ZitatDagegen hatte ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zuvor mitgeteilt: "Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werde." Wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht selbstständig abgelegt habe, sei er weiterhin deutscher Staatsbürger.
Es hat mich das Grauen ergriffen, als ich gestern diese Aeusserung einer deutschen Behoerde gelesen habe. Wirklich gruselig was so ein Beamter fuer einen Unsinn verzapfen kann. Aber er wollte wahrscheinlich "irgendwas mit Medien machen". Aber vielleicht bringt ja das Bewegung in die Front der Zweipaessegegner.
Dem Mann sei der Preis gegoennt !Nur mal wieder Blamabel fuer deutsche Behoerden.... Langsam wird es zur Normalitaet ,dass unqualifizierte Leute an bestimmten Hebeln sitzen und diese dann auch noch bewegen duerfen .Gehts mal in die falsche Richtung , wird der Fehler bedauert und alles ist wieder gut ! Ansonsten stellt sich scho die Frage , stelle ich keinen Antrag auf Beibehaltung (was ich auch nicht tun werde) , verliere ich dann die deutsche Staatsangehoerigkeit , oder wird sie mir aberkannt??? oder verliere ich nur den deutschen Reisepass ??? Der ja eigentlich gar kein deutscher Pass ist , sondern ein Europaeischer .Denn Europaeische Gemeinschaft steht auf dem Pass ganz oben ... Bundesrepublik erst an zweiter Stelle . Eigentlich steht ja EU-Recht , ueber nationalem Recht . Ansonsten frage ich mich natuerlich , ist die Aberkennung einer Staatsbuergerschaft mit den Menschenrechten vereinbar ? Auf meiner Geburtsurkunde steht IMMER , dass mein Geburtsort in DE ist .Kann ein Gesetz so etwas ausser Kraft setzen ... Wie man sieht , sind damit selbst "Experten" ueberfordert ! Achja , so ganz nebenbei sollte man doch im Sinne der Globalisiererung , die ja von der deutschen Regierung so favorisiert wird , von solchen Rueckstandigen Methoden , wie Aberkennung der Staatsangehoerigkeit absehen ... es koennte ja vielleicht der Eindruck , der Unglaubwuerdigkeit entstehen ....
Das ist ganz einfach: Sobald du eine andere Staatsbuergerschaft erwirbst, bist du nicht mehr Deutscher Staatsbuerger. Die Ausnahme ist, wenn du zum Zeitpunkt des Erwerbes der anderen Staatsbuergerschaft eine Genehmigung zur mehrfachen Staatsbuergerschaft (Beibehaltungsgenehmigung) hast. Die Ausnahme von der Ausnahme ist die Schweiz und die Staaten der Europaeischen Gemeinschaft, bei denen benoetigt man keine Beibehaltungsgenehmigung). An deinem Geburtsort wird auch nichts geaendert, die deutsche Staatsangehoerigkeit erwirbt man auch nicht durch den Geburtsort sondern durch Abstammung. Die Staatsbuergerschaft hat wirklich nichts mit Menschenrechten zu tun.
@Kos , ist schon richtig , was du schreibst . Aber , wie ,deutsche Staatsbuergerschaft erwirbt man durch Abstammung.... , da koennte ja sein , dass unser Sohn SEINE deutsche Staatsangehoerigkeit aberkannt bekommt , wenn seine Eltern ,nicht mehr deutsche sind . . Es sind nicht die Staaten der EU , bei denen man die Staatsbuergerschaft nicht verliert .Niederlande hat die gleiche KRANKE Praxis . Viele Andere Laender dieser Erde , kratzt es kein bischen , wenn ein Staatsbuerger eine andere Staatsbuergerschaft annimmt . Na und das bim Vorzeigeland Deutschland Die groesste Schweinerei in diesem Land , es bekommen Leute die Staatsbuergerschaft , die nicht mal "Guten Morgen" in detscher Sprache sagen koennen .... und ich soll dafuer bezahlen und dazu noch eine Begruendung geben!?
Zitat von can-drive da koennte ja sein , dass unser Sohn SEINE deutsche Staatsangehoerigkeit aberkannt bekommt , wenn seine Eltern ,nicht mehr deutsche sind . .
Je nach dem wie alt er ist: Möglich.
Zitat Die groesste Schweinerei in diesem Land , es bekommen Leute die Staatsbuergerschaft , die nicht mal "Guten Morgen" in detscher Sprache sagen koennen ....
Ich gehe mal davon aus, dass das damals auch bei dir der Fall war, so wie bei mir, und geschätzt weit über 90 % aller Deutschen.
Du kannst ja mal testen ob du den Einwanderungstest bestehen würdest (der ist übrigens auf deutsch aber "Guten Morgen" wird da, glaube ich, tatsächlich nicht geprüft). http://www.welt.de/politik/article111187...-Antworten.html Ich fürchte, sehr viele müssten ihren deutschen Pass abgeben wenn auch für "Eingeborene" diese Hürde bestünde.
ZitatDu kannst ja mal testen ob du den Einwanderungstest bestehen würdest (der ist übrigens auf deutsch aber "Guten Morgen" wird da, glaube ich, tatsächlich nicht geprüft). http://www.welt.de/politik/article11118 ... orten.html
Hab den Test mal gemacht. Viele Fragen sind echt..mmhh.. fuer doofe. z.B.
Wer darf sein Kind in Deutschland schlagen? () Der Vater () Die Mutter () Die Grossmutter () Niemand darf sein Kind schlagen
Auf der anderen Seite sind da so Fragen das bei wie "Wann wurden die Roemischen Vetraege geschlossen?"
Ab wann wird man da eigenltich abgelehnt? Wenn ich was zu sagen haette, wuerde ich jedem die Deutsche Staatsbuergrschaft wegnehmen, der insgesamt weniger als 75% schafft.
Es werden aus einem Fragenkatalog 30 Fragen in ein Gespräch eingebaut, und man muss 17 davon richtig beantworten. (gerade entdeckt - ich ging davon aus dass der Test schriftlich wäre)
Bei den Antworten habe ich zwei Fehler entdeckt - da hat wohl die "Welt"-Redaktion beim Erstellen der Seite arg geschludert.
Da hab' ich doch gleich mal noch eine Frage: In unserem Falle haben unsere Kinder beide Stabue von Geburt an. Vater Canadier, ich Deutsche. Alle 3 Kinder sind inzwischen volljaehrig. Koennte es sein dass sie die Stabue verlieren wenn ich Canadierin werde ohne Beibehaltungsgenehmigung? Ich meine nein, aber sicher bin ich mir nicht.
Der einzig denkbare Fall, bei dem die Staatsbürgerschaft der Kinder zum "Problem" werden kann: Eltern wandern mit kleinen Kindern ein und möchten einen neuen Pass, aber die Kinder sollen den alten behalten. Da könnte das Einwanderungsland skeptisch werden.
Ich hab den Test gemacht , nur den 1.Teil , hat mir gereicht. 92% ist ja nicht wirklich schlecht .. Ich bin auch der Meinung , dass viele der "deutschen" diesen Test NICHT bestehen wuerden . Fuer mich kommt ein Antrag auf doppelte Staatsbergerschaft NICHT in Frage . Ich koennte ja mal versuchen , ein bischen Ahnenforschung zu betreiben , konnte ja sein , dass ich etwas finde , das meine deutsche Staatsbuererschaft aufgrund der ABSTAMMUNG in Frage stellen koennte ....wuerde dann viellecht diese Staatsbuergerschaft verlieren , waere doch eine Moeglichkeit , als Staatenloser die Arbeitnehmeranteile meiner RV auszahlen zu lassen ...
@ Summer0280: Danke fuer Deine Antwort. Ich denke auch dass es so ist, will nur sicher machen dass ich die Doppelstaatlichkeit der Kinder nicht auf's Spiel setze.
Ich wuensche allen ein schoenes Wochenende, hier in Canada ist es ein langes WE (Thanksgiving)