Bin mit dem WT hier und hatte einen tollen Sommer in Ontario, mit tollem Arbeitgeber. Dieser will mich für die nächste Sommer Saison wieder haben. Mit dem YP soll das ja kein Problem sein, aber ich bin ein wenig überfragt, wie ich das anstellen soll - von Kanada aus. Da die Visa ja mittlerweile per eMail verschickt werden, ist das ja nicht mehr das Problem... Aber das polizeiliche Führungszeugnis? Wie stelle ich das an? Das Original für das WT habe ich natürlich nicht mehr. Kann ich Eltern/Geschwister zuhause einfach eins für mich beantragen lassen? Brauchen die eine Vollmacht, oder der gleichen? Ist es vielleicht gar nicht nötig, weil ich das WT schon habe?
Dass ich ausreisen muss, weiss ich wohl, habe ich sowieso vorgehabt. Aber dazu auch noch mal eine Frage... Angenommen, ich habe das YP erfolgreich beantragt, reise ein wenig in die USA aus, habe ein Datum, an dem ich mit der Arbeit beginne - darf ich dann erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn wieder nach Kanada einreisen? Oder schon etwas früher, via Touristenvisum?
Bin sehr dankbar für eure Antworten! Dieses Thema macht mich immer so wuschig und hilflos. Alles so unübersichtlich, Angst, etwas miss zu verstehen und falsch zu machen und am Ende vor die Tür gesetzt zu werden. Hilfe
Du musst das yp aus Deutschland aus beantragen,du musst auch eine Pause zwischen beiden Programmen nachweisen koennen.Keine Moeglichkeit es aus Kanada zu beantragen.
Ist das tatsächlich so? Ich habe mehrfach gehört und gelesen, dass man es problemlos aus Kanada beantragen kann. Einen deutschen Wohnsitz habe ich ja noch. Ob ich nun vor Ort bin, oder nicht, das sollte doch keinen großen Unterschied machen...
Die Pause wäre ja gegeben, wenn ich aus Kanada ausreise und mich eine Weile in den USA aufhalte.
ZitatKann ich mich für die Programme zur Jugendmobilität (IEC) bewerben, wenn ich nicht in Deutschland bin?
A:Wenn Sie die Bedingungen zur Programmteilnahme erfüllen, können Sie Ihren Antrag für die Programme zur Jugendmobilität auch stellen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung vorübergehend nicht in Deutschland aufhalten...
Zitat von basti83Beantragen kannst du das aus Kanada:
ZitatKann ich mich für die Programme zur Jugendmobilität (IEC) bewerben, wenn ich nicht in Deutschland bin?
A:Wenn Sie die Bedingungen zur Programmteilnahme erfüllen, können Sie Ihren Antrag für die Programme zur Jugendmobilität auch stellen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung vorübergehend nicht in Deutschland aufhalten...
Ob du allerdings eine Pause zwischen den Programmen haben musst: Keine Ahnung.
Das Führungszeugnis kannst du übrigens auch online beantragen, wusste ich auch nicht, bis ich das mal irgendwo gelesen habe. Einfach mal nach googeln.
Tatsächlich! Kann es sogar direkt nach Kanada schicken lassen! Danke für den Tipp
Ja, eine Pause dazwischen ist Pflicht und ist - wie gesagt - gegeben, wenn ich ausreise und wieder einreise.
Fragt sich aber immer noch, wann ich wieder einreisen könnte... Angenommen mein Arbeitsvertrag sagt, ich beginne am 25. Mai mit der Arbeit; dürfte ich dann nur unmittelbar vor diesem Datum schnurrstracks von der Grenze direkt zu meiner Arbeit? Das kommt mir bisschen mies vor. Besonders wenn man bedenkt, dass manch einer auch erstmal nach einer Wohnung suchen müsste, und so Faxen... Aber richtige Regeln und Toleranzgrenzen scheint es da wahrscheinlich nicht zu geben, oder etwa doch?
Habe vorher noch nie gesehen, dass diese Frage gestellt worden ist. Ich mach mir wahrscheinlich schon wieder 'nen Kopp über total unsinnige Sachen...
Im Moment bin ich mit der IEC-Arbeitserlaubnis in Kanada tätig. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich auch nach Ablauf des Visums weiter für ihn arbeite. Gibt es hierzu bei IEC Möglichkeiten? Wie kann ich vorgehen?
A: Eine Arbeitserlaubnis kann innerhalb derselben Kategorie nicht verlängert werden. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Kanada innerhalb einer anderen IEC-Kategorie verlängern möchten, müssen Sie bei der Botschaft von Kanada in Deutschland per Post eine neue Bewerbung einreichen. Das Bewerbungsverfahren dauert ca. acht Wochen. Nach Erhalt Ihres neuen Einreiseschreibens („Letter of Introduction“) müssen Sie Kanada verlassen, um erneut einreisen zu können und Ihre Arbeitserlaubnis zu bekommen. Es ist nicht möglich, die Arbeitserlaubnis von der kanadischen Einwanderungsbehörde (Citizenship and Immigration Canada) in Vegreville, Alberta, zu erhalten.
Ich hatte auch irgendwo mal gelesen, dass man das alte W&T einschicken muß, um das neue Visum zu beantragen...
Viel Glück, Eva
Danke! Einschicken? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass mir das an der Grenze einfach aus dem Reisepass genommen wird, oder so... Das macht's ja noch komplizierter
Dieser ganze organisatorische Papierkram... Zuhause war das ja kein Problem, aber auf Reisen...? Ich seh's schon kommen und vergess und verlier die Hälfte in den Tiefen meines Rucksacks!
hatte ich früher mal irgendwo gelesen, wurde aber möglicherweise geändert. Wenn jetzt nichts mehr davon steht, dass man es mit dem neuen Antrag einschicken muß, dann ist es womöglich nicht mehr so...
ZitatBitte beachten Sie, dass die IEC-Programme nicht dazu gedacht sind, ohne Unterbrechung in Kanada arbeiten zu können. Es gibt eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Ablauf der Gültigkeit Ihrer ersten Genehmigung und dem Beginn Ihrer zweiten Arbeitserlaubnis. Wir können Ihnen die Länge dieser Zeitspanne nicht im Voraus garantieren. Sie sollten diese Unterbrechung bei Ihrer Planung mit Arbeitgebern berücksichtigen.
Danke! Die eigentliche Ausreisedauer wäre eher nicht das Problem, wahrscheinlich werden es ca. 2 Monate sein, denn mein WT läuft im März aus und die Saison bei meinem Arbeitgeber fängt erst im Mai an. In der Zeit würde ich wahrscheinlich Zeit in den USA und Südamerika verbringen.
Gibt es eine eMail-Adresse der kanadischen Botschaft, wo ich im Zweifelsfall konkrete Fragen stellen kann?
Und mal etwas anderes, falls hier jemand Ahnung vom LMO-Szenario hat, denn mein Arbeitgeber hat davon schon gesprochen und auch von Immigration nach Kanada (Laaaaaaangsam, mein Freund!). Da es sich um Saisonarbeit handelt, heisst es wahrscheinlich, dass ich - sollte ich die LMO genehmigt bekommen und eine WP erhalten - trotzdem immer wieder ausreisen müsste, sobald die Saison vorbei ist und mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, richtig? Gibt es die Möglichkeit mehr als eine LMO von verschieden Arbeitgebern pro Jahr genehmigt zu bekommen (sofern sich ein anderer Arbeitgeber die Mühe dafür machen würde)?
Diese beiden Fragen sind erstmal nicht sooo wichtig. Wenn es soweit kommt, weiss mein Arbeitgeber wahrscheinlich schon Bescheid, denn er macht das nicht zum ersten mal...