wenn man als PR in Canada wohnt und von einem deutschen Verwandten (in Deutschland lebend) etwas vererbt bekommt. Muss man das beim Import verzollen oder gibt's da ähnliche Regelungen wie beim einwandern?
Zitat von HRRwenn man als PR in Canada wohnt und von einem deutschen Verwandten (in Deutschland lebend) etwas vererbt bekommt. Muss man das beim Import verzollen oder gibt's da ähnliche Regelungen wie beim einwandern?
HRR
Und neben der Frage zum Thema Zoll frage ich mich, muß man dann in Deutschland die Erbschaftssteuer zahlen oder nicht.
ZitatUnd neben der Frage zum Thema Zoll frage ich mich, muß man dann in Deutschland die Erbschaftssteuer zahlen oder nicht.
Gute Frage.... Dürfte wohl mit einer eventuellen Steuerpflicht in D zusmamen hängen. Wenn man in D noch steuerpflichtig ist, dann wohl auf jeden Fall......
Welcome to the Canada Border Services Agency | Bienvenue à l ... http://www.cbsa-asfc.gc.ca/ - Diese Seite übersetzen Information, services, and applications that help promote compliance with Canada's trade, border legislation, and regulations, including forms, publications, and ...
erbschaftsteuer ist in de zu zahlen.
das ist alles nicht so einfach zu regeln - jeder sollte sich da in fachforen informieren.
es gibt auch ca-de anwälte, die darauf spezialisiert sind.
probleme kann es aber bereits vorher geben, wenn der oder die erblaser/in von einem anwalt "betreut" wird, der von gericht bestellt wurde.
KDJV Kanadisch-Deutsche Juristenvereinigung-Kanada http://www.kooperation-international.de/...detail/.../13/?... Die 1992 gegründete Kanadisch-Deutsche Juristenvereinigung (KDJV) ist eine non-profit Organisation, die kanadische Anwälte, die deutsche Klienten vertreten ...
1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall. Als Inländer gelten
a) natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben...
es kommt darauf an wieviel du geerbt hast und in welchem Verwandtschaftsgrad du stehst.
Bist du in erster Linie, dann sind die Freibeträge so hoch, dass du nichts zahlen brauchst.
Ich würde das aber einen Steuerberater machen lassen. Der hat die Tricks drauf, die man benötigt um nicht zu viel zu bezahlen. Für mich hatte es sich gelohnt, die 300€ auszugeben.