ich hatte jetzt mal im Internet gesucht und auch hier im Forum, konkret gibt es nicht so wirklich was zu finden.
Und zwar habe ich mittlerweile ja die positive LMO erhalten und werde nun am Donnerstag mein WP bekommen, welches ja dann erstmal wieder 2 Jahre gültig ist. Nun bin ich ja noch mit dem W&H Visum hier und das schon seit fast 1 Jahr. Zwischenzeitlich war ich mal für über 1 Monat in DE und bin soweit noch bei meinen Eltern gemeldet. Bin vor Kanada von meiner eigenen Wohnung zu meinen Eltern gezogen, sodass dort wieder alle meine Sachen sind und ich habe da auch ein Zimmer.
Nun hieß es damals, dass ich bei längerem Aufenthalt als 1 Jahr mich abmelden sollte. Damals wusste ich noch net ob ich länger als 1 Jahr weg bin, aber jetzt naht sich der Zeitpunkt. Die Frage ist nur, muss man sich abmelden oder kann man das auch einfach laufen lassen, da ich ja gewissermaßen noch Wohnraum bei meinen Eltern habe? Welchen Vor- und Nachteil hat es dort gemeldet zu bleiben, abgesehen von behördlichen und postalen Angelegenheiten?
Würde schon ganz gerne noch in DE gemeldet bleiben, auch wenn ich dort nicht mehr versichert bin oder in irgendwas einzahle.
"Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden," lautet in den Meldegesetzen der Länder normalerweise die Formulierung. Und zwar gilt das, wenn man für länger als 2 Monate wegzieht. Insofern erübrigt sich die Frage nach Vor- und Nachteilen.
Das erübrigt sich meiner Ansicht nach nicht, denn er wohnt offiziell ja bei seinen Eltern und ist dort gemeldet = "neue Wohnung". Chillmoo, vielleicht fragst du einfach mal bei eurem dortigen Einwohnermeldeamt nach, was du am besten tun sollst. Eine Abmeldung wegen Auslandsaufenthalts lässt dich ja nicht deine Staatsbürgerschaft und dein Recht, dich gegebenenfalls wieder anzumelden verlieren! LG Susann
Um das "offiziell" geht es doch gerade bei der Anfrage. Und im Meldegesetz geht es darum, dass das "offiziell" nach Möglichkeit den Tatsachen entsprechen sollte. Da der (Haupt-)Wohnsitz nunmal der gewöhnliche Aufenthaltsort ist...
Ich glaube, "Ich hab' noch einen Koffer in Berlin" zu singen reicht nicht aus. Aber ein Anruf beim Einwohnermeldeamt verschafft sicher Klarheit. Vielleicht geht ja ein Zweitwohnsitz?