Hallo Leute nun haben wir uns doch entschieden zurück zu gehen.
Meine Frage wie ist das mit einem Neu gebohrenem Kind das in Canada zu Welt gekommen ist. Gibt es auch da erziehungs urlaub, und wie ist das mit Kindergeld wird das Kind auch Kindergeld bekommen?
Frage weil ich mir da nicht sicher bin, weil das Baby Canadischen Paß hat.
Zitat von walökHallo Leute nun haben wir uns doch entschieden zurück zu gehen.
Meine Frage wie ist das mit einem Neu gebohrenem Kind das in Canada zu Welt gekommen ist. Gibt es auch da erziehungs urlaub,Urlaub wovon? Wenn du in D arbeitest und ein Kind bekommst, dann gibts erziehungsurlaub. und wie ist das mit Kindergeld wird das Kind auch Kindergeld bekommen? Das Kind nicht, aber du, wenn du es beantragst.Frage weil ich mir da nicht sicher bin, weil das Baby Canadischen Paß hat.
Zitat von walökHallo Leute nun haben wir uns doch entschieden zurück zu gehen.
Meine Frage wie ist das mit einem Neu gebohrenem Kind das in Canada zu Welt gekommen ist. Gibt es auch da erziehungs urlaub, und wie ist das mit Kindergeld wird das Kind auch Kindergeld bekommen?
Frage weil ich mir da nicht sicher bin, weil das Baby Canadischen Paß hat.
Falls einer sich da auskennt Bitte um Antwort.
Hallo
Erziehungsurlaub gibt es doch nur wenn du in dem auch Land gearbeitet hast,ansonsten musst du dich vor Ort erkundigen da es im dem Bereich Erziehungsgeld einige Veränderungen gab-gibt Du solltest aber die Staatsbürgerschaft deines Kindes vorher abklären das heisst...Eltern sind Deutsche Staatsbürger dann ist das Kind auch.Somit erhält du auch Kindergeld für dein Kind.
ZitatDu solltest aber die Staatsbürgerschaft deines Kindes vorher abklären das heisst...Eltern sind Deutsche Staatsbürger dann ist das Kind auch.Somit erhält du auch Kindergeld für dein Kind.
ich bin bisher davon ausgegangen dass die staatsbuergerschaft irrelevant ist fuer den bezug von kindergeld. d.h. solange die eltern ihren wohnsitz in DE haben sind sie bezugsfaehig. ist das nicht so? wuerde mich einwenig wundern wenn z.b. tuerken in DE kein kindergeld beziehen...
Zitatich bin bisher davon ausgegangen dass die staatsbuergerschaft irrelevant ist fuer den bezug von kindergeld. d.h. solange die eltern ihren wohnsitz in DE haben sind sie bezugsfaehig. ist das nicht so? wuerde mich einwenig wundern wenn z.b. tuerken in DE kein kindergeld beziehen...
Ja, aber nur wenn eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen..... BTW, die Familien dieser Türken in der Türkei sind in D krankenversichert.......
Ich werde mal in Winnipeg nachfragen, ob man meine Mom in D mitversichert....
@walök, Erziehungsurlaub, den du dort nicht als "Urlaub" titulieren darfst, bekommst du nicht, aber Kindergeld schon. Es kann sogar sein, daß dieses rückwirkend ab dem Tage der Geburt gezahlt wird. Wenn Ihr wieder einreist, müßt ihr euch ja ohnehin beim AA melden, dort sind ja auch die Familienkassen.
Kind hat beide Staatsangehörigkeiten, da in Ca geboren und mind. ein Elternteil Deutscher ist. Kindergeld gibt es ab dem Moment, wenn man wieder in DE ist und nicht früher. Bzgl Erziehungsgeld einfach mal auf der entsprechenden deutschen Seiten nachschauen.
hallo wir hatten damals genau den gleichen Fall wir Ihr!
Also bei uns war das so, Kindergeld wurde ab Antragstellung gezahlt. Da unser Sohn vor 2007 geboren ist haben wir noch das Erziehungsgeld bekommen und haben für 6 Monate rückwirkend Geld erhalten. Wie das jetzt beim Elterngeld aussieht - I don't know! Einfach Antrag stellen und abwarten! Und wie schon erwähnt wenn ein Elternteil deutsch ist besitzt das Kind beide Staatsangehörigkeiten.
Die Aussage von Ilse ist rechtens,das man KG ab Antragstellung bekommt. Elterngeld wirst du nicht rückwirkend erhalten,denn dazu musst du KV sein und in einem Arbeitsverhältnis stehen in Germany. Demnach stellt sich die Frage ob du überhaupt und in welcher Höhe du Erziehunggeld bekommen wirst. Denn das Gesetz sagt klar aus,das die Höhe des Elterngeldes sich nach dem "in Deutschland" erzielten Bruttolohnes richtet. So , nun bitte nicht rumhacken,es ist soooooooooo !!! Mein Enkel ist 2007 in De geboren und hat 2 Staatsbürgerschaften. Meine Tochter hätte das Elterngeld bekommen,wenn sie bei einem deutschen AG krankenversichert gewesen wäre.War sie leider nicht;da sie über ihren Mann bei der US Army mitversichert wurde. So steht es auch eindeutig im Gesetzblatt des Bezuges für Elterngeld;unter : Ausnahmen.
Erkundigt euch beim Amt,wenn ihr wieder in der Heimat seid,man wird euch wie man so schön sagt"beraten".
Die Beratungen sind aber auch nur ein grober Anhalt und stellen die Antragssteller meist schlechter als recht ist. Informiert man sich, dann bekommt man in der Regel mehr, als die einem sagen.
Zum Thema Elterngeld dieser Link http://www.tagesschau.de/inland/meldung72992.html natürlich bekommen auch Eltern die nicht gearbeitet haben Geld, mind. 300€. Es gibt ja auch Mütter die jahrelang zu Hause bleiben.