Hallo Bin gerade dabei meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis auszufüllen und habe jetzt ein kleines Problem . was soll ich im Feld (17) "I am expected to start my employment on .........."eintragen . wir fliegen am 14.12.06 nach Kanada und ich wollte dann am 02.01.07 mit der Arbeit anfangen . Soll ich dann denn 02.01.07 eintragen oder eventuell einen früheren Termin um die Bearbeitungszeit zu verkürzen .(dass wp läuft doch ab dem Tag der Einreise oder liege ich da falsch)
Das gleiche Problem habe ich bei Punkt ( 18 )" My employment is expected to finish on ............." Soll ich mich da auf erst einmal auf 1 Jahr beschränken oder 2-3 Jahre eintragen . In meinem JOB OFFER steht "the length of contract will be for one year with the possibility of extension " wobei ich die mündliche Zusage für mindestens 3 Jahre habe .
Du solltest Dich mal mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und dann macht ihr einen Termin aus wann Du startest. Das trägst Du dann ein. Ich denke mal Du hast schon den positiven Bescheid vom HRSD, von daher ist die Bearbeitungszeit bei der Botschaft in Berlin so ca. 1-3 Wochen und bis zum 14.12. haste Du das WP dann alle mal. Was das Ende des Joboffers betrifft würde ich 1 Jahr eintragen so wie es auch in dem Joboffer steht. Die Mündliche Zusage bringt Dir da erstmal nicht viel, meiner Meinung nach...
Hi Alex danke schon mal für die Antwort Ja, bescheid vom HRSD habe ich schon. Mit dem Arbeitgeber hab ich schon gesprochen und wir haben ausgemacht das ich spätestens am 2.01.07 anfangen werde. kann aber auch sein dass ,wenn ich hier meine Burg schon früher verkauft habe , ich dann schon früher anfangen kann( was ihm natürlich recht wäre). Soll ich deshalb schon mal auf 1.11.06 datieren ?(das WP wird doch so erst ab dem Tag der Einreise aktiviert ODER?????????) Denn je füher ich das WP schriftlich habe um so früher kann ich mich dann schon mal um den Umzug kümmern.
jep....das WP bekommst Du bei der Ankunft am Airport. Von da an ist es dann in Deinem Fall 1 Jahr gültig. Ob Du dann am 02.01.07 anfängst oder früher ist eigentlich egal. Du fliegst doch erst am 1.12.06 rüber. Wieso dann den 1.11.06 angeben. Wenn Du den Antrag in den nächsten Tagen fertig machst und sagen wir mal in den nächsten 2 Wochen abschickst haste den Bescheid von der Botschaft ca. Anfang Oktober. Würde also denke ich mal nischt bringen wenn Du den 1.11.2006 einträgst.
Zitat von turbo kann aber auch sein dass ,wenn ich hier meine Burg schon früher verkauft habe , ich dann schon früher anfangen kann( was ihm natürlich recht wäre).