber definitv kein beinbruch oder gar k.o.-kriterium! cheers andy