Hallo, vor ein paar Monaten ist unser Opa aus Kelowna (British Columbia) verstorben, was wir allerdings erst vor kurzem durch eine google-Suche herausgefunden haben. Seine Witwe hat uns also nicht verständigt (hatten keinen guten Bezug zu ihr und zu ihm ebenfalls aus div. Gründen nur sehr unregelmäßigen Kontakt) und uns 4 Enkel, würde interessieren, wie das denn Erbrechtlich aussieht, also wo wir uns erkundigen können, ob uns nicht ev. sogar etwas zustünde, da sein einziger leiblicher Sohn (unser Vater) bereits vor 11 Jahren verstorben ist.
Wir sind übrigens Österreicher, unser Opa ist nach Ende des 2 Wk nach Kanada ausgewandert.
Also wenn ihr gurgelt werdet ihr sicherlich einen Anwalt finden, der sich mit kanadisch-oesterreichischem Erbrecht auskennt.
Hier aber vorab schon ein paar Informationen. Jede Provinz hier ist fuer das Erbrecht zustaendig. Zumeist sind die Unterschiede zwischen den Provinzen nur sehr klein, eine Ausnahme ist hier allerdings die Provinz Quebec, die eine franzoesische Rechtstradition hat.
Nach dem Tod deines Grossvaters wird hier zunaechst ein Trustee (Testamentsvollstrecker) ernannt, der die Vermoegenswerte des Verstorbene ordnet und dann an die Erben uebertraegt. Eine Ausnahme ist hier zumeist der gemeinsame Grundbesitz von Eheleuten, da faellt automatisch das Eigentum zusammen in der Hand des ueberlebenden Partners.
Wichtig ist zunaechst, welche Staatsbuergerschaft dein Grossvater hatte, bei oesterreichischer findet naemlich beide Rechte in Kollision Anwendung, dann wirds wirklich kompliziert. Bei kanadischer Staatsbuergerschaft gehts natuerlich nach den kanadischen Regeln, zumindest fuer Vermoegenswerte in Kanada.
Hier in Kanada ist kein Pflichtteilsanspruch bekannt. Nach dem gesetzlichem Erbrecht erben zunaechst die Kinder und der Ehegatte. Im Falle des Vorversterbens treten die Nachkoemmlinge in die Erbfolge ein, d.h. da dein Vater vor deinem Grossvater starb, bist du als Nacherbe deines Vaters an Stelle deines Vaters gesetzlicher Erbe deines Grossvaters. Allerdings wenn dein Grossvater testamentarisch jemand anderen z.B. seine Ehefrau als Alleinerben eingesetzt hat, hast du keinerlei Ansprueche.
Du kannst versuchen, in Kelowna herauszufinden, wer fuer deinen Grossvater als Trustee taetig war. Der wird dir dann auch Auskunft ueber ein eventuelles Testament geben koennen.
Man hat sich Jahrelang nicht gekuemmert und nicht interessiert,nu isser gestorben und man koennt ja noch ne Mark rausschlagen.Wie ich so was hasse. Die Witwe wird sicherlich Gruende gehabt haben sich nich zu melden.
Na Schinks, mal wieder einen Schnellschuss gelandet, ohne naeheres zu wissen, ein Urteil gefaellt? Erinnert mich an die Bild in DE! Hauptsache du fuehlst dich jetzt besser und bist moralisch ueberlegen.
[quote="schinks":16pqo[album]5[/album]]Man hat sich Jahrelang nicht gekuemmert und nicht interessiert,nu isser gestorben und man koennt ja noch ne Mark rausschlagen.Wie ich so was hasse. Die Witwe wird sicherlich Gruende gehabt haben sich nich zu melden.[/quote:16pqo[album]5[/album]]
Zugegeben die Optik ist nicht gut aber so ein vorschnelles Urteil zu fällen verwundert doch? Ohne die Fakten zu kennen wird da lustig unterstellt.Ein guter Rat erst nachfragen dann Posten!