Hallo, habe mich soeben angemeldet, weil ich dieses Forum sehr gerne besuche und auch schon vieles erfahren habe, dafür erstmal Danke. Ich bräuchte aber trotzdem mal noch ein paar Tips und Meinungen. Mein Mann hatte letzte Woche Montag ein Vorstellungsgespräch in Frankfurt mit einem Arbeitgeber in Canada. Am Freitag erhielt er eine mündliche Zusage. Jetzt ist es aber so: zunächst soll er noch in Deutschland arbeiten bzw. eine Schulung für eine neue Maschine machen und dann in einem Jahr mit samt der Maschine und uns nach Canada kommen, um dann dort die Mitarbeiter auf dieser neuen Maschine einzuweisen und als Vorarbeiter dann für die Firma zu arbeiten. Jetzt meine Fragen, wenn mein Mann hier in Deutschland für eine kanadische Firma arbeitet und auch bezahlt wird, ist er dann auch hier in D krankenversichert und wir mit (Frau und 2 Kinder)?Und was sollte man bei so einem Vertrag beachten. Vielleicht kann uns jemand helfen. Für Eure Hilfe wäre ich ewig dankbar. Viele liebe Grüße Tina
hallöchen ersteinmal tja ich kann nur vermuten, wenn dein mann hier ist muss seine fa ihn ja eigentlich versichern ... aber reine vermutung da würde ich mal den arbeitsvertrag studieren und den arbeitgeber fragen
wenn er in Deutschland angestellt ist, dann gilt entsprechend auch die deutsche gesetzgebung mit allem was dazu gehört (KV, urlaub, ezc.). es ist vollkommen egal aus welchem land der arbeitgeber kommt...
so wie hrt2fnd würde ich es auch sehen. Der Arbeitgeber hat sich nach den deutschen Gesetzen zu richten und muß - weil Pflichtversicherung - Deinen Mann bei der Pflege- & Krankenkasse anmelden. Rentenbeitrag wird ebenso fällig, wie alle anderen Abgaben auch.
Worauf Ihr eventuell achten solltet, wären die allgemeinen Tarfibestimmungen, wenn es für die Tätigkeit Deines Mannes so etwas gibt. Ein Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet sich daran zu halten - aber eine gute Richtlinie ist es allemal.
ich muss meine aussage etwas revidieren: falls dein mann von einer im ausland tätigen firma beschäftigt und quasi nach deutschland für einen begrenzten zeitraum entsandt wird, um danach wieder zurückzukehren, dann gelten möglicherweise ausnahmen. dies betrifft u.u. auch die KV, RV und so weiter. es kommt also auf das modell an, was dein mann mit seinem arbeitgeber ausmacht. ich denke, gerade bei kleineren firmen ist hier ein großer spielraum möglich. denn du hast in deinem posting erwähnt, dass er nach einem jahr nach kanada gehen soll - quasi nach einem traning in deutschland. hierbei wären verschiedene konstellation möglich (z.b. freelancer, "student"...)
Hallo Andy, die werden sich, hoffe ich, in den nächsten Tagen melden, eine feste Zusage(mündlich) hat er schon, und dann denke ich wird alles ausgehandelt und besprochen, da werden wir dann erfahren wie es versicherungstechnisch läuft und was da zu machen ist. Ich werde es hier dann schreiben, falls noch einmal jemand in so eine Situation kommt. Ich finde man kann nie genug Infos haben. Vielen Dank Tina
der Gedanke kam mir auch als erstes, halte ich jedoch für abwegig, da der Arbeitsvertrag doch im Prinzip erst einmal in Deutschland geschlossen wird. Es handelt sich ja hierbei um eine Neuanstellung, nicht um einen kanadischen Arbeitnehmer, der temporär von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsendet wird. Ich glaube, dass die Tatsache, das er dann irgendwann nach Kanada gehen wird in diesem Falle eher sekundär ist. Ansonsten wäre es ja ein leichtes für ausländische Firmen Tarifvereinbarungen, Arbeitrecht, etc... zu unterwandern - oder sehe ich da jetzt was falsch?
heute haben wir erfahren, es ist so, er bekommt einen Arbeitsvertrag über einen deutschen Arbeitgeber. Somit waren meine Bedenken grundlos. Ich danke Euch für Eure Bemühungen. Der Vertrag wird bis Ende Juli begrenzt und ab August nächsten Jahres werden wir nach Kanada abschwirren, also genug Zeit um alles zu regeln und zu verkaufen. Aber erst brauchen wir noch einen Vertrag dann feiern wir.