Hallo zusammen. Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Es geht um eine Freundin von mir. Ihre Oma ist vor laaaanger Zeit nach Kanada ausgewandert, hat dort ein Kind mit einem kanadischen Mann. Dieses Kind ist die Mutter meiner Freundin, sie wurde jedoch in Deutschland geboren. Wenn ich jetzt richtig informiert bin, besitzt die Mutter meiner Freundin damit die doppelte Staatsbürgerschaft und hat diese damit auch auf besagte Freundin vererbt. Diese Freundin hat nun auch eine kanadische Sozialversicherungsnummer, jedoch keinen Pass. Nun meine Frage: Kann sie jetzt einfach einen kanadischen Pass beantragen? Denn die doppelte Staatsbürgerschaft müsste sie ja laut Gesetz ohne hin schon haben. Wäre toll, wenn da jemand was weiß. LG
also der Fall ist sicher nicht mit einem Satz zu beantworten. Also das mit der doppelten Staatsbürgerschaft lass ich mal weg. Da kenn ich mich nicht so aus und es geht dir so wie ich es verstehe auch hauptsächlich darum festzustellen ob deine Freundin Canadierin ist oder nicht. Also der Opa ist Canadier, dann kann er auf sein Kind auch die Canadische Staatsbürgerschaft "vererben", egal wo das Kind geboren ist. Somit ist die Mutter deiner Freundin Canadierin. Diese kann die Staatsbürgerschaft auch auf ihre Tochter "vererben" auch wenn die in Deutschland geboren sein sollte. Der Canadische Staat hat allerdings hier die Gesetze seit 2009 geändert damit genau das nicht mehr passieren kann. Die wollen nicht mehr, daß die Staatsbürgerschaft unbegrenzt an Personen weitergegeben wird die nie in Canada gelebt haben. Jetzt geht es nur noch bis in die erste Generation im Ausland geborener. Aber das betrifft euch ja nicht. Allerdings diesen Anspruch heute geltend zu machen wird sicher nicht so leicht werden. Die Canadier haben auch eine sehr ausgeprägte Bürokratie um es mal vorsichtig auszudrücken. Es gibt da ein "Certificate of Birth Abroad" das deine Freundin erstmal beantragen müsste um überhaupt einen Paß beantragen zu können. Ist so eine kleine Plastikkarte mit Bild die du immer zu beantragen von einem Paß mitschicken mußt. Also du solltest dich mal mit der Botschaft in Berlin in Verbindung setzen (email) und den Fall mit möglichst vielen Infos schildern was die meinen was man so alles dafür braucht.
Also ich bin auch Canadischer Staatsbürger seit Geburt in Deutschland. Mein Vater war auch Canadier und die Mutter Deutsch. Daher hab ich die Canadische. Allerdings nicht die Deutsche (war in den 60ern wohl nicht so mit doppelter). Meine Jungs haben jetzt beide. Die Canadische von mir und die Deutsche von meiner Frau. Und die sind auch in Deutschland geboren.
Also wenn deine Freundin die Bürokratie nicht scheut dann kann sie durchaus Erfolg damit haben!
Zitat von SurferHallo zusammen. Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Es geht um eine Freundin von mir. Ihre Oma ist vor laaaanger Zeit nach Kanada ausgewandert, hat dort ein Kind mit einem kanadischen Mann. Dieses Kind ist die Mutter meiner Freundin, sie wurde jedoch in Deutschland geboren. Wenn ich jetzt richtig informiert bin, besitzt die Mutter meiner Freundin damit die doppelte Staatsbürgerschaft und hat diese damit auch auf besagte Freundin vererbt. Diese Freundin hat nun auch eine kanadische Sozialversicherungsnummer, jedoch keinen Pass. Nun meine Frage: Kann sie jetzt einfach einen kanadischen Pass beantragen? Denn die doppelte Staatsbürgerschaft müsste sie ja laut Gesetz ohne hin schon haben. Wäre toll, wenn da jemand was weiß. LG
Surfer
Waehre gut wenn Du Geburts und uebersiedlungsdaten haettest aber schau vorab schon mal hier , kann sein das sie ein so called "lost canadian" ist.
Ich habe folgenden Kenntnisstand der Dinge: Ist die Mutter in Canada geboren, hat sie die canadische Staatsangehoerigkeit, (soferne sie diese nicht abgegeben hat, auch dies ist moeglich....) Ihre Tochter hat diese ebenfalls, auch wenn sie nichtmehr in Canada geboren ist. Lt. aktuellem Gesetz (welches kuerzlich veraendert wurde) kann die canadische Staatsangehoerigkeit nur mehr an die 1. Generation weitergegeben werden, die ausserhalb Canadas geboren ist. Welche Fristen und ob es dazu gibt, weis ich nicht.
Hat jemand die canadische Staatsangehoerigkeit, kann man auch einen canadischen Pass beantragen, vorausgesetzt man erfuellt die Vorgaben der Passbehoerde. ( Garantor, etwa ein Arzt, ein Signing Officer einer Bank, u. Referenz, und die notwendigen Dokumente)
Ob das "einfach" ist, wie Du anfangs gefragt hast? Keine Ahnung, auch Canada hat seine Art der Buerokratie......
das mit dem Bild is schon ein bißchen schräg. Ich hab die Karte erst vor ein paar Jahren neu bekommen. Früher war das nur so ein Zettel ohne Bild. Bei mir kann man das Bild sicher länger verwenden. Aber bei meinen Jungs ist die Karte 5 bzw. 3 Jahre alt und auf den Bildern sind sie überhaupt nicht wiederzuerkennen. Allerdings hab ich grad vor ein paar Tagen für die beiden den ersten canadischen Paß bekommen wofür ja das "Certificate of birth abroad" Voraussetzung ist und mitgeschickt werden muß und es hat keinen Interessiert daß die Bilder total verschieden sind. Auch das ist halt Canadische Bürokratie, daran muß sich jeder gewöhnen der nach Canada will. Ja nicht denken dort gibt es nur Freiheit und keine Bürokratie wie vielleicht viele denken.
das mit dem Bild is schon ein bißchen schräg. Ich hab die Karte erst vor ein paar Jahren neu bekommen. Früher war das nur so ein Zettel ohne Bild. Bei mir kann man das Bild sicher länger verwenden. Aber bei meinen Jungs ist die Karte 5 bzw. 3 Jahre alt und auf den Bildern sind sie überhaupt nicht wiederzuerkennen. Allerdings hab ich grad vor ein paar Tagen für die beiden den ersten canadischen Paß bekommen wofür ja das "Certificate of birth abroad" Voraussetzung ist und mitgeschickt werden muß und es hat keinen Interessiert daß die Bilder total verschieden sind. Auch das ist halt Canadische Bürokratie, daran muß sich jeder gewöhnen der nach Canada will. Ja nicht denken dort gibt es nur Freiheit und keine Bürokratie wie vielleicht viele denken.
Bye Loonie1
waere es dir lieber, jede 3 Monate ein neues Bild zu machen und einen neuen Pass zu beantragen? 3 Jahre fuer den ersten Pass (nach Verlaengerung) ist doch recht unbuerokratisch. Ganz ohne Bild waere die Missbrauchhemmschwelle sicher etwas niedriger. Die Deutschen erlauben bei Erwachsenen 10 Jahre, da sieht mancher sicher auch sehr grau und faltig aus. 5 Jahre machen da unter Sicherheitsaspekten mehr Sinn, auch wenn das 10 Jahre sicher bequemer fuer den Buerger sind.