ich hab mir die Seite der Kan. Botschaft mal durchgelesen mit den Visa-formen. Und da verstehe ich es so, als ob fuer NON FOR PROFIT organisationen keine Arbeitsgenehmigung vorliegen muss. Stimmt das, oder ist mein Englisch zu schlecht???
du brauchst auch in diesen fällen ein visa - aber kein OK von hrsd
du kontaktierst die organisation - sagen die ok schreiben, die dir eine bestättigung - die schickst du mit deinem brief an die botschaft und sonstige infos - das du geld hast - etc.
dann erhälst du von der botschaft ohne probleme ein work visa für begrenzte zeit - kann eventuel verlängert werden
ich hatte immerhin verstanden, dass es sich bei der Visaregelung fuer die genannten organisationen etwas anders verhält...ich bin noch nicht ganz so lange dabei, Englisch zu lernen. Bin also auf gutem Wege
grundsätzlich ändert sich daran vermutlich nichts - weil das eine arbeit ist, die nicht unter den bedingungen des ministeriums hrsd fallen.
allerdings kannst du damit nur sehr begrenzte zeit in ca bleiben - in der regel sind solche arbeiten auf drei monate begrenzt - damit auch das visa nur drei monate gültig