Hallo Leute, ich bräuchte heute mal wieder einen fachmännischen Rat. Die Unterlagen die in englischer Übersetzung bei der Botschaft eingereicht werden müssen, können die von einem "normalen" Übersetzer übersetzt werden oder muss es ein staatlich vereidigter Übersetzer sein, der z.b. auch fürs Gericht arbeitet?
Müssen die Unterlagen dann noch zusätzlich zur englischen Übersetzung in deutscher Kopie mitgesendet werden??? Bei beglaubigten deutschen Papieren wie Geburtsurkunde etc. braucht man ja keine englische Version. Danke für eure Infos. daisi
ZitatMüssen die Unterlagen dann noch zusätzlich zur englischen Übersetzung in deutscher Kopie mitgesendet werden??? Bei beglaubigten deutschen Papieren wie Geburtsurkunde etc. braucht man ja keine englische Version. Danke für eure Infos.
ja, bei einer amtlichen uebersetzung ist die uebersetzung nur mit dem original gueltig - beide bekommen einen stempel vom uebersetzer. darueber hinaus muessen (vorallem) auch amtlich ausgestellte papiere die nur in deutsch vorliegen uebersetzt werden. in meinem fall war es so, dass geburtsurkunde uebersetzt werden musste. in diesem fall musste ein vereidigter uebersetzer ran. allerdings bieten viele aemter mittlerweile eine internationale version an (in englisch).