Hi, habe mal einige Fragen zur Antragstellung: 1)Zur Berufserfahrung, bin gelernter Metallbauer Fr. Konstruktionstechenik habe aber in den letzten 10 Jahren außerdem noch ca 2 Jahre als Greenkeeper und 3 jahre als Friseur garbeitet. Also alles A/B Jobs verstehe ich das richtig das ich die alle unter Berufserfahrung angebenen kann, ebenso wie meine Lehrzeit, oder nur en beabsichtigten Beruf wie bei einigen PnP´s?
2)Genaue Berufsbezeichnung, sind ja in laut NOC Dutys etwas anders eingeteilt als die Deutschen sehe daher mehrere Möglichkeiten, jemand schon Erfahrung welchem Bereich die Behörden das einordnen man das zuordnet.
3)Muß ja ohne Joboffer das vereinfachte Verfahren wählen, kann mir jemand sagen wie das aussieht mit en Fristen, also wann ca. werden die Unterlagen nachgefordert.
4)Nachweise über Beschäftigung reicht da ein Arbeitszeugniss oder muß es unbedingt etwas behödliches sein?
5)Ausbildung 2,5 Jahre und 13 Jahre Schule Abitur müßt ich ja nach der Umrechnung auf die 15 Jaher Schule und Ausbildung kommen,sprich 21 Punkte. Stehe halt noch am Anfang und bin gerad dabei mir erstmal alles zusammen zu suchen, macht es da jetzt schon Sinn den Antrag zustellen oder lieber erstmal Unterlagen sammeln und übersetzen.
Kannst du mir auch sagen welche Nachweise ich brauche für die Blue/Red Seal-Prüfungen in Kanada. Da werden ja Monats oder Stundennachweise gefordert, wenn ich z.B. als Schloser unter anderem auch geschweißt habe, kann ich dann die gesammte angeben Arbeitszeit als Vorraussetzung nehmen für eine Zulassung zur Schweißerprüfung?
du solltest aber sofort anfangen mehr zu schweißen, um es gut zu trainieren
beachte bitte - deine prüfung ist in english - canada english -
es macht sinn dafür einen kurs zu belegen - der von verschiedenen schulen angeboten wird - sicher ist sicher -
mit dieser prüfung - wenn bestanden hast du blue seal - das red seal ist der nächste schritt - kannst aber beides an den selben schulen direkt machen - wenn die sprache ...
Mache gerade die deutsche Variante des Schweißerscheins,den auch das CANADIAN COUNCIL OF THE IIW akzeptiert, nur mit der Stundenanzahl wäre es schwierig geworden.