Hallo. Ich bin neu hier und hoffe, dass mein Beitrag hier richtig ist. Ich habe eine Frage. Ich bin seit fast 4 Monaten in Kanada und fliege bald wieder zurück nach Deutschland. Natürlich war ich hier auch shoppen. Jetzt ist mir (leider etwas zu spät) eingefallen, dass es ja den deutschen Zoll gibt und das die das vielleicht nicht so schön finden, wenn ich meine Shopping-Beute mit nach Hause bringe. Es handelt sich dabei um ganz normale T-Shirts und Pullis, die ich auch in Deutschland (dank Globalisierung) hätte kaufen können. Getragen habe ich alle Kleidungsstücke auch schon. Jetzt wollte ich wissen, ob ich da irgendwelche Probleme zu erwarten habe, wenn ich wieder nach Deutschland komme. Muss ich da irgendwas von verzollen? Ich habe versucht, mich im Internet schlau zu machen, aber habe dort nur etwas von Tabak und Alkohol gelesen. Es sind jetzt auch nicht Unmengen von Kleidungsstücken und alle nur für mich zum persönlichen Gebrauch. Könnt ihr mir helfen? Liebe Grüße, Sonnenkind.
ZitatIch habe eine Frage. Ich bin seit fast 4 Monaten in Kanada und fliege bald wieder zurück nach Deutschland. Natürlich war ich hier auch shoppen. Jetzt ist mir (leider etwas zu spät) eingefallen, dass es ja den deutschen Zoll gibt und das die das vielleicht nicht so schön finden, wenn ich meine Shopping-Beute mit nach Hause bringe. Es handelt sich dabei um ganz normale T-Shirts und Pullis, die ich auch in Deutschland (dank Globalisierung) hätte kaufen können. Getragen habe ich alle Kleidungsstücke auch schon.
kein problem, denn du hast die sachen alle in DE gekauft, nach CA zum tragen mitgenommen und nimmst sie wieder mit zurueck nach DE...
spass bei seite: du wirst vermutlich sowieso unter der freigrenze liegen bzw. keine kassenbelege etc. mehr haben, so dass eine verzollung mehr aufwand verursacht, als dass dies irgendjemanden etwas bringt. vorausgesetzt deine einkaeufe sind im sehr weit unteren vierstelligen bereich... aufpassen muss man eher bei fake-artikeln wie uhren und designer artikel. die einfuhr ist untersagt und wird verfolgt...
Zitat von hrt2fndaufpassen muss man eher bei fake-artikeln wie uhren und designer artikel. die einfuhr ist untersagt und wird verfolgt...
Na, nicht ganz, da haette der Zoll bei den vielen Tuerkei-Urlaubern mehr als alle Haende voll zu tun
ZitatDarf ich mir aus einem Land, das nicht zur EG gehört, gefälschte Waren mitbringen?
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein: - Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter, - die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und - der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei: -- See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) -- Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) -- Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro. Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.