Hallo bin neu hier und sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Ich meine Frau und meine Tochter sind jetzt knap 1 Jahr hier in Kanada mit dem YWEP. Als wir nach Kanada gingen wussten wir nichts von unserem Nachwuchs. Nunja jetzt ist sie da .
Da wir sowieso geplant haben nach einem Jahr zurückzugehen stellt sich die Frage: haben wir anspruch darauf das Erziehungsgeld und Kindergeld rückwirkend zu bekommen? Das ist ja auch keine ausbeutung da wir hier in Kanada auch nichts kriegen und unserer Spaz hat ja eine doppelte Staatsangehörigkeit. ( Kanada zahlt erst nach 18 Monaten nachdem man eingereist ist. Steht zumindest in dem Antragsformular). Wir gehen warscheinlich im März zurück.
erstmal glückwunsch zum nachwuchs. das beste wird sein du fragst mal bei den stellen nach wenn du zurück bist. oder vorher schon, per mail oder anrufen. wird der einfachste und schnellste weg sein. das mit dem erziehungsgeld kann ich mir aber eher nicht vorstellen, schliesslich habt ihr den erziehungsurlaub ja auch bis dato nicht in deutschland in anspruch genommen und man muss doch auch in deutschland gearbeitet haben? mit dem kindergeld ist es so, das für die die in deutschland keine steuern mehr zahlen auch kein kindergeld mehr zusteht. wie das allerdings mit rückkehrern aussieht, die sowieso nur befristet im ausland waren ,dazu weiss ich leider nichts. wie gesagt, frag einfach mal dort nach.
Falsch, Kindergeld kann man in bestimmten Fällen bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten.
In eurem Fall kann ich das nicht sagen, da ihr ja im Ausland gelebt habt und nicht in De gemeldet gewesen seid-oder doch?
Erkundigt euch direkt bei der Kindergeldkasse, ich habe jedenfalls für ein Kind eine Rückzahlung für einen solch langen Zeitraum erhalten. Also ist generell Nein sagen falsch.
das Kindergeld steht einem erst mit dem Tag der ANtragstellung zu. Wie das mit dem Erziehungsgeld ist weiß ich leider nicht, aber schau doch mal auf http://www.elterngeld.de nach, vielleicht findets du dort was.
die neue elterngeldregelung gilt für kinder geboren ab 1. januar 2007. elterngeld kann bis 3 monate rückwirkend beantragt werden.
erziehungsgeld gilt für kinder geboren bis 31. dezember 2006. erziehungsgeld kann bis 6 monate rückwirkend beantragt werden.
kindergeld erhalten deutsche, die ihren wohnsitz od. ständigen aufenthalt in D haben. wenn sie im ausland leben nur, wenn sie in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist derjenige, der sein gesamtes einkommen inkl. ev. erwerb im ausland in D zu versteuern hat (welteinkommensprinzip). es kann bis 4 jahre rückwirkend beantragt werden. schau mal bei der arbeitsagentur.de, dort gibt es das pdf dokument "merkblatt kindergeld" zum downloaden. ansonsten infos bei der familienkasse bzw. bundesministerium für familie etc. via google im inet suchen.
grundsätzlich hat marco aber steuer in kanada zu entrichten und nicht in de, da er in diesem land länger als 6 monate lebte, arbeitete und ...
er ist also nicht: in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ...
@maxim, richtig, hab ich auch nicht behauptet. denn ich schrieb ja "wenn sie im ausland leben nur, wenn sie in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind" also nicht auf marco bezogen, sondern allgemein für deutsche im ausland.