Ja, wenn Ihr als Deutsche ein Kind in Canada bekommt, dann hat das Kind automatisch beide Staatsbuergerschaften, die Deutsche und die Canadische ! Ist bei USA auch so, nur muss man wohl erst den USA-Pass beantragen, bevor man in DE was macht. Ist dann wohl einfacher. Musst Du mal in einem USA-Forum schauen, wie z.B. http://www.lust-auf-USA.com.
Aber hier in dem Forum wurde diese Frage auch schon oefter behandelt, einfach mal die Suchfunktion benutzen !
@0815 Noe, ist, glaube ich, nicht mehr so, dass mansich entscheiden muss bei Erreichen der Staatsbuergerschaft, ob man die deutsche oder amerikanische nimmt. Man hat dann wohl weiter parallel beide. Aber es scheint wohl irgendwie wichtig zu sein, dass man erst den US-Pass beantragt und dann erst spaeter den deutschen. Habe ich mal irgendwo gelesen. Sonst ist die Beantragung des US-Passes wohl komplizierter oder so.
Aber, es gibt doch staendig laufende Gesetze und Bestimmungen ! Kann sich also alles sehr schnell aendern....
Also wir haben das so in Erfahrung gebracht (unsere Kinder sind in den USA geboren und haben kanadische und dt Staatsbuergerschaft durch uns):
Die Dt tolerieren mehrer Staatsbuergerschaften seit ungefaehr 2000, wenn sie eben so durch Geburt erlangt wurden. Frueher mussten sich Leute beim 18 entscheiden von den Dt aus.
Die Kanadier erlauben offiziell 5 Staatsbuergerschaften, so wie die Briten.
Die Amerikaner ignorieren andere Staatsbuergerschaften: wenn du die amerikanische hast zaehlen die anderen eh nichts
Beim US paesse holen hat uns nie jemand gefragt, ob unsere Kinder auch andere Staatsbuergerschaften haben.
Die Dt tolerieren mehrer Staatsbuergerschaften seit ungefaehr 2000, wenn sie eben so durch Geburt erlangt wurden.
...oder nachweisen können, daß sie noch immer eine enge Bindung (Eigentum, Familie, Vermögen in Deutschland) zu Deutschland haben. In diesem Falle muß man vor Antragstellung der neuen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft beantragen. Nur, falls jemand gern mehr als nur einen Pass hätte..
Die Dt tolerieren mehrer Staatsbuergerschaften seit ungefaehr 2000, wenn sie eben so durch Geburt erlangt wurden.
...oder nachweisen können, daß sie noch immer eine enge Bindung (Eigentum, Familie, Vermögen in Deutschland) zu Deutschland haben. In diesem Falle muß man vor Antragstellung der neuen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft beantragen. Nur, falls jemand gern mehr als nur einen Pass hätte..
Yup, genau. Aber wenn man sie von Geburt an hat, dann muss man inzwischen nichts mehr beantragen - es wird einfach so akzeptiert. Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass es eben nur "toleriert" wird - ein Recht darauf hat man glaube ich noch nicht.