habe schon sehr lange nichts mehr geschrieben, doch nun wird es langsam ernst. Vor einiger Zeit kam der Brief von der Botschaft mit der Aufforderung weitere Dokumente nachzureichen. Apliziert habe ich am 12.09.2007, AOR-Letter kam am 09. Jan. 2008, der nächste und aktuellster am 16.03.2010. Dokumente müssen bis 16.07. bei der Botschaft sein und sind auch fast fertig.
Eine Sache verunsichert mich noch etwas. Als Nachweis der selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit werden verschiedene Formen an Unterlagen anerkannt (und zwar für die ganze Zeit der seblständigen/freiberuflichen Tätigkeit):
- Bilanzen (vom Steuerberater) - hier habe ich nur die von mir erstellten, da ich die Buchhaltung/Bilanzierung selbst durchgeführt habe, somit kann ich diese nicht beifügen. - Rechnungen von Kunden (keine Angabe der Botschaft wie viele und ich kann nicht hunderte von Rechnungen übersetzen lassen) - Gewerbeanmeldung / HR-Auszug (ok, hier kein Problem und ist bereits erledigt) - als Alternative zu oben genannten Punkten, werden auch die Est-Erklärungen genannt. Diese zu übersetzen wäre utopisch und wahrscheinlich sehr teuer (8 Jahre , pro Erklärung 5 Seiten, macht 40 Seiten Amtsdeutsch zum Übersetzen)
Was denkt Ihr, vor allem diejenigen, die in einer vergleichbaren Situtation sind/waren, welche Variante des Nachweises würdet Ihr vorziehen? Die Botschaft drückt sich hier leider nicht eindeutig genug aus.
ich kann keinen Variante des Nachweises verstehen die du da vorlegen sollst. Was haben deine Bilanzen mit Canada zu tun...!! Weil wenn du dein Geschäft schliessen solltest stehst du mit nichts da ausser mit dem was du an Finanziellenmitteln mitnimmst.Wozu brauchen sie das also...!! Wenn du dich in canada selbstständig machen willst braucht es eh seine Zeit bis du Fuss fassen solltest....weil ohne Vitamin B ist es ein steiniger Weg.Es sei den du willst als hanyman arbeiten...doch der Ausganspunkt ist der gleiche.
Schau bitte mal nach ob dein Führungszeugniss noch aktuell ist.....
Ziehe den Hut ..hast du überhaupt noch Motivation weiterzumachen...??
@Flower, ich denke es geht um den Nachweis der beruflichen Taetigkeit bzw. der Berufserfahrung.
@laplace, ich war zwar auch freiberuflich/selbststaendig taetig bevor wir nach Kanada gekommen sind, aber meine Ausgangssituation war ein wenig anders als deine, da ich mit einer Firma einen festen freien Vertrag hatte. Insofern war es easy, ich habe einfach das erste und letzte Blatt dieses Vertrages uebersetzen lassen. Zusaetzlich habe ich mir einige Rechnungen an Kunden rausgepickt und diese ebenfalls uebersetzen lassen. Mein Tipp waere von deinen Est-Erklaerungen jeweils die erste Seite zu nehmen, dort stehen eigentlich alle relevanten Infos drauf, die Gewerbeanmeldung/HR Auszug hast du schon, ausserdem wuerde ich ebenfalls einige Rechnungen verteilt ueber die Jahre nehmen und alles zum Uebersetzer bringen. Dies ist zwar nicht aufgefuehrt in deiner Liste, aber wenn du Empfehlungs-/Bestaetigungsschreiben von Kunden bekommen koenntest wuerde ich diese noch dazu legen. Letzteres waere sowieso in Kanada als Referenz hilfreich.
Meine Geschichte ist etwas kompliziert. Meine freiberufliche Tätigkeit (als Softwareentwickler/Architekt, Berater) bagan im Jahre 2001 (nach BWL und Informatikstudium) und dauerte bis 2008. Bereits 2008 entschied ich mich diese wg. meiner Familie aufzugeben, da das Arbeitsvolumen immer größer wurde und sowohl das Privat- als auch Familienleben gefährdete. Ich habe zu diesem Zeitpunkt (2008) ein Stellenangebot von einem großen Softwareunternehmen bekommen, das ich einfach nicht ausschlagen konnte (Top Gehalt, geregelte Arbeitszeit blabla).
Die kanadische Botschaft benötigt für die Feststellung meiner Berufserfahrung die entsprechenden Nachweise für diesen Zeitraum. Für den Zeitraum der Anstellung als Arbeitnehmer kann ich einfach den Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung (für die duties der NOC) schicken - das ist kein Problem. Ich denke, ich werde es so machen, wie Cadwalader geschrieben hat: Werde ein paar Rechnungen rauspicken, die ersten Seiten der ESt-Bescheide übersetzen lassen und gut ist. Die Firma ist bereits abgewickelt, da hängt nix mehr dran...
Warum ich noch immer an der Auswanderung hänge? Tja, das hat größtenteils persönliche Gründe, vor allem, weil der größte Teil meiner Familie bereits in Canada ist. Der Andere Teil ist in Deutschland und den USA verteilt. Top Arbeit und ein hohes Gehalt alleine machen nicht glücklich. Eine nahes, familiäres Umfeld ist sehr wichtig - das kann sicherlich jeder bestätigen der Kinder hat. Ich mag Deutschland sehr und müsste mir wegen Arbeit eigentlich keine Sorgen machen. Doch jedes Mal, wenn ich in Kanada wieder zu Besuch bin, schlägt das Herz anders und man möchte eigentlich nicht mehr zurück...
In Canada werde ich mich anfangs nicht selbständig machen. Ein Anstellungsvertrag ist mir z. Zt. lieber. Habe bei meinen letzten Besuchen bei Bell, Rogers und RIM nachgefragt und positive Rückmeldungen erhalten. Auch bei MS in Mississauga wäre eine Option. Zwei meiner Verwandten arbeiten bereits dort (RIM, MS), ein job offer ist jedoch kaum möglich (und auch nicht unbedingt erforderlich), da ich noch nicht genau weiß, wie sich meine Situation in Deutschland weiter entwickelt, bzw. wie lange es dauert, bis wir "drüben" sind. Die Firmen wollen meistens genaue Zeitangaben, sonst können sie dich nirgendwo einplanen. Es heißt immer: "Wenn Du mit PR da bist, dann komme einfach wieder vorbei".
That´s all folks, wünsche Euch noch eine angenehme Woche,
Eine Sache verunsichert mich noch etwas. Als Nachweis der selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit werden verschiedene Formen an Unterlagen anerkannt (und zwar für die ganze Zeit der seblständigen/freiberuflichen Tätigkeit):
- Bilanzen (vom Steuerberater) - hier habe ich nur die von mir erstellten, da ich die Buchhaltung/Bilanzierung selbst durchgeführt habe, somit kann ich diese nicht beifügen.
- - - hier reiche deine eigenen bilanzen ein und füge ein schreiben bei, dass diese vom finanzamt so anerkannt wurden.
- Rechnungen von Kunden (keine Angabe der Botschaft wie viele und ich kann nicht hunderte von Rechnungen übersetzen lassen) - Gewerbeanmeldung / HR-Auszug (ok, hier kein Problem und ist bereits erledigt)
- als Alternative zu oben genannten Punkten, werden auch die Est-Erklärungen genannt. Diese zu übersetzen wäre utopisch und wahrscheinlich sehr teuer (8 Jahre , pro Erklärung 5 Seiten, macht 40 Seiten Amtsdeutsch zum Übersetzen)
- - - warum übersetzt du nicht nur die erste und zweite seite des "Bescheids"? die wollen doch nur sehen, wieviel steuer du gezahlt hast und wie hoch dein gewinn war. die übersetzungen sind ja alle nach der gleichen formular-basis - da solltest du mit den übersetzern einen deal machen. und ebenfalls wieder ein begleitschreiben mit erklärung an die botschaft.
Hallo, ich bin auch seit vielen Jahren selbstständig. Ich habe einfach die Gewerbeanmeldungen zu den Unterlagen gelegt. Dazu habe ich noch auf den (meinen eigenen) Köpfbögen in Englisch erklärt seit wann ich diese Tätigkeit ausübe und was der Gegenstand der Firma ist. Das habe ich für jedes meiner Gewerbe so gemacht und es scheint genügt zu haben.