Wenn bei einem Arbeitsvertrag bestimmte Klauseln nicht ausgehändigt wurden bzw. nicht zur Kenntnis gebracht wurden, sind die dann dennoch Teil des Vertrages?
Der Gatte wechselt ja den Job zum 04.11. und der alte Arbeitgeber weigert sich nun, den (anteiligen) Bonus für dieses Jahr zu gewähren. Im Arbeitsvertrag steht lediglich, dass man Bonus erhält, wenn man zu Beginn des Geschäftsjahrer (01.02) angestellt war und das war er (Beginn 07.01., war vorher da aber schon 8 Monate contractor, was aber egal ist für die Frage). Es steht aber nirgends drin, dass man das ganze Geschäftsjahr in der Firma verbleiben muss, um den anspruch aufrecht zu erhaten. Dieser Fakt kam nun erst, als mein Mann nachgefragt hatte, wann der anteilige Bonus denn ausgezahlt werden würde (Februar oder März kommenden Jahres). Ja nee, er würde gar nichts bekommen. Diesen Passus hat er aber weder verbal noch schriftlich jemals vorher zur Kenntnis bekommen, keinerlei Info in jeglicher Form und im ausgehändigten Vertrag ist eben ein partial bonus nicht extra ausgeschlossen.
Ist das nun also eine bittere Lehreinheit oder kann man was dagegen machen (wäre ein nicht zu verachtender Betrag)? Eigentlich wäre es somit nicht Vertragsbestandteil, da keine Kenntnisgabe und es müsste anteilig Bonus geben, oder?
Keine Sorge, wir werden nicht klagen *lach*, dient einfach nur mal der persönlichen Fortbildung in den Gepflogenheiten des Landes.
Ich weiß selbst nicht recht, wonach ich googlen könnte.
Die Kanadische Regierung hat da keinen Einfluss drauf. Ist ja sicher keine Kanadische Bundes Firma?
Bei BC Employment Standards nachsehen, oder dort anrufen. Ansonsten einfach einen Anwalt mal um Aufklaerung aufsuchen. Manchmal geht es nicht ohne diese Leute....
so, haben uns gestern nochmal mit jemanden unterhalten. Wir könnten einen complaint filen, wird aber nichts bringen. da diese art beim bonus zahlen (also man muss zum stichtag im unternehmen sein, also auch wieder am 31.01. in unserem fall), normaler fall sind in den unternehmen, werden wir wohl keinen erfolg haben. man müsste eine benachteiligung zum normalen usus nachweisen und das geht somit nicht. anteiliger bonus ist somit in unserem fall ausgeschlossen. aber wäre dennoch nett gewesen, wenn das vorher mal jemand erzählt *grummel*, naja, wieder was gelernt.
allerdings bekommen diejenigen anteiligen bonus die vor november des vorjahres anfangen, aber dennoch nicht das ganze jahr da waren, das geschäftsjahr beginnt lediglich am 01.02. hatte ich gestern wohl etwas blöd ausgedrückt im ausgangspost. wer aber eben zum geschäftsjahresanfang da war und nicht bis zum ende, bekommt nix. super logik, aber okay .