inspiriert von einer anfrage hinsichtlich kindergeld und elterngeld, wollte ich mal in die runde fragen wie's mit der verjaehrung von anspruechen in DE aussieht z.b. arbeitslosengeld, krankenversicherung, rente, etc. hierfuer hat man jahrelang eingezahlt und die frage ist, wie lange die ansprueche gueltig sind, wenn man sich im ausland befindet und dann wieder nach DE zurueckkehrt?
vorallem die rueckkehrer wissen doch wahrscheinlich was sache ist, oder? bitte wenn geht auch gerne mit (hoch-)offiziellen links anstatt geruechtekueche...
Anspruch auf ALG hat man nach einem Auslandsaufenthalt nur,wenn man weiterhin freiwillige Beiträge beim AA eingezahlt hat. Ich rede hier vom ALG und nicht von HARTZ4 !
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht fuer 4 Jahre, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus ins Ausland gegangen ist. Ansonsten nach einem Jahr soweit ich mich erinnere. Wohlgemerkt Arbeitslosengeld, nicht Hartz4. Rentenanspruch verjaehrt nicht, bei Berufsunfaehigkeit geht der Anspruch verloren nach einiger Zeit, wann genau kann ich dir leider nicht sagen. Bzgl Krankenkassen, diese sind soweit ich weiss mittlerweile verpflichtet den ehemals Versicherten wieder aufzunehmen.
bei einer rente auf arbeitsunfähigkeit wegen --- was auch immer --- wird in der regel alle 2 jahre geprüft, ob die arbeitsunfähigkeit noch besteht.
wir hatten das thema doch mit einem lehrer, der ein burn out hatte - dann in die schweiz ging, dort wieder arbeitete, im gleichen fach als lehrer und von de rente bezog.
das ging zum schluß nicht mehr. ging erst vor einigen wochen durch die presse
Gerichtsurteil: Frühpensionierter Lehrer muss zurück nach Hessen ... 1. Juli 2009 ... Deutsche Teilrente plus Schweizer Lohn? Geht nicht, urteilten nun Kasseler ... Lehrer: Zu krank für Hessen, gesund genug für die Schweiz ... http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,633650,00.html