da ich über die Suchfunktion nicht das Passende gefunden habe, hier eine Frage an euch:
Gibt es unter irgendwelchen Umständen die Möglichkeit gleichzeitig eine deutsche und eine kanadische Fahrerlaubnis zu bekommen? Vorhanden ist eine deutsche, sowie ein Work&Travel-Visa, was ich dieses Jahr noch aktivieren muss, dann wieder zurück nach Deutschland fliege und nächstes Jahr dann längere Zeit wieder nach Canada.
Ehrlich gesagt steht der "will haben" Aspekt im Vordergrund - natürlich ginge es einfach, aber ich hätte doch schon ganz gerne auch einen kanadischen Führerschein und möchte gleichzeitig auch in Deutschland fahren dürfen, wenn ich noch länger als 6 Monate hier bleiben würde
Wenn Du einen Motorrad oder LKW Schein hast dann bekommst Du diesen ja nach Provinz nicht umgeschrieben, sondern nur Auto. Nach EU Recht ist eine Aushändigung des deutschen Führerscheines in begründeten Fällen möglich (§ 31 Abs. 4 FeV) sprich dann wuerdest Du beide haben. Da Du aber eh nur ein paar Monate hier bist ist Dein FS sowieso gueltig, die Zeit danach wirst Du als Tourist angesehen. Da FS eh hueben wie drueben gleiche gueltigkeit haben ist es nur rausgeschmissen Geld und die Frage ist wofuer !?
§ 31 Abs. 4 FeV "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."
Wie sehen solche begründetet Fälle aus, hat jemand schon mal was dazu gehört bzw selbst erlebt? Ich meine im Hinterkopf zu haben irgendjemand hier im Forum hatte mal was dazu geschrieben, dass er zwei Führerscheine hat, aber ich finde es einfach nicht wieder...
Habe meine grauen "LAPPEN" einfach behalten. Wollte die Stelle in Alberta haben! Habe gesagt, ich brauche den noch und schon liegt er fast 30 Jahre bei mir im Schreibtisch Heute ist es sicher nicht mehr so einfach? Oder die Pruefungen hier in Kanada (Provinz) ablegen und den Fahrtest natuerlich auch.
Ich glaube, es kommt auf die Provinz an. Ich hab deutsche Freunde in Quebec, die konnten den deutschen Führerschein behalten. Aber hier in Manitoba musste ich meinen deutschen abgeben, die ließen da auch nicht mit sich reden.
Einen kanadischen Führerschein an sich gibt es nicht, weil sich die Provinzen selber um die Ausstellung kümmern. Wenn man von einer Provinz in eine andere umzieht, muss man meines Wissens auch den Führerschein der neuen Provinz beantragen. Siehe z.B. hier: http://www.saaq.gouv.qc.ca/en/driver_lic...ents_canada.php
Zitat von mike_2210§ 31 Abs. 4 FeV "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."
Wie sehen solche begründetet Fälle aus, hat jemand schon mal was dazu gehört bzw selbst erlebt? Ich meine im Hinterkopf zu haben irgendjemand hier im Forum hatte mal was dazu geschrieben, dass er zwei Führerscheine hat, aber ich finde es einfach nicht wieder...
Beispiel : Du immigrierst nach CA Dein Motorradschein wird nicht umgeschrieben, Du willst nach DE und das Motorrad Deines Freundes fuer eine Urlaubstour ausleihen, hast ja nach DE /EU recht den Schein dazu also kannst Du ihn aufgrund dieses Paragraphen wieder zurueckforden. Verstanden ?
Zitat von StellinaIch glaube, es kommt auf die Provinz an. Ich hab deutsche Freunde in Quebec, die konnten den deutschen Führerschein behalten. Aber hier in Manitoba musste ich meinen deutschen abgeben, die ließen da auch nicht mit sich reden.
Einen kanadischen Führerschein an sich gibt es nicht, weil sich die Provinzen selber um die Ausstellung kümmern. Wenn man von einer Provinz in eine andere umzieht, muss man meines Wissens auch den Führerschein der neuen Provinz beantragen. Siehe z.B. hier: http://www.saaq.gouv.qc.ca/en/driver_lic...ents_canada.php
Wenn man z/b von Quebec nach ON zieht und vergisst den Schein zu erneuern bzw auf ON umzuschreiben dann ist (glaube es waren Galgenfrist 3 Jahre zum verlaengern) der FS komplett weg !
Zitat von mike_2210§ 31 Abs. 4 FeV "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."
Wie sehen solche begründetet Fälle aus, hat jemand schon mal was dazu gehört bzw selbst erlebt? Ich meine im Hinterkopf zu haben irgendjemand hier im Forum hatte mal was dazu geschrieben, dass er zwei Führerscheine hat, aber ich finde es einfach nicht wieder...
Beispiel : Du immigrierst nach CA Dein Motorradschein wird nicht umgeschrieben, Du willst nach DE und das Motorrad Deines Freundes fuer eine Urlaubstour ausleihen, hast ja nach DE /EU recht den Schein dazu also kannst Du ihn aufgrund dieses Paragraphen wieder zurueckforden. Verstanden ?
Das ist interessant. Wie würde ich das genau machen? Muss ich mich da ans Kraftfahrtbundesamt wenden? Und vor allem, muss ich da einen Nachweis erbringen, dass ich wirklich mit dem Motorrad meines Kumpels durch DE donnere?
Zitat von HRR Das ist interessant. Wie würde ich das genau machen? Muss ich mich da ans Kraftfahrtbundesamt wenden? Und vor allem, muss ich da einen Nachweis erbringen, dass ich wirklich mit dem Motorrad meines Kumpels durch DE donnere?
HRR
moin,
du must dich an das strassenverkehrsamt wenden das die deinen 1. grauen lappen ausgestellt hat.
die muessen auch alle weitern/ spaetergemachten FS bei sich vermerken.
Hallo, ich habe einen "rosa Lappen", hab dann den europäischen beantragt bevor ich nach Kanada bin, für den Fall, dass ich den rosanen abgeben muß. Da ich allerdings in Quebec bin, konnte ich einen kanadischen Führerschein beantrage und mußte gar nichts abgeben. Also hab ich jetzt den rosanene, die europäische Plastikkarte und den kanadischen...