Ich muss ja darlegen wo mein Kind ist, dass es ihm gut geht und ich es nicht der Norvartis zu testzwecken verkauft habe um meine immigration zu finanzieren. Dazu soll ich mein Scheidungsurteil beilegen, indem auch die Sorgerechtsfrage geklaert wird.
Ich hab nun das Scheidungsurteil aus der Schweiz erhalten. Nun ist es aber so, dass diesen Urteilen jeglichen offiziellen Charakter fehlen. D.h. das sind ganz normale Word-Dokumente und haben nicht mal einen offiziellen Briefkopf.
Es stellt sich mir nun die Frage wie ich das 'beglaubigt Uebersetzen' soll. Wie will der Uebersetzer wissen ob das Urteil echt ist oder ich hier einfach selber was zusammen schreibe?
Zitat von Duesentrieb Wie will der Uebersetzer wissen ob das Urteil echt ist oder ich hier einfach selber was zusammen schreibe?
Was ist, wenn deine EX evt. für dich ihr Dokument in der Schweiz übersetzen und beglaubigen lässt und es dir schickt? Oder vielleicht kann sie (oder du) beim zuständigen Zivilstandesamt in der Schweiz ein "offizielleres" Dokument anfordern? Grüessli, WW
Wieso nicht einfach ausprobieren? Geh' zu einem Uebersetzer (und binde dem natuerlich nicht vor's Auge dass das nur ein Word Printout ist) und schau wie der reagiert. Bei mir war da so eine Dame bei irgend einem multicultural info center die ohnehin wie Google Language (oder wie ein deutscher Englischschueler) fuer $15 offiziell uebersetzt hat und sich sicherlich noch weniger Gedanken ueber irgendwelche Stempel gemacht haette. Aber ich vermute 'mal dass Du eine Kopie des Originals mit einreichen musst?. Aber wiegesagt: Probieren geht ueber studieren, und die Kanadier haben's ja sowieso nicht so mit offiziellen Dokumenten und Stempeln.
Zitat von jetbundle...... und die Kanadier haben's ja sowieso nicht so mit offiziellen Dokumenten und Stempeln.
Ach ja? Das sehe ich anders, hier geht NICHTS ohne Certificate, Stempel oder Beglaubigung. Ein word-printout ohne Briefkopf, Stempel oder Unterschrif wird Dir CIC um die Ohren hauen.
Ist es beglaubigt uebersetzt sollte es aber OK sein, der Uebersetzer verbuergt sich fuer die Echtheit und koennte haftbar gemacht werden. Das reicht CIC.
Der Uebersetzer haftet allerdings nur fuer die Richtigkeit der Uebersetzung und nicht fuer die Echtheit des gelieferten Dokuments. In der Uebersetzung wird auch vermerkt, wenn Stempel im Original vorhanden waren. Also wenn Du genuegend Zeit hast kannst Du es ja erstmal so versuchen, stelle Dich aber dann auf Nachfragen von CIC ein und eine laengere Bearbeitungszeit fals doch Rueckfragen kommen sollten.