Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und hoffe mir in einer Problemstellung Hilfe.
Folgende Situation: Deutscher Erblasser, zuletzt wohnhaft in Deutschland, hat in Kanada bewegliches vermögen (Spareinlagen).
Nach unzähligem Hin und Her verlangt die Bank nun ein bestimmtes Dokument: "certificate of appointment of a trustee with a will", welches vom superiour court erteilt wird.
Mal abgesehen davon, daß kein Testament existiert (wenn schon, dann "without a will"), gilt m.E. hier deutsches Erbrecht, weil der Erblasser Deutscher ist, er zuletzt in Deutschland seinen Wohnistz hatte und es sich um bewegliches Vermögen handelt.
Ferner ist die Einsetzung eines "estate trustee" Unsinn, weil bereits ein Erbschein exisitiert. Welches Ergebnis soll denn eine nach kanadischem Recht durchgeführte "administration" haben?
Ich weiß, komplizierte Materie - trotzdem: Kann mir hier jemand einen Ratschalg oder Tip geben?
Hmm, starker Tobak - Die Details kann ich kaum beurteilen, mir ist aber beim Lesen etwas durch den Kopf gegangen:
Du erwähnst hier "Deutsches Erbrecht" etc. - die Bank ist aber in Kanada. Da denke ich mal, der Bank ist es ziemlich egal woher der Erblasser stammt. Sie hat ihre (kanadischen) Vorgaben, und diese musst Du irgendwie erfüllen, sonst wird es wohl schwierig, ans Geld zu kommen.
Langer Rede, kurzer Sinn: am Besten die Bank fragen, was sie genau wollen (hast Du ja wohl schon), die Situation erklären und gemeinsam eine Lösung finden (das Deutsche Erbrecht wird die nicht interessieren, denke ich mal).
1. natürlich gilt deutsches Erbrecht. 2. Banken in Ca wissen oft nicht, was Recht und Ordnung ist. Was bei der einen Bank wie selbstverständlich geht, ist bei der anderen nicht möglich.
Letztlich muss Du sehr viel Geduld mitbringen und versuchen, auch wenn es schwer ist, zu klären, dass Du autorisiert bist, das Geld oder was auch immer, aus CA nach DE zu führen. Denn nur darum geht es, darfst Du das Geld nach DE bringen? Lass Dir keinen Scheck andrehen, die können auch überweisen.
Stimme Trudy natürlich zu, habe mich wohl eher etwas unglücklich ausgedrückt:
Die Bank erwartet Unterlagen, welche in Kanada Usanz sind. Daher musst Du mit denen eine Einigung finden, damit sie verstehen, welches Dokument nach Deutschem Erbrecht welchem Kanadischen Dokument entspricht etc.. Wie gesagt, die haben ihre internen Vorgaben und müssen sich ja auch absichern. Einfach nicht nachlassen, denke ich.
Hallo zusammen, erst mal vielen Dank für die Antworten und Tips.
Das Problem scheint mir zu sein, daß der Mitarbeiter der Bank diese Materie nicht durchschaut und seine Rechtsabteilung entweder ebenfalss nicht oder sich keine Mühe macht, mal zu recherchieren. Die gehen offenbar nach Schema F vor. Und dieses Schema sieht eben nach kanadischem nationlanen Recht ( was hier nicht einschlägig ist) immer einen Nachlassverwalter vor, der vom Supreme court zu bestätigen/ernennen ist. Blöd ist nur, daß zum einen hier Rechtsgrundlagen angezogen werden, die nicht zutreffen. Und daß zum anderen, selbst wenn man einen Nachlassverwalter ("administator") bestellt, genau die gleiche Erbfolge bestätigt wird, die per deutschem Erbschein schon festgeschrieben wurde.
Nun denn; ihc habe die Deutsch-kanadische-Juristenvereinigung angeschrieben und um Hilfe gebeten. Mal sehen, was die meinen. Heute versuche ich, mit dem Mitarbeiter der Bank noch mal zu sprechen, damit wir Schritt für Schritt etwas weiter kommen.
Zitat von dbo73Stimme Trudy natürlich zu, habe mich wohl eher etwas unglücklich ausgedrückt:
Die Bank erwartet Unterlagen, welche in Kanada Usanz sind. Daher musst Du mit denen eine Einigung finden, damit sie verstehen, welches Dokument nach Deutschem Erbrecht welchem Kanadischen Dokument entspricht etc.. Wie gesagt, die haben ihre internen Vorgaben und müssen sich ja auch absichern. Einfach nicht nachlassen, denke ich.
Gruss dbo73
hallo. Willkommen im Forum. Ich stimme zu, was sie said.it ist wirklich hilfreich.