habe ich eigentlich anspruch auf arbeitslosengeld, wenn ich mich auf jobsuche nach canada begebe und dieses auch nachweise? oder sagen die einfach, dass man dem deutschen arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht und somit verliert man den anspruch.
hier im forum wurden sehr ausführlich moralische aspekte zum thema leistungen vom arbeitsamt diskutiert. viele haben ihre meinung dazu geäußert , jedoch die rein sachlichen infos sind untergegangen. deshalb muß ich die thematik noch mal aufgreifen. hat jemand erfahrung damit und kann mir bitte rein sachlich auf die sprünge helfen?
Am besten wendest du dich mit dieser frage an dein zuständiges AA. dort bekommst du die zuverlässigsten antworten. ich denke es ist wichtig, klarzustellen, dass du zur arbeitssuche dorthin fliegst und nicht zum urlaub machen. dieser nachweis ist nicht einfach...
Zitat von Stephhabe ich eigentlich anspruch auf arbeitslosengeld, wenn ich mich auf jobsuche nach canada begebe und dieses auch nachweise?
nach meiner kenntnis hast du keinen anspruch in kanada auf arbeitslosengeld aus deutschland. eine leistungsmitnahme bis zu maximal 3 monaten ist meines wissens nur innerhalb der EU möglich.
die bundesagentur für arbeit bietet zu dieser thematik eine broschüre als pdf dokument (hier siehe seite 11):
danke euch für die schnellen antworten und den link!!! termin bei der agentur ist schon geplant. aber ich gehe gern vorbereitet in solche gespräche. thx!!! steph
....die von FG angefuehrte Broschuere bezieht sich allerdings nur auf die Arbeitssuche im europaeischen Ausland. Wenn man sich ins aussereuropaeische Ausland zur Arbeitssuche begibt, gibt es diese Regelung nicht. Moeglichkeit waere es(die Arbeitssuche in CA) im Rahmen einer 3 woechigen (vom AA genehmigten Ortsabwesenheit) laufen zu lassen. Dann bekommt man fuer die 21 Kalendertage, welche einem in einem Kalenderjahr zustehen, auch weiterhin Leistungen (Arbeitslosengeld) und auch die Krankenversicherung. Man muss es nur rechtzeitig beim AA melden, von wann bis wann man nicht erreichbar ist und natuerlich muss man sich dann auch wieder zurueck melden. Kommt man spaeter als am vereinbarten Tag wieder zurueck, muss man mit Leistungskuerzungen und dem Verlust der Krankenversicherung fuer jeden Verspaetungstag rechnen. Alles nachzulesen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Broschuere zum sog.Urlaub oder genehmigter Ortsabwesenheit.
Dabei kann ich dir ein wenig helfen. Solange du dir den Job von De aus suchst, ist es völlig egal, wo du dir Arbeit suchst. Wenn du dann einen Arbeitgeber in einem Anderen Land gefunden hast, kannst du Umzugshilfe von max. 4500€ beantragen. Vorher würde ich dann aber die schon erwähnten 21 tage nutzen, um den neuen Arbeitgeber und die Neue Heimat kennenzulernen.Umzugshilfe wird in der Regel aber nur für den gezahlt, der die Arbeit hat. Familienangehörige können nur als PRIVATVERGNÜGEN mitgenommen werden und werden nicht gefördert. Man sollter sich mit seinem Sachbearbeiter gutstellen, da es immer eine Kannleistung ist. Im Gesetz steht "Kann bewilligt werden wenn blablabla...." Natürlich kan man dann in den Widerspruch gehen. Das kann dann aber dauern. Hier in Berlin Spandau hast du teilweise wartezeiten von zwei Jahren bis jemand deinen Widerspruch anschaut. Unter 01801003060 (zum Orttarif) Kannst du die Stelle des AA in Bonn anrufen. Zuständig für Auslandsarbeit. Mo-Fr 8.00-18.00 Die Schicken dir Unterlagen zu deinen auserwählten Ländern. Hat bei mir drei min per EMail gedauert. Für Finanzielle Leistungen ist aber ausschließlich dein AA zuständig. Gruß Lars