ich bin die aleksa, verheiratet und habe drei kinder.
mein mann hat ein Job offer im schönen kanada. nun sind wir gerade dabei die unterlagen alle zusammen zu sammeln und haben auch den antrag schon mal angeschaut den wir ausfüllen müssen. bei der durchsicht sind wir drüber gestolpert das gefragt wird ob man eben vorbestraft ist, ob man je angeklagt war usw.
nun meine frage...also mein mann war mal angeklagt aber das verfahren ist eingestellt worden. er ist also nicht vorbestraft da es ja kein urteil gab sondern eine Einstellung vom verfahren. das steht natürlich auch in keinem Führungszeugnis, auch nicht dem grossen. sondern nur in der Datenbank auf die nur Polizei, richter und staatsanwälte zugreifen können.
nun eben die frage muss das dann auch dort angegeben werden, weil es doch eingestellt wurde und keine Verurteilung statt gefunden hat ? und wenn ja, hat er dann denn überhaupt eine Chance auf eine work Permit ? wie gesagt eine Vorstrafe hat er nicht sondern nur ein eingesteltes verfahren.
danke euch für antworten, im web habe ich dazu bisher nicht wirklich was gefunden und wenn man so nachfragt verstehen die meisten leute nicht das es um einen fall geht wo er eben nicht vorbestraft ist sondern das verfahren schlichtweg eingestellt wurde.
Es muss alles angegeben werden,wird ja auch gefragt im Antrag ob man angeklagt oder Verurteilt wurde,gibt man es nicht an wird der Antrag abgelehnt weil eine Falschaussage betroffen wurde.Gibt man es an und erklaert es,wird es einem wohl nicht den Weg verweigern.Mir wurde mal erklaert das cic sucht nach Verhaltensmustern.
ah ok das heisst das das eingestellte verfahren ihm nicht wirklich im wege steht weil er nicht vorbestraft ist und sonst nichts war.
er gibt es also an und bemerkt dann einfach dazu das es eingestellt wurde und er kein criminal record hat und legt das übersetzte Führungszeugnis bei wo die dann ja auch sehen das nichts drin steht ?
was heisst Verhaltensmuster?
ich weiss die lassen einen nicht rein wenn man verurteilt wurde wohl weil dann hat man ja auch nen eintrag sprich ein criminal record. das ist hier aber ja eben nicht der fall. von dem her dachte ich auch das ist wohl nicht hinderlich.
ich bin aber eben nicht sicher und die Botschaft gibt zu visa fragen gar keine Auskunft leider.
das heißt selbst das ein unfall, wo der unfallverursacher mich gerichtlich verklagt hat aber ich gewonnen habe muss erwähnt werden, weil ich da vor gericht stand?
ja wohl schon, weil drin steht have you ever been charged... sind sie jemals angeklagt worden...
also muss auch das angegeben werden.
die frage ist eben nur...wenn man angeklagt war aber nicht vorbestraft ist deshalb sondern das verfahren eingestellt wurde ob das die Chancen auf ein work Permit und später eine pr mindert oder nicht. ich weiss eben nicht...lehnen die das dann sofort ab wenn die sehen man war mal angeklagt?
[quote="schinks":23b[album]3[/album]6s]Es muss alles angegeben werden,wird ja auch gefragt im Antrag ob man angeklagt oder Verurteilt wurde,gibt man es nicht an wird der Antrag abgelehnt weil eine Falschaussage betroffen wurde.Gibt man es an und erklaert es,wird es einem wohl nicht den Weg verweigern.Mir wurde mal erklaert das cic sucht nach Verhaltensmustern.[/quote:23b[album]3[/album]6s]
ich glaube er meint damit das wohl nur wirklich criminal records negativ aufgefasst werden,
wieso sollte z.B. in meinem fall mit dem unfall mir das negativ ausgelegt werden wenn ich nicht der verursacher des unfalls war, aber privat verklagt wurde, die klage jedoch abgewisen wurde. meine unschuld wurde damit ja bestätigt, ist wohl eher so eine sache die man halt in den akten haben muss, aber vernachlässigbar ist.
keine Ahnung ich hoffe es. bei uns ist es ja auch so das es zwar eine anklage gab aber keine Verurteilung und somit keine Vorstrafe. und wenn man eindeutig schuldig ist wird man ja auch verurteilt. wenn das nicht so ist das man verurteilt ist kann ich mir auch nicht ganz vorstellen das es gleich negativ bewertet wird.
also ich hoffe es. ich habe mal ein fax mit anfrage ob das einen hindert an Service Canada geschickt. wenn ich antwort bekomme gebe ich hier bescheid.
Ich denke jeder weiss,das auch eindeutig Schuldige nicht immer verurteilt werden. Mit Verhaltensmuster meine ich folgendes,wenn das CIC zum Beispiel in den Akten sieht,das man Jugenstrafen hat und dann eventuell noch kleinere Vergehen im Leben begangen hat,also solche die nicht auf dem allgemeinen Fuehrungszeugsniss stehen und man dann noch angeklagt war,aber das Verfahren eingestellt wurde,dann sehen die Behoerden ein gewisses Verhaltensmuster. Nocheinmal,es muss alles angegeben werden,ansonsten macht ihr eine Falschausage und dann wird der Antrag abgelehnt und ihr werdet gesperrt. @aleksa,ich denke das du dir keinen Gefallen getan hast,diese Anfrage zu schicken.
ah ok, also wenn einmal im ganzen leben eine anklage war mit eingestelltem verfahren ist es also vermutlich kein Hinderungsgrund. es ist auch ohne buße eingestellt worden oder sonstige auflagen. eben einfach eingestellt ich meine wegen nicht nachweisbarer schuld oder sowas. weil es im Prinzip auch alles nur auf einem Missverständnis beruhte, das war n klassischer fall von dumm gelaufen :-/
im übrigen habe ich mit meinem Anwalt von damals kontakt aufgenommen. er sagte es ist schön das ich ehrlich bin und bleibe. aber er betonte auch das auf legalem wege die kanadischen Behörden keinen zugriff auf Daten zu eingestellten verfahren kriegen können, zugriff auf diese Daten haben nur richter in Deutschland, staatsanwälte in Deutschland und die deutschepolizei. sonst niemand.
frage mich also was die dann machen um an solche Daten überhaupt zu kommen, legal ist es nicht möglich sagte der herr Jurist.
but anyway ich werde einfach ehrlich sein und gut ists hoffentlich
der letzte Beitrag ist sehr interessant. Würde mich echt mal interessieren was die alles einsehen können! Man weiß ja, dass Immigration mehrere eigene Backround checks durchführen. Wenn die nicht in eingestellte Verfahren gucken können, können sie aber vielleicht sehen, dass es mal ein eingestelltes Verfahren gegeben hat. Die normale Polizeistreife konnte jedenfalls bei meinem Kollegen sehen, dass er zwei eingestellte Verfahren (mit Grund) unter Jugendstrafrecht hatte.
das thema wurde in diesem thread (link) sehr ausführlich besprochen - da es hier um eine fehlinterpretation geht : was man warum bei cic anzugeben hat -habe dazu was geostet.
die falsche angabe - beziehungsweise falsche antwort bei den fragen - ist heute eine straftat gegenüber cic. das ist der punkt!
die frühere situation in de (wie auch immer)wird von cic möglicherweise locker gesehen und nicht extrem bewertet.
aber cic anzulügen - etwas zu verschweigen - das betrachten die als kriminelle straftat - steht imer wieder auf deren website.
wer einen antrag einreicht, der räumt cic das legale recht ein bis in den untersten keller der strafbehörden nachsehen zu dürfen. die finden also auch heraus, ob jemand mal angeklagt wurde - wenn es dann um die PR geht.
wurde mi rauch mal vor jahre berichet, dass es so it. und dazu gibt es berühmt beispiele von leuten, die deswegen auf die schnautze fielen.
einfach mal den anderen thread gründlich lesen - gute infos auch von anderen mitgliedern zum lesen gepostet.