ein Freund von mir fliegt nächsten Monat mit AirTransat nach Kanada. Dort ist er mit Zelt unterwegs. Nun trat Verunsicherung auf, ob er seinen Kocher (Edelrid Hexon Multifuel) und den zugehörigen leeren Brennstoffbehälter mitnehmen darf oder nicht. Ich bin der Meinung: Ja, solange nichts brennbares mehr drin ist. AirTransat schreibt auf Ihrer Seite:
Zitat Campingausrüstung Manche Campingartikel werden als gefährliche Güter eingestuft und dürfen nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden. Diese Einschränkung gilt für brennbare Flüssigkeiten, Flaschen mit Brennstoff und Gasbrenner (oder Gaskocher) und Geschirr.
Wäre nach dieser Beschreibung also OK, da ja keine brennbaren Substanzen mehr drin sind. ABER in einem anderen Thread hier im Forum, war ein Link zu Transport Canada. Dort steht, dass es ist nur gestattet ist solange das Gerät/der Behälter noch nicht in Benutzung war. Das war er aber bereits und wäre es spätestens auf dem Rückflug. Zudem wären nach denen Formulierung auch die Brenner selber vom Transport ausgeschlossen.
Das verunsichert etwas. Was geht ihr damit um? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Ich frag mich an der Stelle, wozu man dann eigentlich teures kompatibles Equipment kauft. Für die einmalige Nutzung?
Brenner ja , Brennstoffbehälter nein. Der Aufsatz ist nicht das Problem ,haben wir letztes Jahr auch mit zum WCT mitgenommen. Kartuschen etc. - zu Hause lassen.
Gehe ich nach deinem Zitat steht dort, dass du auch keinen Kocher mitnehmen darfst. Daraufhin mal kurz bei dieser Seite nachgeschaut und dort steht es auch:
ZitatAlle Ausrüstungsgegenstände müssen gemäß den Vorschriften der kanadischen Zulassungsbehörde Transport Canada verpackt werden. Kochgeräte (Gasbrenner oder Gaskocher) und Töpfe dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Brennbare Stoffe oder Brennstoffe dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Bitte erkundigen Sie sich nach weiteren Bedingungen.
ZitatEs sind nur unbenutzte Kocher (oder Heizelemente) und leere (neue) Behälter an Bord erlaubt, die noch nie mit entflammbaren Flüssigkeiten in Berührung gekommen sind. Brennstoffe (Gase, Flüssigkeiten) sind nicht gestattet.
Zitat von Cadwalader @summer0280, naja der aufgegebene Koffer geht ja auch "an Bord", oder sagt man das nicht so?
Sicher. Aber da wird ja kaum ein Kochtopf verboten sein. Daher meine Vermutung, dass es bei dieser Vorschrift nur um das "Cabin baggage" gehen kann. Was den leeren Behälter im aufgegebenen Koffer angeht: Da hilft nur anrufen. Es darf wohl nur keine brennbare Flüssigkeit drin gewesen sein.
da ich die Erfahrung selber bei AT schon gemacht habe: Kocher ist ok, auch benutzt, gaskartuschen natürlich nicht. Und Koch Töpfe sind ebenfalls ok. Hatte beides mit und beides wurde bei einer Kontrolle nicht bemängelt
Danke für eure Antworten. Ich werde es weiterleiten.
Ich hab (auch wenn nicht bei AT) die gleichen Erfahrungen wie Basti83 gemacht: Kocher & Geschirr OK. Kartuschen werden vor Ort gekauft und vor Rückflug entsorgt/verschenkt.
Ich denke, wichtig ist vor allem, dass der Kocher nicht nach Benzin etc. riecht - eben wie die Flaschen. Bei Gaskochern ist das kein Problem, Benziner etc. schon eher. Auch wenn er im Hauptgepäck aufgegeben wird. Wie man das macht, keine Ahnung, gründlich ausbrennen und auslüften. Evtl. auseinanderbauen, je nachdem wie weit das geht.