Hallo! Ich hab mal eine Frage um das Thema Arbeit. Momentan wird mein Sponsorship bearbeiten, danach PR...heisst also ich habe keine Arbeitserlaubnis und bin gerade offiziell Turist. Als ich nach Kanada bin, habe ich nicht viel mitgenommen, alle meine sachen sind bei meinen Eltern, die diese nun gerne mal loswerden wuerden. Da ja alles Geld gekostet hat und ich es hier nicht brauchen kann wuerde ich es gerne ueber e-bay verkaufen. Ich habe noch immer meinen deutschen Account bei e-bay und ein deutsches Konto. Zaehlt das nun als einkommen, wenn ich meine sachen ueber meinen Namen und Konto bei e-bay verkaufe? Das gleiche zu hier in Kanada, darf ich meinen alten Krempel hier in Kanada bei e-bay verkaufen, ohne Arbeitsgenehmigung. Natuerlich als Privat Verkaufer. Das gleiche, ich hatte mal eine Webseite und e-books im Internet, werden einkuenfte ueber solche Dinge als einkommen gezeahlt? Mein Mann hat auch eine Webseite mit der er Geld verdient, darf ich ihm bei dieser Webseite offizell helfen? Ich werde ja nicht bezahlt von meinem Mann, aber wir haben einkuenfte (geringe!) ueber diese. Konnte nichts zu dem Thema finden. Vielen Dank schon mal im voraus fuer die Hilfe!!! Gruss Bibi
CRA hat in erster Linie die sogenannten "Power-Seller" im Fokus, wohl kaum den Gelegenheitsverkäufer. Sonst käme wohl bald ein Inspektor an jeden Garage Sale.
Wenn Du steuerpflichtig wirst in Kanada, dann will CRA das Welteinkommen kennen. Auch Einnahmen von Web-Sites (analog Powerseller) möchte CRA gerne kennen.
Was heisst offiziell helfen (im stillen Kämmerlein)? Vielleicht hilfst Du ihm **offiziell** erst, wenn Du hier steuerpflichtig bist und von ihm für Deine Arbeit entschädigt wirst. Das kann steuer-abzugsmässig interessant für dich sein.
ich denke wichtig ist, mit welchem ziel das produkt gekauft wurde. verkauf von eigengenutzten privaten sachen ist weder steuerprflichtig noch zaehlt es als arbeit (mit ausnahmen von groesseren gegensaenden wie immobilien bei denen man einen bestimmten zeitraum beachten muss zwischen kauf und verkauf). dabei ist es irrelevant ob es sich um ebay, flohmarkt oder garage sale handelt. du musst in der lage sein nachzuweisen, dass es tatsaechlich ein privatverkauf ist. selbst wenn du deine schuhsammlung von 50 paar schuhen verkaufst, dann sollten diese auch alles diesselbe - vorallem deine schuhgroesse - haben. verkaufst du 10 paar ungetragene nikes, gleiches modell in unterschiedlichen groessen, dann wird es schon etwas schwieriger.... . sofern du regelmaessig etwas verkaufst und die verkaufstaetigkeit im vordergrund steht (vertreiben von artikeln z.b. uebers internet) dann zaehlt dies als gewerbe und ist steuerpflichtig. in diesem fall musst du auch gewerblich auflagen erfuellen (garantie, ruecknahme, etc.).