Nun steht dort dass alle Schulzeugnisse, Referenzen, Urkunden, usw usw usw beglaubigt und ins englische übersetzt werden müssen. Ich habe dem Anwalt geschrieben und der meint es geht alles erst nach Sydney, Novia Scotia und die prüfen es auf completeness, und alles muss deshalb vorher übersetzt und beglaubigt werden. Dann erst reichen die es weiter nach Berlin zur Botschaft. Die Botschaft in Berlin hat uns aber geschrieben sie brauchen zB dass Deutsche Führungszeugnis nicht mit Übersetzung und Beglaubigung. Wir sind ziemlich durcheinander, kann uns jemand was dazu sagen? Muss jetzt nur wegen Novia Scotia alles übersetzt werden? Kann man es nicht direkt nach Berlin schicken?
im zweifel den anforderungen der botschaft in berlin nachkommen. steht hierzu nichts im guide book?
BTW: wenn ihr euren antrag ueber einen anwalt laufen lasst, dann wendet euch doch an diesen mit der fragestellung. immerhin bekommt er geld fuer seine leistungen, oder???? hierzu gehoert auch die lokalen anforderungen der jew. botschaften abzuklaeren...
alles übersetzen aber nicht das führungszeugnis. das habt ihr aber auch direkt mit einzureichen. das muss ja im original eingereicht werden und das wird erst in berlin geprüft.