haben Antrag auf pnp für BC gestellt, alles prima erstmal.
Mein Stiefsohn will mit, haben ihn mit in den Antrag genommen.
Nun ist er derzeit noch 17, also nicht volljährig, muss aber seine Schule noch beenden und wenn dies der Fall ist, ist er dann doch schon volljährig.
Heißt: zum Zeitpunkt des Antrages minderjährig, zum Zeitpunkt der Einwanderung aber volljährig.
Das spielt insofern eine Rolle für mich, als dass sein Dad mit der geschiedenen Mutter das gemeinsame Sorgerecht hat, wobei der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Dazu gibts natürlich ein Urteil, was ich locker übersetzen lassen kann, nur ist das überhaupt notwendig, aufgrund des / seines Einwanderungszeitpunkts?
Hoffe, das Geschreibsel ist nicht zu durcheinander für euch
Gruß und schönen Tach aus dem grauen Berlin, buickgirl
ja das hätte mich auch mal interessiert, stehe vor dem selben Problem. Wenn du Antwort hast bitte ich dich mir Bescheid zu geben. Danke im voraus. Viele Gruesse daisi
aber, wenn der vater und du vorher einreist , dann kann der junge mann ja bis zu seinem 18. in de bleiben - reist er einen tag später ein - folgt also auf grund des wp - wo er mit drauf steht - dann wird ihn kein immigrations officer danach fragen ob er die erlaubnis der mutter etc. hat.
das könnt ihr beim antrag eigendlich ignorieren - ihr tragt ihn ganz normal ein und nun wenn die botschaft was fragen sollte, dann gebt ihr korrekt die info - er reist ein, wenn volljährig
jaja, er bleibt auf jeden Fall noch in De. Seine Schule ist erst im Juli zu Ende. Im Juni wird er 18.
Wir haben ihn in den Antrag reingenommen, so wie du es schreibst.
Ich war nur nicht sicher ob man nun das neue Urteil wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht übersetzen lassen muss, wenn er eh erst mit 18 geht, weil dann ists ja egal.
Jo, sollte BC nachfragen, dann bekommt es die Info. Hoffe nicht, dass es die Bearbeitungszeit verzögert, jedenfalls nicht zu dolle.
ist der einreisezeitpunkt nicht sekundär? wichtig sind doch die eingereichten papiere die vor der nase des officers liegen, der über euren antrag entscheidet. ist der (stief)sohn zum zeitpunkt der antragstellung minderjährig könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass fragen bzgl. des sorgerechts/aufenthaltsbestimmungsrechts auftauchen. woher soll der officer wissen, dass der sohn erst einreist wenn er seine schule beendet hat und 18 ist? wie auch immer, das schreiben könnt ihr ja dann bei bedarf nachreichen.