Hi Bei einem der Formulare von CIC muss man alle Addressen einschreiben bei denen man seit dem 18 Lebensjahr gewohnt hat. Ich habe in mehreren Ländern gewohnt, es waren viele und ich kriege die vielleicht nicht mehr alle zusammen. Werden die alle nachkontrolliert? Nochwas, handelt es sich beim Führungszeugnis um das was man für 13€ beim Einwohnermeldeamt kriegt? Danke im Vorraus!
Versuche es! Du musst auch für alle Länder, in denen Du mehr als 6 Monate nach dem 18. Lebensjahr verbracht hast, später ein Führungszeugnis beantragen! Es ist in Deutschland nicht das einfache Führungszeugnis, sondern das mit den 2 Seiten, google mal ....
Zitat von MarlaVersuche es! Du musst auch für alle Länder, in denen Du mehr als 6 Monate nach dem 18. Lebensjahr verbracht hast, später ein Führungszeugnis beantragen! Es ist in Deutschland nicht das einfache Führungszeugnis, sondern das mit den 2 Seiten, google mal ....
LG Marla
danke marla, gegoogelt habe ich schon aber konnte nichts brauchbares darüber finden. War heute beim Ordnungsamt die sagten ich müsse denen das schon selbst sagen welches ich benötige. Sie verwiesen mich aufs Bundesjustizamt, dort bekam ich dann die Meldung dass ich bei der Botschaft nachfragen muss. Im Internet schrieb mal irgendwo einer dass es das Private (Belegart N) ist. Aber stimmt das denn. Wer weiss es genau und wo man es bekommt?
Fuehrungszeugniss mit 2 Seiten? Ich habe gerade meines aus Deutschland bekommen, das hat aber nur 1 Seite, hab es beim Bundesamt fuer Justiz angefordert (privates Fuehrungszuegnis) fuer die PR. Mein letztes hat der CIC schon nicht gepasst, auf anfrage was damit falsch sei, bekam ich keine Antwort. Und jetzt habe ich das gleiche wieder bekommen, eben nur mit neuerem Datum und meiner neuen kanadischen Adresse. Die Uebersetzung des Zeugnisses kostet 100$. Wie sieht das mit den 2 Seiten aus? Konnte nichts beim Google finden. Gruss
Ich meine das vom Bundesamt für Justiz - es hat eine Vorder- und eine Rückseite .... es heißt überbeglaubigtes? Ich kann mich nicht mehr genau an die Bezeichnung erinnern .....
Und Marla hat Recht bzgl. Führungszeugnisse, schau hier :http://www.cic.gc.ca/english/information...guides/EG73.asp Police certificates All applicants must submit police certificates/clearances to the CIO as part of the application process. You and all of your family members who are 18 years of age and older and are not permanent residents or Canadian citizens will have to provide: * a valid police certificate, or * police clearance, or * record of no information. These documents are to be provided for each country other than Canada, in which you have lived for six consecutive months or longer since reaching the age of 18. Note: If you or your family members were under 18 years of age (16 years of age in certain jurisdictions) for the entire time you lived in a particular country, you do not need to provide a police certificate for that country. When you submit your application to the CIO, please ensure that your certificates were not issued more than three months earlier. If a certificate is not in English or French, submit both the certificate and the original copy of a translation prepared by an accredited translator. Unless otherwise specified on our website, it is your responsibility to contact the police or relevant authorities unless otherwise specified on our website. When doing so, you may have to: * pay a fee for the service, and * provide information or documentation such as: o photographs, o fingerprints, o your addresses and periods of residence in the country or territory. CIC will also do background checks to determine if there are grounds upon which you and your family members may be inadmissible to Canada. Please consult our website for specific and up-to-date information on how to obtain police certificates from any country.
Wie ist das eigentlich mit dem Uebersetzen. Hab meines das letzte mal von einer beglaubigten agentur uebersetzen lassen. Wieder diese Agentur beauftragen oder doch lieber zum konsulat?
Zitat von Bibi13Wie ist das eigentlich mit dem Uebersetzen. Hab meines das letzte mal von einer beglaubigten agentur uebersetzen lassen. Wieder diese Agentur beauftragen oder doch lieber zum konsulat?
Hallo Bibi13,
If a certificate is not in English or French, submit both the certificate and the original copy of a translation prepared by an accredited translator. Ein beglaubigter Übersetzer/Dolmetscher müsste reichen. Wir haben bzgl.Dokumente übersetzen und Notarisch beglaubigen lassen.
Zitat von Bibi13Wie ist das eigentlich mit dem Uebersetzen. Hab meines das letzte mal von einer beglaubigten agentur uebersetzen lassen. Wieder diese Agentur beauftragen oder doch lieber zum konsulat?
Bei uns haben die damals (2008) eine "normale" Uebersetzung eines zertifizierten Uebersetzerbueros anstandslos akzeptiert, wir mussten aber die Originale(!) des Fuehrungszeugnisses einsenden. Das normale, einseitige war damals genug, keine Ahnung ob die das geaendert haben...