Seit langem bin ich mal wieder hier im Forum mit einer Frage:
Kurz: Unser Antrag ist nun seit 9 Monaten "in process" bei der Botschaft in Wien! Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist uns ja allen leider bekannt!
Meine Frage dreht sich nun um folgendes: Ich bin schwanger und ich hab irgendwo gehört das man wenn man seinen PR hat sich 3 Monate selbst krankenversichern muß - ist das richtig? Das Baby soll Ende Oktober kommen d.h. wenn wir bis irgendwann im Juli den PR haben dann sollte das gedeckt sein oder?
Falls es aber länger dauert - was ja nicht so unwahrscheinlich ist - Kann mir jemand sagen bei wem man sich dann versichert?
Und noch eine paar Fragen: Müssen wir das der Botschaft mitteilen das wir Nachwuchs erwarten?
Wir haben ein tolles Immobilienangebot in dem Ort wo wir uns gerne niederlassen würden und müßten eine Anzahlung leisten - wollen das aber nat. nicht solange wir nicht wissen ob wir den PR überhaupt bekommen. Jetzt wollten wir schon mal auf der Botschaft nachfragen wie weit der Antrag schon bearbeitet ist aber wir haben gehört das sich dadurch das ganze wieder verzögert - andererseits wollen wir uns das Haus halt auch nicht entgehen lassen - hat da jemand Erfahrungen?
Medical Examination: Wir sind soweit ja zum Glück alle gesund aber da ich schwanger bin weiß ich nicht wie ich das mit dem Lungenröntgen machen soll - kann man das nachreichen? Und mein Mann hat eine Pollenallergie - ist das für die ein Ablehnungsgrund?
Sind die im Ablehnen eines Antrags schneller als im Genehmigen?
... ... A routine chest x-ray is required for all applicants aged 11 years or older. A chest x-ray is also required for children under 11 years of age if they have a personal history of tuberculosis, a history of close contact with a case of active tuberculosis, or are HIV positive. ... ... A woman of reproductive age should be asked the date of her last menstrual period to assess whether or not she is pregnant. Should the possibility of pregnancy exist, and after appropriate counselling, the applicant should determine whether she wishes to undergo chest x-ray examination or to defer it. The decision is totally the applicant’s and no recommendation should be made by the medical practitioner.
If the applicant declines to undergo a chest x-ray on account of the pregnancy, then a chest x-ray should be obtained and submitted after delivery, appreciating that this will delay the immigration medical assessment process. If the applicant elects to undergo an x-ray examination, abdominal shielding must be used. ... ...