meine Frage richtet sich an Leute, die evtl. Erfahrungen zu einem Visum für Kanadier in Deutschland haben.
Es gibt ja für Deutsche das allbekannte "Work and Travel" visum und ich habe mal gehört, dass es das auch umgekehrt für Kanadier in Deutschland gibt. Zwar ist es hier nicht leicht Jobs zu finden, aber mein Freund (Kanadier) und ich suchen momentan eher nach einer Möglichkeit für ihn länger als nur 3 Monate in Deutschland bei mir zu sein. Genügend Geld hat er und eine Unterkunft bei mir hat er ja auch. Arbeiten ist erstmal nebensächlich.
Kann mir da jemand sagen, was es da für Möglichkeiten für uns gäbe?
keine ahnung. ich wuerd's aber quasi einfach mal anders herum machen: geh auf die seiten der deutschen botschaft in CA und check die einzelnen visa-typen durch....
meine Frage richtet sich an Leute, die evtl. Erfahrungen zu einem Visum für Kanadier in Deutschland haben.
Es gibt ja für Deutsche das allbekannte "Work and Travel" visum und ich habe mal gehört, dass es das auch umgekehrt für Kanadier in Deutschland gibt. Zwar ist es hier nicht leicht Jobs zu finden, aber mein Freund (Kanadier) und ich suchen momentan eher nach einer Möglichkeit für ihn länger als nur 3 Monate in Deutschland bei mir zu sein. Genügend Geld hat er und eine Unterkunft bei mir hat er ja auch. Arbeiten ist erstmal nebensächlich.
Kann mir da jemand sagen, was es da für Möglichkeiten für uns gäbe?
Lieben gruß Astrid
Als Kanadier ist der Freund visumbefreit, heisst, er kann, im Vergleich zu vielen anderen Nationalitäten, ohne Visumbeantragung in Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tage aufhalten.
Hier geht es aber um einen Aufenthaltstitel der einen Aufenthalt in DE über 90 Tage hinaus ermöglichen soll und um diesen zu erlangen, ist in erster Linie die zuständige Ausländerbe- hörde für deinen Wohnort massgebend, nicht die Botschaft. Sinnvoll wäre es, wenn du zunächst dort anfragst, oftmals ist schon ein Telefonat sehr aufschlussreich.
Man wird für den Freund den Nachweis einer Krankenversicherung verlangen, ist er hier (vermutlich) nicht selbst versichert, gibt es die Möglichkeit z.B. über den ADAC eine Incoming-Versicherung abzuschliessen, eine übliche Reise-Krankenversicherung reguliert nur über 50-60 zusammenhängende Tage Auslands- aufenthalt, auch wenn sie länger gültig ist.
Da dein Freund sich ohne Visum 90 Tage in DE aufhalten kann, könnte er zunächst einreisen und ihr vereinbart gemeinsam einen Termin bei der Ausländerbehörde. Nur soviel dazu, es liegt Vieles im eigenen Ermessen der Ausländerbehörden.
ZitatHier geht es aber um einen Aufenthaltstitel der einen Aufenthalt in DE über 90 Tage hinaus ermöglichen soll und um diesen zu erlangen, ist in erster Linie die zuständige Ausländerbe- hörde für deinen Wohnort massgebend, nicht die Botschaft. Sinnvoll wäre es, wenn du zunächst dort anfragst, oftmals ist schon ein Telefonat sehr aufschlussreich.
korrekt, mein kommentar bzgl. botschaft zielte auch eher auf ein pendant zum W&T bzw. YP hin. und danke Rigly68's link wissen wir nun dass es auch ein W&T fuer kanadier gibt....
Zitatkorrekt, mein kommentar bzgl. botschaft zielte auch eher auf ein pendant zum W&T bzw. YP hin.
schon klar, mir fiel nur folgende Aussage in's Auge:
Zitataber mein Freund (Kanadier) und ich suchen momentan eher nach einer Möglichkeit für ihn länger als nur 3 Monate in Deutschland bei mir zu sein Genügend Geld hat er und eine Unterkunft bei mir hat er ja auch. Arbeiten ist erstmal nebensächlich
Die Sache wird schon klappen, dürfte kein Problem sein.
Bei Visumpflichtigen Personen ist so ein Unterfangen komplizierter, oftmals unmöglich wenn die deutsche Botschaft, die in diesen Fällen zunächst für ein Einreise-Visum zuständig ist, keine hinreichenden Rückreisegründe erkennen mag. Man lässt sich bei den deutschen Botschaften kaum darüber aus, welche Gründe als Rückreisegründe von ihnen anerkannt werden. Bei der Ablehung eines Visumantrags, der in den meisten Fällen von visumpflichtigen Personen bestimmter Nationalitäten erfolgt, z.B. aus den Asiatischen Ländern, lautet die pauschale Begründung auf: "Keine hinreichenden Rückreisegründe zu erkennen, bei Änderung der Sachlage kann eine andere Entscheidung getroffen werden" Selbst wenn als Grund angeführt wird, dass sich im Heimatland leibeigene, minderjährige Kinder befinden, zu denen der/die Antragsteller/in zurückkehren will, wird dieser nicht aner- kannt werden. Anerkannt werden z.B. Gründe wie ein gefülltes Bank- Konto oder ein Arbeitsplatz mit Festanstellung, Eigentum, ect. eher materielle Dinge ........ oder man ist in der Lage, einen ausreichend hohen Geldbetrag im Gegenwert von einigen tausend Euronen als Pfand zu hinterlegen.
Die unter der deutschen Bevölkerung oft vorherrschende Meinung, nach Deutschland kommt jeder hinein, ist schlichtweg nicht zu- treffend. Hinein kommen Diejenigen, die keiner Visumpflicht unter- liegen, oder die genug Geld zur Verfügung haben. http://www.youtube.com/watch?v=4VajZMNyT2U
Zitat "Keine hinreichenden Rückreisegründe zu erkennen, bei Änderung der Sachlage kann eine andere Entscheidung getroffen werden" Selbst wenn als Grund angeführt wird, dass sich im Heimatland leibeigene, minderjährige Kinder befinden, zu denen der/die Antragsteller/in zurückkehren will, wird dieser nicht aner- kannt werden. Anerkannt werden z.B. Gründe wie ein gefülltes Bank- Konto oder ein Arbeitsplatz mit Festanstellung, Eigentum, ect. eher materielle Dinge ........ oder man ist in der Lage, einen ausreichend hohen Geldbetrag im Gegenwert von einigen tausend Euronen als Pfand zu hinterlegen.
tell me something. die kanadier handhaben die visumvergabe nicht sehr viel anders. davon kann ich ein liedchen singen. unser antrag (damalige freundin, heutige frau) wurde damals abgelehnt - ohne interview trotz job, eigentumswohnung, etc. der spass hat $250 gekostet. bei verheirateten sieht die sache dann allerdings anders aus - zumindest in DE. saemtliche antraege sind gebuehrenfrei! d.h. wenn der antrag abgelehnt wird (aufgrund von fragwuerdigen gruenden) stellt man einfach solange einen neuen antrag, bis dieser genehmigt wird....
Zitat tell me something. die kanadier handhaben die visumvergabe nicht sehr viel anders.
Kann man ungesehen glauben, die USA verhält sich ebenso, die setzten Allem die Krone auf. Insgesamt tun sich in dem Hinblick weder Kanada, die USA, Östereich und einige andere Länder kaum Etwas.
Richtig interessant wir's, wenn ein Daueraufenthalt angestrebt wird, der/die Antragsteller/in nicht nur visumpflichtig ist,auch noch verschiedene Urkunden, Zeugnisse ect. eine Rolle spielen und Er/Sie aus einem s.g urkundenunsicheren Land kommt. In solchen Fällen verlangen die deutschen Behörden immer öfter eine Echtheitsüberprüfung der Papiere. Dies ist nicht nur sehr zeitaufwendig, es kostet auch richtig Kohle, zur Zeit liegen die Kosten bei 250,-EU pro Urkunde.
Alle Unterlagen, vom Schul und Ausbildungsabschluss bis hin zur Geburtsurkunde, müssen zunächst auf den zuständigen deutschen Behörden in notarieller Beglaubi- gung im Heimatland, eingereicht werden. Dann verlangt man eine Urkundenprüfung, bedeutet, alle zu prüfenden Unterlagen gehen an das Auswärtige Amt in Berlin. Von dort sendet man die Unterlagen an die deutsche Botschaft des Heimatlandes. Die Botschaft gibt den Auftrag zur Überprüfung an einen s.g. Vertrauensanwalt. Dieser bewegt seinen Hintern selbst ncht und vergibt die Überprüfung meist an ein Dedektiv- büro. Der Dedektiv besucht alle Stellen wo jede einzelne Urkunde ausgestellt wurde, auch den Notar der die Urkunden beglaubigt hat, überprüft zusätzlich, ob der Notar zu dem Zeitpunkt der Beglaubigung, überhaupt zugelassen war. Noch mehr, der Dedektiv befragt Nachbarn und Bekannte von dem/der Antragsteller/in nach allerlei Details, beobachtet den/die Antragsteller/in und schreibt einen Report, den er zu der Kanzlei des Vertrauensanwalts der Botschaft sendet. Der Anwalt reicht seinen Bericht bei der zuständigen Botschaft ein, diese macht sich aufgrund des anwalt- lichen Berichts, ein Bild von Sache und entscheidet, entweder Visum oder kein Visum.
@savage: der von dir geschilderte prozess gilt jedoch nicht fuer familienzusammenfuehrung bei ehegatten. man muss zwar einige wenige dokumente (bei uns nur heiratsurkunde) legalisieren lassen (das prozedere ist allerdings laecherlich genug hier und mit sehr viel aufwand verbunden - liegt auch an dem land wo wir sind) aber ansonsten ist der rest halb so wild. mich wuerde wirklich wundern wenn hier noch viel geprueft wird...
der hammer fuer mich ist allerdings, dass man VOR visums-bearbeitung einen deutschkurs ablegen und bestehen muss (gilt fuer uns zum glueck nicht)...
Zitat der von dir geschilderte prozess gilt jedoch nicht fuer familienzusammenfuehrung bei ehegatten
mittlerweile schon, oder sagen wir besser, im Zuge der Anerkennung einer im Ausland bzw. im Heimatland des ausländischen Ehepartners erfolgten Eheschliessung.
Zitatder hammer fuer mich ist allerdings, dass man VOR visums-bearbeitung einen deutschkurs ablegen und bestehen muss (gilt fuer uns zum glueck nicht)...
Danach geht es weiter. Nach Ankunft werden die Ausländerbehörden in der Regel auf einen Integrationskurs bestehen, Deutsch als Fremdsprache, anschliessend einen s.g.Orientierungskurs, Dauer ca. 6 Monate, Kosten ca. 600,- Euronen. Wer nicht teilnimmt, bekommt seinen vorläufigen Aufenthaltstitel von 1 Jahr nicht verlängert, kommt in Abschiebehaft und wird ausgewiesen, egal ob ein Deutscher Ehepartner vorhanden ist.
Die Bedingungen sind beinhart geworden, leider zu oft an falscher Stelle.
ZitatWer nicht teilnimmt, bekommt seinen vorläufigen Aufenthaltstitel von 1 Jahr nicht verlängert, kommt in Abschiebehaft und wird ausgewiesen, egal ob ein Deutscher Ehepartner vorhanden ist.
grundsaetzlich ist das korrekt, es gibt allerdings noch ein paar zwischenschritte (ermahnung, ueberpruefung auf unzumutbarkeit, etc.). also ist nicht ganz so drastisch...
ZitatDeutsch als Fremdsprache, anschliessend einen s.g.Orientierungskurs, Dauer ca. 6 Monate, Kosten ca. 600,- Euronen.
nach meinem verstaendnis ist der deutschkurs ein teil des orientierungskurses. d.h. die 600 eurodollar sind weitestgehend fuer den deutschkurs (1 euro pro stunde). wobei wir uns mit der materie noch etwas genauer beschaeftigen werden muessen. bedenkt man dass das visum allerdings gebuehrenfrei ist, so sind die kosten insgesamt geringer als die kosten fuer eine zusammenfuehrung in CA.
@Munster Rugby: sorry for hijacking your thread. aber ihr werdet mit den gleichen dingen konfrontiert werden, soblad ihr den naechsten schritt (heirat) gehen werdet. von daher ist es vielleicht gar nicht mal so schlecht, dass du weisst worauf du dich einlassen wirst....
Zitatnach meinem verstaendnis ist der deutschkurs ein teil des orientierungskurses. d.h. die 600 eurodollar sind weitestgehend fuer den deutschkurs (1 euro pro stunde).
Es ist (derzeit) so, ein Integrationskurs insgesamt, besteht aus 3 Kursabschnitten Deutsch, mit jeweils einem Test pro Kurs und 1 Orientierungskurs.
Der Orientierungskurs behandelt Dinge wie z.B die Geschichte der BRD,das Ordnungs,Sozial und auch Politische System, Rechte, Pflichten der Deutschen u.s.w. Der Orientierungskurs ist wichtig, wenn z.B. nicht nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung ange- strebt wird,sondern auch die Deutsche Staatsbürger- schaft. Der Orientierungskurs beinhaltet genau die Themen, die in dem Einbürgerungstest zur Erlang- ung der Deutschen Staatsbürgerschaft abgefragt werden
Zitatd.h. die 600 eurodollar sind weitestgehend fuer den deutschkurs
Klar, der Hauptanteil von den 600,-T-Euros fällt auf diese 3 Deutschkurse, wobei absolut richtig ist, dass pro Unterrichtsstunde 1,- EU als Eigenanteil zu entrichten ist, den übrigen Anteil zahlt der Landkreis/Stadt wie auch immer, wobei sich die derzeitigen Gesamtkosten auf ca. 270,-EU. pro Unterrichtsstunde belaufen.
Wer den Integrationskurs in allen Teilen besteht, kann nicht nur auf Antrag die Hälfte des gezahlten Eigenanteils wiederbekommen,Er/Sie kann auch unmittel- bar nach positivem Test, die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und die damit verbundene Daueraufenthaltsgenehmigung vorziehen. Ansonsten ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst nach 3 Jahren Aufenthalt in der BRD möglich. IDR. stellen Ausländerbehörden den Aufenthaltstitel zunächst auf die Dauer von 1 Jahr aus, er muss vor Ablauf der Gültigkeit, rechtzeitig auf Antrag verlängert werden. Die Ausländerbehörden verlängern entweder wieder um 1 Jahr, oder auch auf 2 Jahre, liegt ganz im Ermessen der Behörde, bei Letzterem wären die erforderlichen 3 Jahre bei Ablauf erfüllt.
Zitatbedenkt man dass das visum allerdings gebuehrenfrei ist,
Das Einreisevisum in die BRD ist mit einer Antragsgebühr von 60,- bis 70,- EU. behaftet, zu entrichten bei Abgabe des Antrags in der zuständigen Botschaft, 2 bis 4 Passfotos sind dem Antrag beizugeben.
Bei der Beantragung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels haben sich seit September 2011 Neuerungen ergeben. Bisher wurde die Aufenthalts- erlaubnis in den Pass des Antragstellers gestempelt, seit September 2011 werden von der Bundesdruckerei ID-Card's hergestellt, die dem neuen Bundesdeutschen-Personalausweis sehr ähnlich sind. Da die Herstellung einen gewissen zeitlichen Verlauf in Anspruch nimmt, muss eine Verläng- erung des Aufenthaltstitels ca. 3 Monate vor Ablauf des bisherigen Titels erfolgen, Kosten für Erwachsene 80,-EU, für Minderjährige unter 16 Jahren 40,-EU. auch hier sind entsprechend aktuelle Passbilder beizufügen.
So ist im Moment Stand der Dinge, wobei sich auch hier immer wieder schnell neue Dinge ergeben, z.B. kann sich die Liste der s.g. urkundun- sicheren Staaten recht schnell ändern u.s.w.
Zitat@Munster Rugby: sorry for hijacking your thread. aber ihr werdet mit den gleichen dingen konfrontiert werden, soblad ihr den naechsten schritt (heirat) gehen werdet
genau, aber Beide hätten schon mal den riesigen Vorteil, dass Kanada (noch ) nicht zu den s.g. "Urkundunsicheren-Ländern" gehört, da bleibt das hier Beschriebene weitgehndst erspart. Erspart bleibt wahrscheinlich nicht, beglaubigte Übersetzungen durch einen amt- lich vereidigten Dolmetscher/in und dessen Gegenwart bei der standesamtlichen Trauung.
ZitatDas Einreisevisum in die BRD ist mit einer Antragsgebühr von 60,- bis 70,- EU. behaftet, zu entrichten bei Abgabe des Antrags in der zuständigen Botschaft, 2 bis 4 Passfotos sind dem Antrag beizugeben.
unsere bearbeitung ist kostenlos (bin EU-Buerger), gilt aber nach meinem verstaendnis auch fuer deutsche im rahmen der familienzusammenfuehrung. moeglicherweise gibt es unterschiede zwischen den botschaften der einzelnen laender.
Für Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher und Eltern minderjähriger Deutscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen, werden alle Visa gebührenfrei erteilt.
ZitatBeide hätten schon mal den riesigen Vorteil, dass Kanada (noch ) nicht zu den s.g. "Urkundunsicheren-Ländern" gehört, da bleibt das hier Beschriebene weitgehndst erspart. Erspart bleibt wahrscheinlich nicht, beglaubigte Übersetzungen durch einen amt- lich vereidigten Dolmetscher/in und dessen Gegenwart bei der standesamtlichen Trauung.
jein, canadian marriage certificate und birth certificate muessen beide legalisiert werden und vorher ueberbegalubigt werden. wir sind durchs gleiche tara gegangen (nicht mit der deutschen aber meiner botschaft, die aehnliche vorschriften hat). so, sohn in CA geboren und birth certificate musste nach Ottawa (Ontario beglaubigung war nicht ausreichend) und dann damit zu meinem konsulat in toronto zum legalisieren. mich wuerde es sehr wundern wenn DE hier anders verfaehrt (die urkunden in CA haben keine unterschriften und muessen entsprechend beglaubigt werden). und dann der gleiche spass in asien nochmals mit unserem marriage certificate, weil wir in asien geheiratet haben. nur die einholung des marriage certificates (damit sohnemann seinen zweiten pass bekommt und frau ihr visum) kostet uns ca. €500, weil vieles in persona gemacht werden muss, d.h. man kann die unterlagen nicht versenden sondern muss persoenlich erscheinen....
Zitat(die urkunden in CA haben keine unterschriften und muessen entsprechend beglaubigt werden).
Huch !
Zitat mich wuerde es sehr wundern wenn DE hier anders
Nein, in diesem Fall nicht.
ZitatFür Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher und Eltern minderjähriger Deutscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen, werden alle Visa gebührenfrei erteilt.
Die Deutschen Botschaften verlangen auch für Visa zur Familienzusammenführen Gebühren, wenn o.g. Bedingungen nicht hinreichend zutreffen wie in folgendem Beispiel:
Geplante Eheschliessung mit deutschem Staatsbürger in DE.
Frau, Asiatin, braucht Heiratsvisum für DE, Gebühr 60,- bis 70,- EU, gemeinsamer, minderjähriger Sohn, braucht zur Einreise nach Deutschland, Visum zur Familien zusammenführung, noch einmal Gebühr von 60,- bis 70,- EU. (eben DE )
Nach Schilderung, war/ist bei Euch die Sachlage etwas anders, so ist davon aus- zugehen, dass keine Gebühren anfallen werden
und dann der gleiche spass in asien nochmals mit unserem marriage certificate, weil wir in asien geheiratet haben. nur die einholung des marriage certificates (damit sohnemann seinen zweiten pass bekommt und frau ihr visum) kostet uns ca. €500, weil vieles in persona gemacht werden muss, d.h. man kann die unterlagen nicht versenden sondern muss persoenlich erscheinen....
Ich kann es mir vorstellen, ihr hattet richtig Stress mit der Angelegenheit. Welche Landesbotschaft ist für dich zuständig ?