ich fülle gerade meinen wp-Antrag aus. Ich bin unverheiratet, werde das aber ändern bevor ich los fahre. Grundsätzlich würde ich sagen, dass ich das auch so angebe, aber dann unterschreibe ich ja auch dass ich keinen Spouse/CL-Partner habe auch wenn ich ja weiss, dass sich das ändert. Wir beantragen nix gemeinsam, da sie 4 Monate später nachkommt.
Ich würde zusätzlich ganz gern vermeiden, einen Common-Law-Status nachzuweisen, wenn der sich eh ändert bevor ich (und sie) rüber gehen. Zumal das bei uns evtl etwas kompliziert sein könnte. Gefühlt müssten wir CL-sein, aber gemeinsame Kinder/Konten/Wohnsitze gibts aktuell nicht, sind aber 12 Jahre zusammen und haben dabei auch mal das ein oder andere Jahr zusammen gewohnt, das meist aber nicht in den Mietverträgen gehabt. Aber nicht, dass mir das als Unterschlagung einer Common-Law-Beziehung ausgelegt wird.
Frage also nochmal konkret: Kann ich einfach Single angeben, Partner ausschliessen, alles beantragen, dann heiraten und fix die Änderung angeben wenn sie relevant werden (sofort oder wenn sie rüber kommt?) oder sollte ich das lieber direkt mit angeben (als Zusatztext oder als CL-Partnerschaft)? Was führt potenziell zu weniger Problemen?
Ziel ist logischerweise, dass das alles korrekt ist und schnell bearbeitet werden kann.
Wenn Du das nicht angibst wie willst Du dann spaeter beweisen, dass Du laenger als 1 Jahr in einer Partnerschaft gelebt hat. Du musst nicht verheiratet sein um eine Partnerschaft zu haben. Selbst wenn Du verheiratet bist muss die Partnerschaft laenger als 1 Jahr bestehen sonst kann man das auch als Scheinehe bezeichnen.
zu den wenigsten Problemen führt immer wenn man bei der Wahrheit bleibt!
Wenn ihr euch also in einem eheähnlichem Verhältnis befindet (also dauerhafter Lebenspartner), dann am besten auch so angeben.
Common-law ist auch nicht an eine gemeinsame Wohnung gebunden, viele Paare haben getrennte Wohnungen und leben in verschiedenen Städten, aus den verschiedensten Gründen.
Zitat von Dragonfly zu den wenigsten Problemen führt immer wenn man bei der Wahrheit bleibt!
Das ist schon klar und auch der Plan.
Nur der Common-Law-Begriff ist mir bisher unbekannt gewesen und nachdem was ich gelesen habe, erfüllen wir die formalen Kriterien eventuell nicht oder könnten Schwierigkeiten bekommen das nachzuweisen. Die bisherigen Antragsformulare erwecken bei mir auch eher nicht den Eindruck, als wenn mein Gefühl irgendeine Rolle spielen würde
Ich würde daher halt gerne mir und der Botschaft die Arbeit ersparen, wo ich ja ohnehin verheiratet sein werde, wenns los geht. Mir ist klar, dass mir das jetzt noch keiner glauben muss. Nicht so richtig klar ist mir ob es bei einer Common-Law-Partnerschaft einen Ermessungsspielraum von unserer Seite gibt oder nicht. Und ob eine geplante Heirat eine CL-belegen kann. Und eben ob es Ärger geben kann, wenn ich jetzt single angebe und dann in Kürze verheiratet bin.
Zitat von simo80Wenn Du das nicht angibst wie willst Du dann spaeter beweisen, dass Du laenger als 1 Jahr in einer Partnerschaft gelebt hat. Du musst nicht verheiratet sein um eine Partnerschaft zu haben. Selbst wenn Du verheiratet bist muss die Partnerschaft laenger als 1 Jahr bestehen sonst kann man das auch als Scheinehe bezeichnen.
Ok, das ist mir neu. Aber genau wegen sowas gräme ich mich hier. Zu Scheinehe habe ich bei CIC bisher nichts gefunden/gesucht und hier im Forum bin ich nur in Form von candadisch/deutschen Ehen drüber gestolpert. Muss ich ernsthaft mit solchen Untersuchungen rechnen wenn ich nur für ein Jahr als PostDoc rüber gehe und wir beide Deutsche Staatsbürger sind? Nach der Definition von CL auf den CIC-Seiten müsste ich doch ewig eine Beziehung führen können, ohne dass sie CL wird. Nicht zusammen wohnen, an unterschiedlichen Orten wohnen, keine gemeinsamen Finanzen und schon fällt man durchs Raster, egal wie sehr man sich mag. Oder habe ich was übersehen?
ich würde sie mit angeben als common-law. So habt ihr auch eine legale Grundlage wenn ihr heiratet, da Verheiratet zu sein kein Kriterium an sich ist eine Aufenthaltserlaubnis in Kanada zu erhalten.
Könnt ihr mit Bildern bestätigen das ihr ein Paar seid?
Wenn ja, dann könnt ihr diese als Beweis einreichen, steht jedenfalls im Application Guide!
Offiziell anerkannt verheiratet sein gilt nicht per se? Irgendwo unter den befristeten wp-Sachen auf CIC stand, der Spouse könne einfach irgendwann nachkommen und vor Ort seine WP beantragen/bekommen.
Sorry, falls ich den Eindruck mache, ich wäre uninformiert, ich lese das Zeug seit Tagen und stosse ständig auf unterschiedliches. Ehe-Probleme habe ich wie gesagt nur für kanadisch-nichtkanadische Ehen die in CAN geschlossen werden gefunden und dachte, das sei für mich eher nicht relevant.
Mit den Bildern schaffen wir das schon und es liesse sich auch wahrscheinlich noch der ein oder andere weitere Beleg finden. Ich hätte den Aufwand, falls eh überflüssig, bis vorhin nur lieber vermieden, weil das alles sehr schwammige Kriterien zu sein scheinen. Ausser man hätte halt Kinder und ne Wohnung zusammen.
Das ist ja auch teilweise ein echter Dschungel, da kann man sich verlieren vor lauter Info.
Deine Freundin oder später Frau, wird wenn du sie nicht aufnimmst in deinen Antrag, ihren eigenen WP Antrag stellen müssen mit eigener job offer und LMO.
Du kannst Sie nur sponsern wenn du PR bist und selbst da musst du eine bestimmte Zeit in Kanada gearbeitet haben und nachweisen das du die finanziellen Mittel hast.
Family Sponsorship ist gerade ein heisses Eisen und es werden im Moment gar keine Anträge angenommen!
Ich denke es wäre sicherer sie mit aufzunehmen, denn sonst kann es sein, daß sie nur als Visitor einreisen darf.
nachdem hier so viel bloedsinn gepostet wurde, muss ich doch mal aus meinem loch gekrochen kommen (wo ist maxim?).
ZitatDu kannst Sie nur sponsern wenn du PR bist und selbst da musst du eine bestimmte Zeit in Kanada gearbeitet haben und nachweisen das du die finanziellen Mittel hast.
der erst teil ist richtig, der zweite nicht so ganz. du kannst auch ohne job und direkt nach dem 'landing' als PR jemanden sponsorn. wichtig ist dass du keine altlasten gegenueber der kanadischen regierung hast (sprich sozialleistungen beziehst/kuerzlich bezogen hast).
ZitatFamily Sponsorship ist gerade ein heisses Eisen und es werden im Moment gar keine Anträge angenommen!
die einzige kategorie die derzeitig auf eis liegt ist nachzug von ELTERN. davon betroffen sind weder kinder noch ehegatten. eher im gegenteil. diese antraege werden mit hoher prio bearbeitet. fuer eltern wurde im uebrigen ende letzten jahre ein 'super' visum eingefuehrt (quasi longterm visitor visum).
ZitatOffiziell anerkannt verheiratet sein gilt nicht per se?
ZitatSelbst wenn Du verheiratet bist muss die Partnerschaft laenger als 1 Jahr bestehen sonst kann man das auch als Scheinehe bezeichnen.
ich weiss nicht woher diese weisheiten stammen, sie stimmen allerdings so nicht. heirat wird grundsaetzlich anerkannt. du musst weder eine bestimmte zeit mit deinem partner verheiratet gewesen sein noch muss vorher eine laengerfristige partnerschaft bestanden haben. grundsaetzlich gilt, dass du nachweisen musst, dass es sich um eine echte ehe handelt (je fragwuerdiger, desto schwieriger). hierzu werden i.d.r. eine reihe beweise mit in den antrag gepackt (fotos der hochzeitsfeier/mit verwandtschaft, gemeinsame reisen, skypeprotokolle, gemeinsame finanzen (versicherung, konten, etc.), formelle oder formlose schreiben von bekannten (freunde, verwandte aber auch z.b. pfarrer, boss, buergermeister, etc.), die die echtheit der ehe/partnerschaft bezeugen...
an deiner stelle wuerde ich mich an die botschaft wenden und dort offiziell nachfragen. am einfachsten waere es vermutlich die heirat zu registrieren (standesamt) und dann die feier spaeter nachholen und bereits im WP antrag die gattin miteintragen. aber wie gesagt, wende dich an die botschaft...
kann nicht viel dazu beitragen aber hatte nur so eine Idee.
Früher gab es doch ein Aufgebot, das man vor der Hochzeit machen musste. Ich würde dies oder was auch immer man heute vom Amt bekommt, wenn man sich den Termin bei Standesamt besorgt mit beilegen. Dies zeigt doch auch deutlich die Absicht dass man heiraten möchte. Man gilt ja ab diesem Tage dann spätestens auch offiziell als verlobt.
Ansonsten denke ich hatte hrd2fnd die beste Idee: frag die Botschaft.
Ich würde zusätzlich ganz gern vermeiden, einen Common-Law-Status nachzuweisen, wenn der sich eh ändert bevor ich (und sie) rüber gehen. Zumal das bei uns evtl etwas kompliziert sein könnte.
Frage also nochmal konkret: Kann ich einfach Single angeben, Partner ausschliessen, alles beantragen, dann heiraten und fix die Änderung angeben wenn sie relevant werden (sofort oder wenn sie rüber kommt?)
negative idee - macht dir massen an arbeit und bringt nur "schweiß und tränen"[/size]
oder sollte ich das lieber direkt mit angeben (als Zusatztext oder als CL-Partnerschaft)? Was führt potenziell zu weniger Problemen?
[size=150]dieser weg
hallo hrd2fnd
als ich folgenden satz gelesen habe :
Ich würde daher halt gerne mir und der Botschaft die Arbeit ersparen
hatte ich auch keinen bock mehr auf freiwillige arbeit : - )))
Zitat von maxim als ich folgenden satz gelesen habe :
Ich würde daher halt gerne mir und der Botschaft die Arbeit ersparen
hatte ich auch keinen bock mehr auf freiwillige arbeit : - )))
Versteh ich nicht, ist es nicht was feines allen Seiten Arbeit zu sparen? Der Gedanke war ja: 'Was soll ich lange Seiten über CL schreiben, wenn ich das am Ende eh nicht brauche und das die Botschaft eigentlich auch nicht interessieren müsste, weil ich dann ja eh verheiratet bin.'
Der Gedanke war nun wohl nicht richtig, aber deswegen soll das doch niemanden demotivieren
Dementsprechend werd ich mich jetzt damit beschäftigen, unsere Beziehung zu belegen. Drauf verlassen, dass ich von der Botschaft nochmal ne Antwort bekomme möchte ich mich lieber nicht.
Danke auf jeden Fall allen, die mir bisher geantwortet haben, hat sehr geholfen, die Sache einzuschätzen.
ich halte mich doch nur an dein prinzip - weniger arbeiten : - )
ok es ist sehr, sehr, sehr viel arbeit alle papiere, dokumente etc. bis zur entgültigen PR zusammenzustelllen und einzureichen. ich gehe davon aus, dass ihr die PR anstrebt und nicht nur einen zeitlich begrenzten arbeitsvertrag.
mit der idee "wenig arbeit" für alle kommst du da nicht wirklich weiter.
du brauchst später für die PR beispielsweise alle wohnadressen seit deinem 18. lebensjahr. machst du diese arbeit jetzt, dann kannst du das auch zum beweis der c-l-partnerschaft nutzen.
es ist empfehlenswert, dass du bereits jetzt die anforderung für die pr ansiehst und versuchst soviel wie möglich davon bereits in deutschland zu beschafen.
siehe dazu bei cic auch die entsprechenden informationen. macht auch sinn die formulare zur pr auszudrucken -auch die guide von cic plus die von berlin - und mal in ruhe zu lesen.
zu den beweisen eurer partnerschaft können auch schreiben eurer freunde oder familienmitglieder gehören - fotos über die zeit von 12 jahren sind natürlich sehr gut als beweis geeignet.
@maxim: Nein, ich strebe keine PR an, ich gehe für ein Jahr als PostDoc an eine Uni da drüben. Danach (und währenddessen) läuft mein Job hier in D auch weiter. Der Teil in der Klammer macht das recherchieren und ausfüllen nicht leichter, aber ich denk ich habs jetzt. Ansonsten finde ich deinen Gedanken richtig.
@Dragonfly: Mal wieder sind die CIC-Seiten nicht eindeutig und konsistent und auch nicht vernünftig in sich verlinkt, aber sicher bin ich, dass ich als PostDoc keine LMO brauche und ich habe das bisher so verstanden, dass meine spousal unit das auch nicht braucht und unter Berufung auf meine wp eine open wp bekommen kann. Wie (nicht) einfach dass dann auch immer sein mag, es sollte aber vor Ort gehen, wenn sie nachkommt. Ist aber vermutlich eher eine Sondersituation.
Wie üblich finde ich den entsprechenden Text bei CIC nicht mehr, hatte ihn aber schon mal. Im Moment finde ich nur den link hier: http://www.ucalgary.ca/postdoc/foreign Spannend wirds nur nochmal mit dem tatsächlichen PostDoc-Status, wie oben gesagt läuft mein deutscher Job weiter und ich bin mal gespannt als was ich dann in den Akten stehe.
Ansonsten: Man soll es nicht glauben, aber die Botschaft hat mir geantwortet (und abgesehen vom WE hat es nichtmal lange gedauert, da war ich wohl pessimistischer als nötig) und die schienen ganz entspannt. Wir sollen entweder zB nen gemeinsamen Mietvertrag für min ein Jahr beilegen oder halt heiraten und die Urkunde mit rein legen und danach erst wp beantragen Sondersituationen/Unklarheiten dann in nem Anschreiben mit erwähnen. Es würde im Moment 2 Wochen in Berlin dauern. Zum Glück war von Skype-Protokollen nicht die Rede. Da ich tatsächlich noch nen alten Mietvertrag ausgraben konnte und eine passende Nebenkostenabrechnung mit beiden Namen für ein Jahr später dabei lag, werde ich das jetzt also so wie es gefühlt auch richtig ist als CL beantragen. Ehe dann nachreichen, wenn aktuell.
Obs klappt werde ich dann möglichst mal berichten, evtl hat ja jemand mal ähnliche Sorgen.
es wäre auch hilfreich gewesen, wenn du von Anfang an angefügt hättest, das du vorhast als PostDoc nach Kanada zu gehen, da dies ein besonderes Programm ist, mit eigenen Richtlinien. So musste man annehmen du willst entweder als stinknormaler Temporary Worker oder als Permanent Resident nach Kanada.
An der Arbeitserlaubnis für deine zukünftige Frau hätte es aber nichts geändert, wenn du sie von vorne herein in deinen Antrag integrierst, wird sie eine open WP erhalten. Wenn du sie außen vor gelassen hättest, dann wäre es für Sie schwierig gewesen über dich eine WP zu erhalten.
In einem kann ich dich bestätigen, die Informationen sind manchmal sehr widersprüchlich und unklar formuliert und voller Ausnahmen und Sonderregelungen, so daß eine Restunsicherheit immer bestehen bleibt.
Viel Erfolg wünsche ich Euch im Dschungel des CIC! LG, Monika