Touristen haben die Möglichkeit, einen Teil der Steuern nach ihren Urlaub zurückerstattet zu bekommen.
Sammeln Sie ihre Rechnungen und reichen sie sie ein. Entweder nach der Reise von Deutschland aus - aber auch an Flughäfen. Achtung: Private Anbieter verlangen hohe Provisionen!
Dieses gilt allerdings nur für die GST - nicht aber für die Provinicial Tax. Akzeptiert werden Rechnungen von Unterkünften (Hotels, Motels, B&B, Campingplätzen, etc...) und für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Der Wer der eingereichten Quittungen darf 200,-CAN$ nicht unterschreiten - exkl. Steuern!
Weitere Informationen (auf Englisch) finden Sie hier:
Für Urlauber, die bereits aus dem Urlaub wieder zurück sind und die Steuerrückzahlung nicht beantragt haben:
Sie finden hier einen Download im .pdf Format. Kriterien beachten, Ausfüllen, Originalbelege beifügen (keine Kreditkartenabrechnungen und/oder Kopien!) und an die angegebene Adresse senden.