Ich habe rausgefunden, dass man seinen Führerschein (den deutschen) in einen kanadischen umtauschen kann, bzw. muss, da der deutsche nach 90 Tagen "ungültig" wird, man also nicht mehr damit fahren darf. (Alles bezogen auf BC!) Beim kanadischen führerschein kommt für mich das Problem auf, dass ich meinen deutschen Führerschein (wenn ich in kanada ankomme) erst 18 Monate habe, man ihn aber 24 Monate haben müsste um den "vollen" Führerschein beim umtausch zu bekommen. Kann man in die Stufen des kanadischen führerschein systems einspringen, oder müsste ich ihn praktisch noch mal neu machen dort drüben???
Nun kam bei mir noch eine Frage auf: Auf der Seite von ICBC steht zu der Novice Stage (2. Stufe) das man diese mindestens 24 monate gehabt haben muss, bevor man den "vollen" Führerschein bekommt. Könnte ich dann, wenn ich die "deutschen" 24 Monate voll habe ( also 6 Monate, nachdem ich nach Kanada gereist bin), meinen Schein umtauschen, oder gelten für dann die kanadischen 24 Monate noch dazu, bevor ich den richtigen bekomme?
Rechtsauskünfte, wenn sie denn schon gegeben werden, sollten nicht nur vollständig sondern auch korrekt gegeben werden.
Die entsprechende Rechtsnorm ist im MVA, dem Motor Vehicle Act in § 34 zu finden.
Rebecca kommt mal zum einen nicht aus einer anderen Provinz, sondern einem anderen Land. Dementsprechend ist sie nicht Einwohnerin des Landes und wird nach betreten des Landes Neue Einwohnerin. Lex specialis vor lex generalis.
Der §34 MVA ist also zutreffender und richtiger als die Angabe bei der ICBC, die letztlich die Rechtsnorm auch nicht beugen darf. Selbst der "Einzug" des deutschen Führerscheins beruht nur auf einem Gentlemen Agreement zwischen den Auslandsvertretungen der Länder. Es handelt sich dabei um das Eigentum der BRD und darf von keinem anderen Staat eingezogen werden. Wer also in Deutschland seinen FS wieder holen will, der kann das tun, weil er in Deutschland nicht durch einen Gerichtsbeschluss entzogen wurde.
Nachfolgend der Gesetzestext.
ZitatExemption of non-resident and new resident drivers
34 (1) The exemptions provided by this section apply only while a person is driving or operating any of the following vehicles in British Columbia:
(a) a motor vehicle registered under section 3;
(b) a motor vehicle registered under section 21 during the period named in the certificate of registration issued under that section;
(c) a motor vehicle operated under a permit issued under section 6 (7) of the Commercial Transport Act;
(d) a motor vehicle operated under a reciprocal arrangement or agreement made under section 10 of the Commercial Transport Act;
(e) a commercial vehicle registered and licensed under the Commercial Transport Act;
(f) a motor vehicle or trailer in respect of which the owner is exempted under section 21 (1), but only for the period limited by that subsection.
(1.1) Subject to subsection (1.2), the following persons are exempt, for the period specified, from the requirements respecting the holding of a driver's licence issued to him or her under this Act:
(a) a person who has a validly issued and subsisting driver's or operator's licence or permit issued according to the laws where he or she is ordinarily resident, for 6 months from the date he or she last entered British Columbia;
(b) a person who has become ordinarily resident in British Columbia and who has a validly issued and subsisting driver's or operator's licence or permit issued according to the laws of the jurisdiction where he or she was most recently ordinarily resident, for 90 days after he or she became ordinarily resident in British Columbia;
Der obige Abschnitt bestimmt die maximale Dauer nach der man im Besitz einer BC DL sein muss.
(c) a person who has a validly issued and subsisting driver's or operator's licence or permit issued according to the laws where he or she is ordinarily resident, for the period that the person is registered as a full time student at and attends any of the educational institutions listed in section 21 (2) (b).
(i) to (viii) [Repealed 2003-7-42.]
(1.2) A person claiming an exemption under subsection (1.1) must carry a valid and subsisting driver's or operator's licence or permit on his or her person while operating a motor vehicle referred to in subsection (1) and must produce that driver's or operator's licence or permit to a peace officer on demand.
(2) A person exempt under subsection (1.1) is also exempt for the same period, while driving or operating in British Columbia a motor vehicle set out in subsection (1) (b), (c) or (d), from the requirements respecting the holding of a motor vehicle liability insurance card or a financial responsibility card, subject, in every case, to his or her giving the Insurance Corporation of British Columbia proof of financial responsibility under sections 106 to 113.
Der Führerschein auf Probe ist in allen Zügen (Rechten und Pflichten) dem normalen Führerschein gleichzusetzen. Es ist letztlich nur leichter den FS wieder zu entziehen.
Die 24 Monate nach der ICBC beziehen sich auch nur auf das Learners Program und hat mit der Art und Weise zu tun wie man hierzulande Autofahren lernt.
Wie gesagt Rechtsauskünfte sollten vollständig und korrekt sein. Weil ich kein Rechtsanwalt, sondern nur dummer Beamter bin, halt ich mich mit sowas für gewöhnlich zurück.
Naja, Gentleman Agreement und Eigentum der BRD..., ich weiss nicht so recht, ob man sich daruf berufen sollte, §31 Abs. 4 FeV und §30 Abs. 3 FeV lesen sich für mich nicht so, als ersetzten einfache Gentleman Agreements geschlossene Vereinbarungen zwischen zwei Staaten...
Im Ausland umgetauschte deutsche Führerscheine werden in der Regel über das KBA an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zurückgeschickt. Das KBA behält daher keine Führerscheine. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder in Deutschland haben, wenden Sie sich zur Antragstellung an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Sie weiterhin im Ausland leben, fragen Sie bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat, ob sie den alten Führerschein entwertet zurückbekommen können. Es ist nicht zulässig, mehrere gültige Führerscheine gleichzeitig zu besitzen.
Es gibt natürlich begründete Ausnahmen, allerdings bin auch ich kein ausgebildeter Rechtsverdreher.
Ich könnte vielleicht kurzzeitig bei meinem Gastbruder bei Ford arbeiten (autos waschen und so) er meinte, dass ich dafür auch einen Führerschein bräuchte und hat gesagt, dass ich irgendwei an eine bc licence kommen muss. Aber ich denke es ist auch ok, wenn ich die in dieser Novice Stage bekomme... mal schaun, ich habe ihm das ganze schon per mail erzählt, ich hoffe er sagt mir dann bald ob die reicht, sonst müssete ich halt ein halbes jahr mit dem internationalen fahren...
Das Problem ist, das ich nicht weiss, ob ich als resident gelte, da ich ja nur das WHV habe. Bei der Krankenversicherung steht extra bei, das auch leute mit dem WHV als resident gelten, bei icbc habe ich nichts dazu gefunden....
Bevor hier noch mehr gefachsimpelt wird. Rebecca will für 1 Jahr nach Canada und sich erst im Anschluss entscheiden zu studieren oder auszuwandern. Somit geht es ihr darum, das Jahr in Can fahren zu können und ggf. aber den Grundstein für die mögliche Auswanderung geschaffen zu haben.
die Rechtslage ist eindeutig. Im Sinne des MVA bist du ein Resident wenn du hier einen legalen und permanenten Wohnsitz hast.
Du brauchst eine BC DL nach spätestens 90 Tagen, die du auch bekommst. Damit wäre das wohl kurz wie Karsten, das ja gemeint hat und die entsprechenden legalen Ausführen oben angeführt, so dass es dir nicht wie manch anderen geht, die plötzlich ein $180 Ticket wegen ungültigem FS bekommen.
Marc hat im Übrigen dahingehend recht, dass internationale FS tatsächlich seit Einführung des EU FS hinfällig ist. Der wird von den entsprechenden Stellen wie RCMP wie der internationale FS akzeptiert, da er ja auch in englisch ist.
Hier noch ein Tip für die alten Pappkartenmodelle: Die Übersetzungen hier kosten mehr als den FS in Deutschland mit dem neuen Modell neu ausstellen zu lassen und die DL wird auch schneller ausgestellt.
Was amtliche Dokumente wie FS und BPA etc. angeht, so sind sie natürlich Eigentum der BRD. Man bezahlt für die Ausstellung, nicht aber für das eigentliche Produkt. Wird gerne Missverstanden. Hier kommt wieder der klassische Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zum Tragen.
Ok, es ist zu früh um detaillierter zu werden und Rebecca sollte ja jetzt wissen was sie braucht.