muss denn alles was wir zur Botschaft schicken in Englisher sprache Übersetzt und Beglaubigt sein? Ich kann dazu in dem skript auf der Homepage leider nichts finden.
Wenn das Führungszeugniss ohne Einträge ist, dann braucht das nicht übersetzt werden. ( Habe die Aussage so von der Kanadischen Botschaft in Berlin per mail bekommen, ist jetzt aber schon 1 Jahr her.)
Ich habe noch weitere Sachen (die ich jetzt nicht nenne, denn ich möchte hierfür keine Gewähr übernehmen) nicht übersetzen lassen und die PR ohne Nachfragen bekommen.
Was sich im Zweifel lohnt ist die gezielte Frage für spezielle Schriftstücke, wie z. B. Kontoauszüge, direkt an die Botschaft zu schicken, die geben dann gezielte Antwort und Du weißt bescheidt und die mail spart sicher Geld.
ALLE deutschsprachigen Dokumente muessen fuer die canadischen,englisch sprechenden Behoerden uebersetzt und beglaubigt werden.Aussage von einem Immirgantion lawyer ....
nein es muß natürlich nicht in Englisch sein. Du kannst es auch in Französisch schicken.
Aber Spaß beiseite. Natürlich wollen die alles lesen können. Die Botschaft in Berlin macht allerdings die Ausnahme, daß das pol. Führungszeugnis nicht übersetzt werden muß. Andere Dokumente wie Geburtsurkunden gibt´s ja in Deutschland auch in internationaler Form. Dann braucht weder was übersetzt werden noch beglaubigt. Und es werden auch nur solche Sachen beglaubigt verlangt wo es extra dabeisteht.