aber - trotzdem muss die im heimatland verhängte straffe verbüst sein - das heißt, abgelaufen sein. das gilt auch in diesem fall wo es nur eine strafe auf bewährung ist
danach kommen 5 jahre rehabilitation
dann erst kann der antrag an die kanadier gestellt werden die einreise zu erlauben - einwanderung das wird also geprüft - dauer ein jahr danach antrag auf einwanderung 2 jahre
Sag mal Maxim, gilt das eigentlich auch für eine Geldstrafe?? Kumpel von mir möchte nämlich, nachdem er von mir gehört hat das wir auswandern, auch rüber, hat aber wegen Betruges (Hat ne Versandhausrechnung nicht bezahlt der Toffel) ne Geldstrafe wegen Betruges erhalten.
Zitat von canadian-truckerSag mal Maxim, gilt das eigentlich auch für eine Geldstrafe?? Kumpel von mir möchte nämlich, nachdem er von mir gehört hat das wir auswandern, auch rüber, hat aber wegen Betruges (Hat ne Versandhausrechnung nicht bezahlt der Toffel) ne Geldstrafe wegen Betruges erhalten.
bin zwar nicht maxim, aber kleinere erst-verurteilungen werden in der regel nicht in das führungszeugnis eingetragen, obwohl sie im bundeszentralregister verzeichnet sind. dazu gehören geldstrafen bis zu 90 tagessätzen und freiheitsstrafen bis zu 3 monaten.
Zitat von 0815 Das wusste ich auch nicht !? Sache ist jedoch das er auch die Formulare ausfuellen muss und wenn er dort luegt und dieses spaeter (sogar nach 25 Jahren !) rauskommt wird er sofort deportiert. '
Wird eine Eintragung im BZR nicht nach einer gewissen Zeit gelöscht? Wenn es sich dann hierbei um "ein kleiners Vergehen" handelt, was zum Zeitpunkt der Beantragung im BZR vermerkt war, aber bei der Beantragung nicht angegeben wurde - kann es dann in besagten 25 Jahren noch nachvollzogen werden?
Hallo, Führungszeugnis haben wir beantragt dauert jetzt noch ne Weile bis ich es habe. Über den Verlauf und alles weitere halte ich euch auf dem laufenden ( wenns interessiert)
Haben einen Anwalt direkt in Kanda der uns hilft.
DAUMEN DRÜCK VIELLEICHT GIBT ES NOCH EINEN WEG !!!!!!!!!!!!!