Bisher sieht alles so aus, dass ich mit meinem Mann (Deutsch-Kanadier) und unseren zwei Kinder 4 und 6 (ebenfalls Doppelstaatsbuergerschaft) nach Toronto schon Ende Juli 2007 "zurueck" gehe. Meine Frage betrifft die Deutschen Behoerden: Was muss ich alles abmelden/ummelden und wie am besten? Z.B. Kindergeld (muss ich das nicht erst fuer 2008?), Schulpflicht, Kita-Zuschuss und was immer mir nicht einfaellt. Vielen Dank im Vorraus!
Das interessiert uns ebenfalls. Wir fünf (Papa-DE, Mama Kan, 3 Kids auch beides) gehen in Juli auch. Ein kleiner Tipp. LTUR hat sehr günstige Flüge ab Düsseldorf nach TO.
Hallo, Ihr muesst Kindergeld, Kita-Zuschuss usw. zum Datum der Ausreise abmelden!! Gibt sonst ziemlichen Aerger mit der Kindergeldkasse usw. Ist ja auch logisch, Du kannst ja schliesslich kein Kindergeld und Kita-Zuschuss usw. mehr aus De erwarten, wenn Du dort nicht mehr wohnst und gemeldet bist. Du meldest auch die Kinder ganz normal aus der Schule ab, zum Zeitpunkt der Abreise. Da aber dann ja eh wahrscheinlich Ferien sind, haben sie das Schuljahr dann beendet. Viele Gruesse Sabine
Danke schon mal fuer die bisherigen Antworten. Nun waere die Frage, wie ich die Sache steuerrechtlich am besten mache. Wem muss ich alles melden, dass wir dann mal so in der Mitte des Jahres weg sind? Familienkasse oder Finanzamt?> Kindergeld? Jahressteuer im Juli? Schulpflicht > Schule? Schulamt? Jugendamt? Will wollen in Deutschland vorlauefig gemeldet bleiben - wir haben ein Grundstueck in Brandenburg - wie bringen ich dann den Behoerden bei, dass wir trotzdem nicht da sind? Wie verhaelt man sich da klug?
auf dem Rathaus den Erstwohnsitz abmelden und einen Zweitwohnsitz beantragen. Ist ziemlich einfach.
Generell gesagt musst du alle staatlichen Leistungen abmelden, d. h. z.B. Kindergeld, Arbeitslosengeld, ... Ist eigentlich alles ganz relaxt. Melde der Rentenversicherungsanstalt deine neue Adresse in Canada.
Steuerlich wird es so aussehen, dass du in Deutschland Steuern für die Zeit in Deutschland bezahlen musst. Allerdings wollen sie die Einkünfte aus Canada wissen um einen Steuersatz anzusetzen (die Einkünfte aus Canada werden nicht in DE versteuert). Die Steuern werden ganz normal wie immer eingereicht.
In Canada machst du dann deine Steuer für die Einkünfte in Canada. Das Deutsche Einkommen interessiert die Kanadier nicht. Es gibt hierfür ein Abkommen zwischen CA und DE.
du schreibst das deutsche Einkommen interessiert die Canadier nicht. Dem kann ich nicht beipflichten. Du bist verpflichtet Dein "Welteinkommen" hier anzugeben, so hat es uns unser Steuerberater erklaert. Es werden allerdings die Steuern die man in D bezahlt hat, hier in Canada angerechnet, es muessen also nicht doppelt Steuern gezahlt werden.
ich hatte auch einen Steuerberater und der meinte es interessiert im 1. Jahr nicht. Natürlich wenn man im 2. Jahr noch Einkünfte aus DE erhält müssen diese angegeben werden. Wobei verständlich ist es eigentlich, dass die Kanadier das wissen möchten, denn schließlich richtet sich nach dem Jahreseinkommen auch die Zuschüsse welche man bekommt.
Schon seltsam wie verschieden hier rangegangen wird. Als Tipp würde ich im 1. Jahr einen Accountant beauftragen, dass macht die Sache einfacher. Möchte nicht mal abstreiten das mein Accountant das in irgend einer Form angegeben hat, wobei ich nichts auf den Formularen finden kann bzw. konnte.
Bin ab Mai in B.C. und meine Frau bleibt noch in Österreich um ihre Projekte fertigzustellen. Lt. Auskunft unseres Steuerberaters gibt es auch für A-CA ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das heisst sollten in beiden Staaten Einkommen erzielt werden so sind diese im Land mit dem Hauprwohnsitz zu versteuern. Oder es sind so geringe Einkünfte daß diese unterhalb einer Schwelle liegen (in Österreich ca. € 10.000).
ach so du sprachst vom 1.Jahr. Das kann natuerlich sein, ich dachte der Hinweis war generell gemeint. Das liebe Finanzamt mischt halt leider ueberall mit.
Wir sind im Aug 2005 von USA nach Kanada gezogen und die zwei haben natuerlich auch so ein Steuerabkommen. Wir mussten in dem jeweiligen Land das versteuern, was wir dort verdient hatten. Der persoenliche Freibetrag wurde nach der Zeit aufgeteilt, die wir jeweils in den Laendern waren. D.h. wir durften natuerlich nicht in jedem der beiden Laender den vollen Freibetrag anrechnen. Wir haben die ganze Steuer selbst gemacht mit Hilfe von Software aber es war abartig kompliziert - also in diesem Fall lohnt sich wahrscheinlich wirklich ein kompetenter Steuerberater.
Wenn ich das jetzt lese, stellen sich mir einige Fragen.
In Deutschland gibt es einen steuerlichen Vorteil (angerechnet auf das Einkommen) bei Wohnraumschaffung.
Dieser Vorteil wird als Freibetrag vom Gehalt abgezogen. In Deutschland eine feine Sache, steuerlich absolut interessant.
Was aber passiert mit diesen Steuerfreibeträgen, wenn wir in Kanada arbeiten? Steuerliche Vorteile, weil ich Wohnungen in Deutschland habe, fallen da raus, oder nicht?
Grundsätzlich ist es ja so, dass wir darüber auch ein weiteres "Einkommen" haben (Mieteinnahmen). Da die Wohnungen aber finanziert sind, rechnen sich die Ausgaben dafür weitesgehend gegen.
So, wie schaut's aus? Müsste ich die Wohnungen verkaufen, weil mir der steuerliche Vorteil einen Strich durch die Rechnung macht, oder läßt sich dieser Umstand über die Steuererklärung am Jahresende gegenrechnen (was eine Erleichterung wäre)? Oder existiert evt. sogar ein Abkommen mit Deutschland?
Gibt es soetwas wie steuerliche Vorteile durch Wohnraumschaffung auch in Kanada?