So, ich weiß, das dieses Thema nicht unter "Arbeiten in Kanada" gehört, sondern unter was anderes, ich versuche es hier trotzdem einmal. Ich bin hier in Kanada saisonal von Juni bis November beschäftigt, im Winter gibt es für mich keine Arbeit in meiner Gegend. Jetzt habe ich vor, für eine deutsche Firma, die in Frankreich Arbeitskräfte braucht, für 4 Monate (Dez - April) zu arbeiten, allerdings ist das kein Vertrag mit Anstellung, sondern sie möchten , daß ich als freier Mitarbeiter dorthin gehe. Da ich noch nie freier Mitarbeiter war, frage ich mich, ob ich das dann überhaupt den dt. Steuerbehörden melden muß, da ich ja nicht in Deutschland arbeite. Ich bin weiterhin Steuerbürger in Kanada und muß hier mein Welteinkommen versteuern. Weiß jemand ob die dt. Steuerbehörde irgendwie Wind davon bekommt, wenn eine deutsche Firma einen freien Mitarbeiter aus Kanada bezahlt? Wo fange ich am besten an, mich schlau zu machen. Ich möchte nämlich auch keine schlafenden Hunde wecken.
Da Du Resident von Kanada bist musst Du ja Deine Steuern (Welteinkommen) hier in Kanada versteuern. Wie Du jetzt in Frankreich fuer eine Deutsche Firma und fuer den Zeitraum Nicht Resident von Kanada bist, kann ich Dir nicht erklaeren. Viele Airline crews wohnen sonst wo, nur nicht in Kanada und zahlen keine Steuern, da sie ja nicht Resident in Kanada sind. Sind nur Kanadische Staatsbuerger. Als US Staatsbuerger muss man immer sein Einkommen in USA versteuern, egal wo man wohnt. Die Deutschen Finanzamter treten frueh genug auf Deine Fuesse, wenn Du mal in Kanada Deine Deutsche Rente bekommst!! Finanzamt Neubrandenburg RiA ist fuer Rentner im Ausland zustaendig
1. natürlich werden die deutschen Steuerbehörden "Wind davon bekommen", denn die deutsche Firma bezahlt Dich ja und das wird sie beim Finanzamt auch entsprechend als Personalkosten angeben.
2. das muss Dich nicht jucken ! Du bist zwar deutsche Staatsbürgerin, lebst aber 2/3 des Jahres in Canada und bist somit -auch steuerrechtlich betrachtet- Resident of Canada wo Du Dein Einkommen versteuerst.
3. die von Dir so bezeichneten "schlafenden Hunde" kannst Du ruhig wecken, die können auch im Zwinger rumrennen wie auf Exstasy, die kriegen trotzdem keinen Pfennig.
Sind ja schon mal mehr Antworten, als ich gedacht habe, danke erstmal. Die würden mich in Euro auf mein deutsches Konto bezahlen, deswegen hatte ich die Frage bzgl. des deutschen Finanzamts.
Melde ein Gewerbe an selbstndg. als sole proprietor , dann kannst Du Freelance auf der ganzen Welt arbeiten und zahlst nur minimalen Steuersatz in CA. Im Falle DE braucht DE keine sozialabgaben fuer Dich abzufuehren da Du als ausl. Firma steuerlich behandelt wirst nicht als privat person. Achte darauf wegen dem Geldwaesche Gesetz das Dein Konto in DE als Firmenkonto einer CA Firma gefuehrt wird, also Konto eroeffnen oder existierendes in Firmenkonto umwandeln. Da Du als Sole prop mit deinem Privatnamen in erscheinung kommst duerfte das kein Problem sein, nur wenn Du bankrott gehst bzw haftbar fuer etwas wirst, ist dein privat vermoegen gleich firmen vermoegen. Ich liebauegle schon seit ein paar jahren mit dem angebot meiner ex firma in DE in den Wintermonaten zu kommen, der Gedanke an das Gehalt vor 10 jahren plus steigerung brutto gleich netto einzukassieren ist gross, bis dato ist aber trennung von Frau und stress in DE das was mich davon abhaelt.