vor einigen Monaten haben wir einen Vertrag mit einem Auswanderungsberater in Edmonton abgeschlossen. Leider hat er bis heute für uns nichts erreichen können.
Dafür waren wir selber aktiv und mein Mann wird wohl morgen seinen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich aus dem Vertrag mit dem Auswanderungsberater rauskomme und eventuell Geld zurück bekomme?
Zitat: Eine Rückzahlung der Gebühren erfolgt nichtn wenn: 1. Der Klient oder die Familienangehörigen das Arbeitsvisum/Visum zum ständigen Aufenthalt wegen falscher Angaben (z. B. kriminelles Vergehen, medizinische Probleme) nicht erhält, 2. Ein Todesfall eintritt 3. Der Antragsteller einen gehnehmigten Arbeitsplatz nicht antritt.
... vereinbart einen Teil der Rückerstattung auf die Anzahlung für die Gebühren im Falle einer Ablehnung in Höhe von... Einbehalt für unsere Aufwendungen in Höhe von...