nach dem durch Scanias schuld ein langer heimlicher Traum nun auch von uns ins Auge gefast wurde, habe wir die Absicht nun doch Deutschland entgültig den Rücken zuzukehren.
wir das sind: Pia (36), Michelle (11), Jean-Luc(7), Josephine(3) und Fred (38).
Ich arbeite nunmehr seit übr 15 Jahren als LKW-Fahrer und besitze auch einen Schein für Gefahrgut. Pia ist gelehrnte Hauswirtschafterin.
Unser gedanke ist das ich in Canda als Long-Haul Drivers arbeite und die Familie nach einigen monaten nach kommt.
Was uns noch sorgen macht ist das unsere Jüngste (Josi) einen seltenen Herzfehler (ebstein anomalie) hat.
Hier stellt sich auch die Frage in wie weit greift die Krankenversicherung in Canada, wie wird die Familie versichert wenn nur der Man arbeiten geht?
Herzlich willkommen Coyote ich wünsche dir viel spaß im forum und viel glück dein traum zu verwirklichen. ich denke mal das es da zusatz versicherung gibt jedoch weiß ich das nicht ganz so genau. schau doch mal im forum rum oder frag einen der erfahrenen leute es gibt auf jedenfall welche die dir da gut weiter helfen können. cu dennis und schöne grüße an alle
ersteinmal herzlich willkommen. Das mit dem Herzfehler Deiner Jüngsten ist sehr schwierig, es kann dazu führen das Dein Traum zerplatzt. Bei den Gesundheitsuntersuchungen wird wert auf eine gute Gesundheit gelegt, damit die Immigranten eine Bereicherung und keine "Last" für das Land werden. Jedoch gibt es ein paar Neuregelungen für Verwandte, nicht Hauptantragsteller, die mit Einwandern, das man auf Grund der Familienzusammenführung Behinderte bzw. chronisch Kranke mit Einwandern läßt. Jedoch bin ich da nicht auf dem neuesten Stand und ich weiß auch im Moment leider die Quelle nicht, in der ich das gelesen habe.
also Well done - auch antworten die helfen in der richtigen richtung zu suchen sind nützlich - meeinee meinung
bei der krankheit kann keiner etwas genaues sagen, da dies in bereiche geht , die nur fachärzte beantworten können.
nur soviel - eine krankheit die hohe folgekosten mit sich bringt wird ein hindernis sein - ist die krankheit kompliziert aber nicht wirklich "teuer" - für den steuerzahler in ca, dann dürfte es keine probleme geben.
das ist aber kein problem für die zeit, die du als skilled worker in ca arbeiten wirst - erst bei der einwanderung selbst kann es zu probleemeen kommen.
wie erwähnt wurde gibt es neue urteile des obersten gerichts
du wirst nicht darum herum kommen einen guten fachkundigen berater zu nutzen - meine derzeitige einschätzung
es stimmt zwar, was Du sagst Fred: Eine ärztliche Untersuchung ist i.d.R. nicht notwendig (mit Ausnahme bei Krankenschwestern, Pflegepersonal, Pädagogik...) - aber Maxim hat Recht.
Im Antragsformular IMM1295 wird unter 19.a) folgendes gefragt:
ZitatDo you or an accompanying family member have any physical or mental disorder for which that person will require social and/or health services, other than medication, during the stay?
Eine Beantwortung der Frage mit YES kann die Botschaft dazu veranlassen, eine ärztliche Untersuchung beim Vertrauensarzt der Botschaft zu verlangen.
das körperliche Gebrechen zu Verweigerung der Einwanderung bzw. Arbeitserlaubnis führen ist mir bekannt, ich bin nur nicht auf dem neuesten Stand. was die aktuellen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung und körperliche Gebrechen betrifft. Mein Anliegen war es, auf diese Problematik aufmerksam zu machen, damit sich Fred informieren kann und vor Überraschungen gefeit ist. Ich denke es geht klar aus meinem Schreiben hervor.
Auszug aus der Broschüre: Kanada Information für Auswanderer Stand Januar 2004 Herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt
Seite 12 2.2.6 Einreisebeschränkung
Im kanadischen Einwanderungsgesetz( Canadian I´mmigration and Refugee Protection....) werden Personengruppen aufgeführt, die nicht zur Einreise zugelassen sind.
Dazu zählen Personen, die - ... - auf Grund von Bedürftigkeit oder Krankheit auf die Unterstützung des Staates angewiesen seien könnten - ... - ... Dies e sollten sich vor ihrer Abreise an die Visa und Einwanderungsabteilung der zuständigen kanadischen Botschaft ihres Landes wenden. Die entsprechende Anschrift finden Sie unter: http://www.cic.gc.ca/english/offices/index.html
wie sieht es denn mit dem Work Permanet für ein Jahr aus ?
Wie sehen da die bestimmungen für seine Familie aus ?
Ich denke etwas anders, wie ich jetzt schon ein paar mal gelesen habe.
Kann mir da mal jemand die Bestimmungen geben ?
Hier wird immer wieder nur über das Permanent Resistent berichtet, und da sieht es anders aus.
Das meiste entfällt, aber schon mit dem WP, weil nach einem halben Jahr lebt man schon in Canada und dann kann man ohne Probleme da PR beantragen, ohne diese Bestimmung alle einzuhalten, die bei der Driktbewerbung um das PR anliegen.
So ist zumindest mein Kenntnis Stand.
Lasse mich aber gerne belehren, wenn es anders ist.
Lockerung der Gesundheitsbestimmungen Karin Leija " Handbuch für Auswanderer" 1. Auflage 2003 S.40 "Family Class Immigration
Familienkategorie/ Sponsorship Application Kit Bei Drucklegung dieser Ausgabe beabsichtigt das "Einwanderungsministerium", mit den Provincen darüber zu diskutieren, ob die Einwanderungsbestimmungen für nahe Verwandte (Ehepartner/Kinder) mit Gesundheitsproblemen fallen gelassen werden können. Diese Personen waren bisher von der Einwanderung ausgeschlossen, weil man befürchtete, sie können eines Tages der Sozialhilfe zur Last fallen. Gegebenenfalls könnte es sich also für Sie lohnen, sich nach dem Ergebnis dieser Gespräche zu erkundigen."
Hallo Scania,
ganz so wie Du Dir das denkst funktioniert es auch nicht. Klar kannst Du Dir das dann alles bei einer Einreise aus der USA abholen- jedoch mußt Du Deine Anträge bei einer kanadischen Botschaft stellen und kannst dies nicht im Land selbst machen, ob in den USA oder in D ist Deine Entscheidung, jedoch haben auch die einzelnen Botschaften ihre Zuständigkeiten. Holänder und Schweizer müssen, meines Wissens, nach Berlin für Ihre Anträge. Ob Du eine Gesundheitsuntersuchung benötigst hängt von der Dauer Deiner Arbeitserlaubnis und Deiner Berufsgruppe ab und natürlich im Ermessen des entsprechenden Sachbearbeiters.