die sprechen ja nur von "hilfestellung" nicht von beratung.
solange sie dafür kein geld nehmen dürfen sie es.
da sie diese kosten aber vermutlich in den preis für das kaufobjekt einrechnen - ist es zweischneidig.
geht bei der einwanderung etwas schief ist der käufer der dumme.
ich gehe aber davon aus, dass sie diese beratung / hilfestellung nach kanadischem recht nicht dürfen - da anzunehmen ist, dass die beratungskostem im kaufpreis versteckt sind.
sollten die aber den kunden einen lizenzierten berater oder anwalt empfehlen ist das korrekt
du hast mich zwar nicht gefragt, aber ich beteilige mich auch mal an der Antwort speziell zum deutschen Recht, die canadische Seite ist ja eindeutig klar.
ZitatNach § 1 des Gesetzes zum Schutze der Auswanderer (AuswSG) bedarf derjenige, der "geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde" (§ 1 Abs. 1 AuswSG). Für die Ausführung des AuswSG sind die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen zuständig (§ 5 Abs. 1).
Sie geben indirekt eine geschäftsmäßige Auskunft und sind damit meines Erachtens sehr hart an der Kante zur Illegalität, wenn nicht schon gar drüber. Da es sich hier um eine deutsche Seite handelt, gilt auch deutsches Recht. Am Ende ist die Frage wer den besseren Anwalt hat, meine persönliche Meinung ist, dieses Angebot ist nicht legal.
Grundsätzlich benötig man hier in D eine Genehmigung zur Auswanderungsbeatung, die wird durch das jeweils zuständige Innenministerium erteilt. Hier noch einmal der genaue Gestzestext, der solche Beratungen und Dienstleistungen regelt. http://bundesrecht.juris.de/auswsg/BJNR007740975.html
Hoffe ich konnte Dir helfen, Dir selbst ein Urteil zu bilden.
Zitat von 0815 Die Firma ist aber in Kanada ! Mir geht es umn die Frage "was darf man" Beratung - Hilfestellung - Unterstuetzung -Mithilfe also auf der Schneide.
Klar ist die Firma in Ca, jedoch ist es eine deutsche Domain die damit der deutschen Rechtssprechung unterliegt, somit muß man das auf jeden Fall nach deutschem Recht betrachten.
Zitat von 0815 in wuerde das ganze vielleicht so nach DE recht ausgelegt , das wenn das ganze Unentgeltlich ohne finanzielle interessen etc.. waehre. Weisst DU was ich meine !?
Das Problem in D gibt es kaum unentgeltliche Beratung, selbst das Rhapaelswerk möchte eine minimale Gebühr für eine Beratung und selbst wenn du diese Beratung rein altruistisch anbieten würdest, darfst Du dies nach deutschem Recht nicht ohne Genehmigung des Innenministeriums. Habe ich Dich richtig verstanden?
Gruß Dreiauge
Ps: am canadischen recht möchte ich mich nicht versuchen deswegen nur die Sicht aus deutscher Seite.
Zitat von 0815 Im besagtem Fall unterliegt nur der Inhalt der Website (der content ) der Deutschen Rechtssprechung.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu, jedoch bin ich mir in punkto Firmensitz und Zielgruppe deutscher Markt und darausfolgende juristische Zuständigkeit nicht ganz sicher, solange gebe ich Dir Recht.
Hier hat sich gerade ein Jurist (KlausOS) angemeldet, vielleicht sollten wir den mal in die Diskussion zwingen
Zitat von dreiaugeKlar ist die Firma in Ca, jedoch ist es eine deutsche Domain die damit der deutschen Rechtssprechung unterliegt, somit muß man das auf jeden Fall nach deutschem Recht betrachten.
jein. hat eine firma ihren sitz im ausland und eventuell unlautere absichten unter deutscher domain stellt sich die frage des tatorts bzw. der gerichtsbarkeit. maßgeblich bei unerlaubten handlungen ist das recht des tatorts und tatort kann sowohl der handlungs- als auch der erfolgsort sein. soweit ich weiß kann ein geschädigter verlangen, dass das recht des erfolgsorts anwendung finden muss. bei rechtsverletzungen via internet besteht allerdings häufig die problematik, dass sich u.U. nicht genau bestimmen lässt, welches der handlungs- bzw. der erfolgsort ist, welches recht demnach anwendung finden muss. deutsches recht findet grundsätzlich bei in deutschland begangenen rechtsverletzungen anwendung.
Zitat von 0815Ausschlaggebend ist doch wo die Firma Ihren Ansitz hat, nicht wo sie irgendwelche Werbung fuer Ihr Unternehmen betreibt. Im besagtem Fall unterliegt nur der Inhalt der Website (der content ) der Deutschen Rechtssprechung.
bei der eintragung einer deutschen domain ist nach den denic richtlinien immer auch ein administrativer ansprechpartner einzutragen, eine sog. natürliche person. diese ist wiederum, bei auslandssitz des domaininhabers, als zustellbevollmächtigter haftbar für die inhalte einer site. bei rechtsverletzenden inhalten einer site kommt allerdings auch der standort des providers zum tragen etc.pp. das onlinerecht ist so komplex und weiter aus dem fenster lehne ich mich lieber nicht da sollte man im bedarfsfall kompetente hilfe bei einem auf onlinerecht spezialisierten anwalt einholen.
aus meiner sicht würde der auftritt der firma einen solideren eindruck machen, wenn sie mit kanadischem firmensitz auch eine kanadische domain hätte und die einwanderungshilfe genau umrissen wäre. doch bevor in diesem fall vorschnell unlautere absichten unterstellt werden, sollte überprüft werden, welchen service die firma im rahmen der einwanderungshilfe überhaupt bietet. just my humble opinion.
hat sich jemand auf deren webseite mal die grundstückspläne angesehen? - zu finden unter:beispiele
das gleicht ja einer reihenhaus-siedlung.
ich vermutte das er und sie als developer diese arbeit machen - sollte allerdings das mit den makler-gesetzen in kanada in konflikt geraten - verkauf von grund und boden plus ... - dann haben die beiden probleme mit der regierung in ontario - aber richtige
verweise auf die infos von Gudrun in der kanadamailing liste, die als maklerin gearbeitet hat.
von der stammt der satz, dass viele deutsche, die solche geschäfte machen sich nicht bewust sind mit einem bein bereits im gefängnis zu sein
s.o.: Gerichtsstand ist eigentlich entweder Firmensitz oder Erfüllungsort. Die Internetdomain ist dabei in den allermeisten Fällen unerheblich (Ausnahmen bestätigen die Regel). Zu sehen ist aber: ist die Firma, die die Seite betreibt auch der Erfüller/ Leistungserbringer oder nur ein Vermittler? Ist Letzteres der Fall, können Erfüllungsort und Firmensitz auch unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Erbringungsort/Erbringers der eigentlichen Leistung.
Alle Klarheiten beseitigt? Hat jemand dazu einen Gesetzestext zur Hand?
Maxim, das stimmt so nicht. Als Developer hast du keinerlei Verpflichtungen als Makler aufzutreten da die angebotenen Grundstuecke im Besitz der Firma sind. Was Gudrun schrieb bezieht sich auf die kostenpflichtige Vermittlung. Das ist ist illegal. Allerdings muss man ja auch nicht ueberall das Schlechteste vermuten.
Maxim, ich finde es auch eher unserioes wenn man den Kauf einer Immobilie mit Einwanderungshilfe oder Beratung anbietet. Es vermittelt wirklich den Eindruck dass es dadurch einfacher wuerde. Allerdings ist man heutzutage nur noch einen click von allen Infos entfernt und wer heute noch darauf hereinfaellt hat auch schon ein bischen selbst Schuld.
das ganze hört sich sehr dubios an. Ich persönlich würde da die Finger von lassen. Die Grundstücke sehen wirklich wie 'ne Reihenhaussiedlung aus - so was möchte ich aber in Kanada nicht haben...
Hat sich der der neuangemeldete Rechtsanwalt noch so gar nicht zu Wort gemeldet?
Reihenhaussiedlung? Das ist ein ganz normaler Subdivisionplan mit Wasserfrontgrundstuecken. Alleine auf einem der Grundstuecke koenntest du 10 Reihenhaeuser bauen. Was daran jetzt dubios sein soll weiss ich nun wirklich nicht. Bleibt mal auf dem Teppich.