ich suche jetzt schon eine Ewigkeit auf den Kanadaseiten und im Forum und finde leider keine Antwort. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Uns zwar, mein Mann hat jetzt ein schriftliches Job Angebot es fehlt jetzt nur noch das LMO und dann stellen wir unseren Antrag in Berlin. Jetzt kommt die Frage, Wenn die Arbeitserlaubnis dann (hoffentlich) kommt, wann muß/soll man den Job an JOb antreten, hängt das von der WP ab oder vom Arbeitgeber? Da das ja alles auch sehr schnell gehen kann (glaube ich, weiss ich nicht), werde ich mit den Jungs noch 3-4 Monate in Deutschland bleiben müssen, um alles zu erledigen. Ist das denn möglich mit einem WP? Ich danke jetzt schon für die Antworten.
wann Dein Mann den Job antreten kann/muß hängt in erster Linie vom WP ab. Wenn das Gutachten vom HRSD vorliegt, ist die erste Hürde schonmal genommen, die Erteilung des WP dauert dann in der Regel nur noch zwischen 1 und 3 Wochen. Der AG wird wohl schon auf seine neue Kraft warten, also kann Dein Mann eigentlich schon anfangen, wenn das WP da ist (sollte er sich schon in Kanada aufhalten, muß er erst in die USA ausreisen um die Grenze wieder zu überqueren - er braucht den Stempel zur "aktivierung"). Am längsten bei der Prozedur dauert dann immer noch das Gutachten vom HRSD, das Visum geht dann, wenn nichts dazwischen kommt, ziemlich fix. Beachte bitte: Ist Dein Mann Pädagoge, in einem Pflegeberuf tätig o.ä., benötigt er auch eine medizinische Untersuchung.
Das Du mit Deinen Kindern erst später nachkommst, dürfte eigentlich kein Problem darstellen - ganz Sicher bin ich mir aber nicht. Wenn der AG die Zeit noch wartet, bis ihr Eure Sachenb hier geregelt habt, dann kann Dein Mann auch noch solange warten. Er muß nicht "von jetzt auf gleich" einreisen, hängt halt vom AG ab, wie dringend er die Stelle besetzt haben muß. Sollte ich hier einem Irrtum unterliegen, werde ich hoffentlich bestimmt noch von einem anderen Forumsmitglied in die Schranken gewiesen - aber so sehe ich die Situation.
Ich habe jetzt Stunden lang alle mögliche Beiträge über die Suchfunktion durchforstet um eine Antwort für mein Anliegen zu finden, leider erfolglos. Deswegen grabe ich die Uralt-Thread von 2006 wieder aus weil die Überschrift schon am passgenau ist.
Auf der Seite der Botschaft steht folgendes zum Antrag der Temp. Work Permit:
6. Im Fall einer erforderlichen Bestätigung durch das HRSD / RHDC: Kopie des positiven Bescheids vom HRSD / RHDC (confirmation/ confirmation d'emploi). Nachweis der erforderlichen Qualifikationen (z.B. Diplome, Empfehlungsschreiben)
Die Frage die sich mir stellt:
Muß ich da eine Kopie von meinem Realschulabschluß oder mein IHK-Zeugnis als Kaufmann im Einzelhandel (übersetzt?) einsenden was mit dem neuen Beruf in Canada eigentlich nichts zu tun hat? Hat da jemand Erfahrung und eine Antwort drauf? Wie habt ihr es gemacht?
Mir ist nicht klar, wohin Du es sendest. Berlin CIC oder CA HRSDC? Daher beide antworten.
Für meine PR habe ich mein Zeugnis und mein Bankkaufmanns Diplom nicht übersetzt. Ging ja "nur" nach Berlin.
Wenn nach CA, dann würde ich "übersetzen" sagen, denn HRSDC alles auf ENG will. Für meine AEO wollten sie nachträglich auch References haben (ich hatte dann meine Arbeitszeugnisse übersetzen lassen und geschickt).
Ich habe gerade die pol. Führungszeugnisse bekommen und will jetzt die Unterlagen fürs Temp. WP an die Botschaft in Berlin senden und da steht halt de o.a. Satz drin der mich etwas verunsichert. Ich pers. tendiere dahin das Schulzeugnis und IHK wegzulassen oder als dt. Kopie beizulegen weil es nichts mit der Arbeitstelle zu tun hat. Allerdings will ich nicht in 14 Tagen ein Schreiben bekommen, Entschuldigung wir bräuchten da noch dies und jenes, deswegen frage ich.
ZitatFür meine PR habe ich mein Zeugnis und mein Bankkaufmanns Diplom nicht übersetzt. Ging ja "nur" nach Berlin.
versteh ich nicht... du gehst davon aus, dass die botschaftsangehörigen samt vorgesetzte und dritte (für audit), die deine app bearbeiten alles deutsch sprechen??? nach meinem verständnis müssen bei PR SÄMTLICHE unterlagen entweder in EN oder FR vorliegen - unabhängig an welche botschaft du das schickst...
Nein,ausserdem ist für Personal einer Botschaft die jeweilige Landessprache Pflicht. Und in Berlin ist die deutsch. Auch der Canadian Foreign Service hat Einstellungskritierien für Personal,und die sind weltweit immer mit der Sprache verbunden.
Andy: Dieses "Risiko" sah ich als hinnehmbar an, da meine Emailanfrage ob ich das poliz. Fuehrungszeugnis (mit dem Vermerk: Keinen Eintrag) wirklich uebersetzt werden muss, ein NEIN als Antwort hatte.
Und das Geld verbrennen wollte ich auch nicht. Ist eh alles teuer genug...
Offtopic: Ich finde die Emailbetreuung eigentlich sehr ordentlich. Wenn man kurz und nett schreibt, sind sie eigentlich recht hilfsbereit.
da du deine pr noch nicht hast - steht auch nicht fest ob sich dein risiko ausgezahlt hat
die unterlagen für die PR werden nicht nur für berlin gebraucht - sondern ebenfalls für officers in kanada - sollten die einen grund haben darauf zu sehen - sie werden also in kanada für die zukunft gespeichert und archiviert
und diese officers - zum teil auch die direktoren der abteilungen in berlin müssen nicht deutsch können (ihre deutschen mitarbeiter können ja englisch und französisch)
die chefss können sich das zwar von mitarbeitern in berlin übersetzen lassen
die können es aber auch "ablehnen" , da die geforderten unterlagen nicht 100% den vorschriften entsprechen
was nicht 100% mit den forderungen von CIC übereinstimmen läuft das risika abgelehnt zu werden
für temporary worker werden derzeit dokumente in deutsch akzeptiert
Ich habe alles ausser Führungszeugnis, Bankkaufmannsdiplom und Schulzeugnis übersetzen lassen. Dies wurde von meinem Immigration Consultant akzeptiert, überprüft und von ihm versendet.
Auch gehe ich davon aus, dass CIC nicht gleich wegen sowas ablehnt, sondern dann vielleicht eine Nachlieferung erfragt. Aber verlassen kann man sich auf dies nicht. Es könnte auch der berühmte Tropfen sein....
Wie bei anderen Sachen: Please send within 45 days...
@Jackaroo: wo hast du diese info her? meine erfahrung ist da eine etwas andere z.b. bei visa-anfragen bei einigen konsulaten... oder auch selbst viele botschafter (also quasi die bosse) sprechen kaum deutsch. auch bezweifle ich dass alle botschaftsangehörige der deutschen botschaft in bejing fliessend chinesisch beherrschen...
In der Regel wird man darauf hingewiesen,wenn etwas übersetzt werden muss. Und daher sollte man sich natürlich immer vergewissern direkt bei der Botschaft. Bei vielen haben Deutsche Dokumente ausgereicht.
Und ich glaube kaum das die Bosse sich mit der Bearbeitung unserer Dokumente beschäftigen,sondern von den Mitarbeitern ein Approval paket vorgelegt bekommen,wo ihre Unterschrift für verlangt wird.
Wenn ich soweit bin frag ich vorher auch nochmal nach wie sie es gerne hätten ...
also ich kann das jetzt auch nicht ganz nachvollziehen. Für die PR muss doch alles übersetzt und beglaubigt sein. Wär ja schön, wenn es anders wäre, so könnte man sich ja ne Menge Geld sparen. Aber das die Botschaft sachen auf Deutsch aktzeptiert ( ausser jetzt das Führungszeugniss ) würde mich auch irgendwie schwer wundern.