habe gerade auf der suche nach anderen infos folgendes gefunden
Vollstreckung Deutsche Gerichtsentscheidungen, nicht aber Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle, können im Amtsbezirk des deutschen Generalkonsulats Vancouver (Generalkonsulat) im Wege eines gerichtlichen Anerkennungsverfahrens zur Vollstreckung zugelassen werden.
das ist eine info des generalkonsuls in BC, vancouver
na - da mit dürften nun einige ruhiger in BC schlafen : - )))))