Ich bin demnächst in Deutschland und habe vor, mir dort einige Dinge zu kaufen, die ich nach Kanada einführen will. Da ich ja in einem Drittland lebe, kann ich normalerweise die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Ich habe auf der Seite des Flughafens eine entsprechende Info gefunden, wohin ich mich wenden muß.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob für die Mehrwertsteuer - Rückerstattung nur Belege aus Geschäften zugelassen sind, die dem System von "Global Refund" angeschlossen ist, oder ob ich jeden x-beliebigen Beleg , egal aus welchem Geschäft vorlegen kann? Und muß man in den Geschäften auch noch irgendwelche Formulare ausfüllen? Hat schon mal jemand Erfahrungen mit dem System gemacht und kann erklären, worauf genau man achten muß beim Einkaufen? Danke!
Hmm... Also zum einen, kein Geschäft muß das mit machen sondern kann. Zum anderen, man braucht nur eine personalisierte Rechnung (also Wohnort muß auf der Rechnung mit angegeben werden). Dann muß man bei der Ausreise aus Deutschland vom Deutschen Zoll sich einen Ausfuhrstempel auf die Rechnungen geben lassen und dann an die Geschäfte zurückführen (also einschicken oder nen Verwandten in Deutschland hinschicken). In grenznahen Läden (also z.B. in Konstanz) bekommt man anschließend die Steuer bar ausbezahlt oder ggf. aufs Konto überwiesen. Soviel anders sollte es mit Global Refund auch nicht sein.
Zitat von Wilmajeden x-beliebigen Beleg , egal aus welchem Geschäft vorlegen
Du musst die Waren mit Deinem Gepäck ausführen. Wenn man den Refund am Flughafen macht, dann idealerweise _bevor_ das Gepäck eingecheckt wird, Zollbeamte werfen gerne mal einen Blick drauf. Im Ergebnis bedeudet dies, dass Rechnungen aus Restaurants zwecklos sind, es sei denn, Du willst beim Zoll aufs Töpfchen sitzen...
Zitat von Wilmajeden x-beliebigen Beleg , egal aus welchem Geschäft vorlegen
Du musst die Waren mit Deinem Gepäck ausführen. Wenn man den Refund am Flughafen macht, dann idealerweise _bevor_ das Gepäck eingecheckt wird, Zollbeamte werfen gerne mal einen Blick drauf. Im Ergebnis bedeudet dies, dass Rechnungen aus Restaurants zwecklos sind, es sei denn, Du willst beim Zoll aufs Töpfchen sitzen...
wer ist denn so blöd und legt Restaurantrechnungen vor? Den andern beiden danke für die konstruktiven Beiträge
wenn ich in D bin frage ich im Geschaeft zuerst ob sie die Scheine fuer die Rueckerstattung der Mwst. haben, denn eine Rechnung alleine genuegt nicht. Das Geschaeft fuellt dann den Schein aus, die traegst Wohnort und deine Passnummer ein. Der Kassenbon muss dann an den Schein geheftet werden. Damit gehst du dann am Flughafen zum Zoll. Die Waren musst du dabeihaben, gegebenenfalls will der Zoellner einen Blick drauf werfen. Den abgestempelten Schein schickst du dann an Freunde oder Verwandte die das Geld fuer dich kassieren oder bringst ihn bei deinem naechsten Deutschlandbesuch wieder mit, je nachdem wie oft du D besuchst. Bei Global Refund bekommst du das Geld gleich ausbezahlt, die behalten aber eine Gebuehr. Ist mir jedenfalls passiert.
Eine schoene Zeit in Deutschland wuensche ich dir, Maple Leaf
[quote:12l[album]37[/album]u]"kraut" Es gibt Laender ... nicht DE ... die die VAT auf Dienstleistungen zurueckerstatten ... also ganz so bloed war das nicht ! [/quote:12l[album]37[/album]u] Also ich kenne kein Land auf der Welt das Value added Taxes auf Dienstleistungen ( VAT kurzum )an "Privatpersonen" erstattet, kenne aus manchen Laendern nur das VAT als business erstattet wird auf Dienstleistungen , Hotel ,Automiete etc...
@Kraut :Welches Land erstattet den die VAT an Privatpersonen ?
Also wenn meine amerikanische Gastschwester in Deutschland bei Hutschenreuther Geschirr kauft, bekommt sie beim Zoll die MWST wieder - das müsste genauso für Kanadier gelten ....
Zitat von MarlaAlso wenn meine amerikanische Gastschwester in Deutschland bei Hutschenreuther Geschirr kauft, bekommt sie beim Zoll die MWST wieder - das müsste genauso für Kanadier gelten ....
Boebachte bitte das nächste Mal den Vorgang genauer, der Zoll selber zahlt grundsätzlich gar nichts aus, allerdings gibt er einen Ausfuhrsempel auf die Belge/Rechnungen der Waren. Diese gestempelten Belege muß der Käufer dem Händler zurückgeben und dann bekommt man die MwSt. wieder.
1. Weil man die MwSt. an den Handel zahlt und daher auch nur dort die MwSt. wiedererlangen kann. 2. Weil der Handel das freiwillig mit macht und nicht machen muß.
Du hast recht, dass man das Ganze genauer beobachten muss - aber ich garantiere Dir, dass sie nicht in den Bayrischen Wald zurückgefahren ist, um sich die Mehrwertsteuer zu holen .... der Handel hat damit nichts zu tun .... auch in Tschechien gab es das Geld an der Grenze zurück .... das ist eine Steuer, die der Staat erhält und die auch nur der Staat erstatten kann ... für den Händler ist es nur ein durchlaufender Posten auf dem Weg zum Finanzamt .....
Hallo Marla, ich fahr so ein bis zweimal in Deutschland einkaufen und hol mir da entsprechend die Steuern wieder. Klar kann nicht jeder nach Deutschland fahren um das Geld wieder zubekommen, dafür kann er es sich dann aber überweisen lassen.