Nach nun 2,5 Jahren haben wir endlich die Aufforderung bekommen, unsere Unterlagen einzusenden. Allerdings verstehe ich nicht ganz, dass ich als Antragsteller alles einrichen soll und mein Partner nur die Hälfte. Stimmt das, dass er z.Bsp. keinen Arbeitsbackground angeben muss?
Zudem wollte ich wissen, ob er nicht über die Minimum Points kommen muss?
Hat jemand auch schon mal ohne Sprachtest alles eingereicht. Sprich mit einem Schreiben, dass man die Sprache gut kann, weil schon im Land gelebt etc?
Last but not least wollte ich fragen, ob ich alle Arbeitszeugnisse einsenden muss seit meinem 18. Lebensjahr oder reichen da einfache Beschreibungen der bisherigen Jobs? Manche sind nämlich gar nicht mehr vorhanden.
Ich wäre Euch sehr für Eure Hilfe dankbar und ein paar Infos, wie es bei Euch war.
Zitat von Cynthia1981 Allerdings verstehe ich nicht ganz, dass ich als Antragsteller alles einrichen soll und mein Partner nur die Hälfte. Stimmt das, dass er z.Bsp. keinen Arbeitsbackground angeben muss?
Spekulative Aussage bzw Frage fuehrt zu nichts was erwartest DU als Antwort ? Was CIC von Dir oder Partner verlangt ist deren Sache ob halbes oder ganzes IE ENTSCHEIDEN ! Genauso entscheiden sie was so haben wollen. Warum, weil der Partner ja Kanadischer Staatsbuerger ist und die sich diese anderen relevanten Daten natuerlich selber ziehen koennen.
keine ahnung was 0815 geraucht hat, aber ich gehe mal davon aus, dass euch die aussagen nur bedingt weiterhelfen.
common law: grundsaetzlich ist es so, dass es einen hauptantragsteller gibt, der die punktzahl erfuellen muss – alle anderen dependences muessen keine punkte erfuellen und somit auch keine arbeitszeugnisse, education, sprache, etc. nachweisen. Man muss die common law relationship nachweisen (gemeinsame wohnung, registrierung, konten, etc.), was manchmal etwas schwierig ist und man sollte hier gut vorbereitet sein und die unterlagen muessen seht gut dokumentiert werden.
Sprachtest: ich bin nicht mehr auf dem neusten stand was die regelungen anbetrifft. Auch falls es noch moeglich sein sollte, ohne sprachtest durch den PR application process zu gehen, wuerde ich davon abraten. Nur der sprachtest sichert dir die volle punktzahl. Viele leute neigen dazu ihre englisch kenntnisse zu ueberschaetzen und dies ist auch bei CIC bekannt. Falls du locker ueber die mindestpunktzahl kommst, kannst du allerdings drauf verzichten.
Arbeitsnachweise: fuer die punktzahl musst du entsprechende arbeitsnachweise erbringen – arbeitszeugnisse und/oder –vertraege (sofern kein zeugnis vorliegt). Der rest, der nicht zur punktzahl beitraegt ist eigentlich irrelevant und interessiert niemanden. Alles muss im uebrigen auf englisch vorliegen.
Re: Sprachtest: CIC raet dringend dazu, den offiziellen Sprachtest abzulegen, es sei denn man kann nachweisen das Englisch oder Franzoesisch die Muttersprache(!) ist - an die richtet sich diese Moeglichkeit naemlich eigentlich (waere ja auch wirklich bedeppert von einem Amerikaner oder Englaender einen Englisch-Sprachtest zu verlangen...). Ich vermute mal, das ist bei Dir nicht der Fall. Ansonsten liegt es voellig in der Hand des Immigrationofficers Dir Punkte fuer Deine wie auch immer gearteten Nachweise zu geben. Was ich damals so bei meinen Recherchen aufgeschnappt habe legt nahe, das die meisten Nicht-Muttersprachler hoechstens die Basic-Punkte bekommen, also bestenfalls 4 Punkte fuer den gesamten Bereich "Sprache". Da fehlen dann gleich mal 12 Punkte zu den maximal moeglichen 16.
Nachdem der Sprachtest ja nicht sooooo viel Aufwand erfordert, faehrst Du bestimmt deutlich besser damit...
Zitat von hrt2fnd common law: grundsaetzlich ist es so, dass es einen hauptantragsteller gibt, der die punktzahl erfuellen muss – alle anderen dependences muessen keine punkte erfuellen und somit auch keine arbeitszeugnisse, education, sprache, etc. nachweisen. Man muss die common law relationship nachweisen (gemeinsame wohnung, registrierung, konten, etc.), was manchmal etwas schwierig ist und man sollte hier gut vorbereitet sein und die unterlagen muessen seht gut dokumentiert werden.
Um welche Kategorie es im Originalpost geht war nicht klar ersichtlich. 0815 bezog sich offenbar auf family class(?) und hrt2fnd anscheinend auf PR skilled worker. Da es offensichtlich um letzteres geht gibt es durchaus die Moeglichkeit max. 10 Punkte durch die Ausbildung des Partners zu bekommen, unter Factor 6 "Adaptability".
Bzgl. Sprachtest, wir haben damals unsere Sprachkenntnisse anders als durch einen Test belegen koennen und es wurde anerkannt. Da aber dbzgl. die Anforderungen angezogen wurden und ein Test mittlerweile Pflicht ist wuerde ich bei diesem Punkt kein Risiko eingehen und den Test absolvieren. Da die Kenntnisse sehr gut sind, sollte dies ja auch kein Problem darstellen.
@Cadwalader [i:1p[album]6[/album]vzm]Um welche Kategorie es im Originalpost geht war nicht klar ersichtlich. 0815 bezog sich offenbar auf family class(?) und hrt2fnd anscheinend auf PR skilled worker[/i:1p[album]6[/album]vzm]ich fands eindeutig... common law + punkte = PR
[i:1p[album]6[/album]vzm]Da es offensichtlich um letzteres geht gibt es durchaus die Moeglichkeit max. 10 Punkte durch die Ausbildung des Partners zu bekommen, unter Factor 6 "Adaptability[/i:1p[album]6[/album]vzm] absolut correct. allerdings beachten dass die nachweise des partners in die application des hauptantragstellers gehen und dort die punkte eingehen. der dependent durchlaeuft keine punkte evaluierung (zumindest offiziell nicht) und muss also grundaetzlich fuer seine application keine nachweise hierzu erbringen.
@Cynthia1981 [quote:1p[album]6[/album]vzm]Ich werde also meine Arbeitszeugnisse, welche ich habe einsenden, man braucht ja nur 4 + und das ist kein Thema[/quote:1p[album]6[/album]vzm] Lieber mehr als weniger....
[i:1p[album]6[/album]vzm]Beziehungsnachweis passt, haben in CA unsere Wohnung gehabt sowie Konto und jetzt auch hier.[/i:1p[album]6[/album]vzm] es muessen nachweise ueber die relationship (genuine and continuing) erbracht werden. Common law ist eine nahezu ehe-gleichgestellte beziehung (in manchen laendern ist mal z.b. steuerlich mit ehepartnern gleichgestellt). Das nachzuweisen ist nicht ganz so einfach wie es sich anhoert. Eine gemeinsame mietwohnung/adresse in CA reicht hierfuer bei weitem nicht aus (den nachweis kann auch ein normaler roommate erbringen). Handfeste nachweise sind u.a. lebensversicherung (mit partner als nutzniesser), gemeinsame assets (immobilien), kinder, etc. Ich habe von paaren gehoert die beim marriage sponsorship verfahren 200- 500 seiten ‚beweismaterial’ ueber ihre relationship erbracht haben...